28.12.2013 Aufrufe

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

3.3.1.4 Betriebsbedingte Auswirkungen Schutzgut Menschen, einschließlich der<br />

menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

Lärmemissionen<br />

OWEA emittieren bei laufendem Rotor Geräusche, z. B. durch sich drehende Teile wie Getriebe <strong>und</strong><br />

Generator. Die breitbandigen Geräusche, die durch die sich bewegenden Rotorblätter entstehen,<br />

werden an die Umgebung abgegeben. Dabei wird die Ausbreitung stark durch die Witterungsbedingungen<br />

beeinflusst. Das Anlagengeräusch wird mit zunehmender Windgeschwindigkeit von den<br />

Umgebungsgeräuschen, wie Meeresrauschen <strong>und</strong> Windgeräuschen, überdeckt.<br />

Für Windenergieanlagen der Leistungsklasse 5 MW wurde während einer schalltechnischen Untersuchung<br />

ein Schallleistungspegel von 105,5 dB(A) bei einer Referenzgeschwindigkeit von 10 m/s<br />

gemessen (WINDTEST 20<strong>08</strong>). Da nur eine Messung vorliegt, werden 2 dB(A) zur Sicherheit zugeschlagen.<br />

Für 70 Anlagen ergibt sich damit ein Summenschallleistungspegel von 126 dB(A) für den<br />

Betrieb (TÜV NORD 2010b).<br />

Mit diesen Annahmen berechnen sich die in Tab. 97 dargestellten Entfernungen für die Einhaltung<br />

der Immissionsrichtwerte (vgl. Kap. 3.3.1.1) <strong>und</strong> die Beurteilungspegel auf Kap Arkona.<br />

Tab. 97:<br />

Entfernungen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte für den Betrieb mit<br />

Bezug auf die jeweilige äußere OWEA des Windparks (nach TÜV NORD 2010b)<br />

Kriterien Tag Nacht<br />

Emissionen <strong>und</strong> Einwirkzeiten für den Betrieb der Offshore-Windenergieanlagen<br />

Betrieb OWEA<br />

70 OWEA<br />

Schallleistungspegel (1 OWEA)<br />

105,5 dB(A)<br />

Sicherheitszuschlag<br />

2 dB(A)<br />

Einwirkzeit<br />

durchgehend<br />

Berechnung der Entfernung zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete<br />

Richtwert 55 dB(A) 40 dB(A)<br />

Einhaltung für 1 OWEA bei 200 m 800 m<br />

Einhaltung für 70 OWEA bei 200 m 2.000 m<br />

Berechnung der Beurteilungspegel am Kap Arkona<br />

Schallleistungspegel (70 OWEA)<br />

126 dB(A)<br />

Entfernung zur Küste<br />

17.000 m<br />

Beurteilungspegel 3 dB(A) 1 dB(A)<br />

TÜV NORD (2010b) bewertet die Ergebnisse folgendermaßen: „In der Betriebsphase wird der Richtwert<br />

für Wohngebiete ab einem Abstand um jede OWEA von ca. 200 m im Tagzeitraum eingehalten.<br />

Im Nachtzeitraum wird der Richtwert für Wohngebiete ab einem Abstand von ca. 2.000 m zu den<br />

Grenzen des Offshore-Windparks eingehalten, da es bei Abständen zwischen den OWEA von<br />

500 bis 800 m zu Überlagerungen der Schallimmissionen kommt. Auf der Insel Rügen sind die Geräuschimmissionen<br />

mit Schalldruckpegeln von weniger als 5 dB(A) des Windparks akustisch nicht<br />

mehr wahrnehmbar.“<br />

Die Geräuschimmissionen des in Verbindung mit Wartungsarbeiten auftretenden Schiffsverkehrs<br />

sind von untergeordneter Bedeutung. Im Ausnahmefall kann bei Wartungsarbeiten ein Hubschrauber<br />

zum Einsatz kommen, der auf der Umspannplattform landet. Die dadurch verursachten Geräusche-<br />

07.12.2010 Seite 269

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!