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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Die Fischerei als traditionelle Nutzung ist als Kulturgut einzuordnen (siehe dazu auch Kap. 2.3.2). Im<br />

Fachgutachten Fischerei (IFAÖ 2010b) wurde folgende Bewertung des Vorhabensgebietes für die<br />

Fischerei vorgenommen:<br />

Das ICES–rectangle 38G3 gehört zu einem der wichtigsten Fischfanggebiete innerhalb der westlichen<br />

Ostsee. Verglichen mit dem fischereilichen Gesamtfang aus der deutschen AWZ aus der Nord<strong>und</strong><br />

Ostsee zeigt das untersuchte ICES – rectangle einen Anteil von 3% bis 4% für die Jahre von<br />

2004 bis 20<strong>08</strong>. Bei insgesamt 37 ICES – rectangles in der gesamten deutschen AWZ zeigt sich die<br />

besondere Bedeutung dieses Fanggebietes. Auch die Betrachtung der Anlandungen von Hering,<br />

Dorsch <strong>und</strong> Fl<strong>und</strong>er im Verhältnis zu den deutschen Gesamtanlandungen spiegelt diesen Zusammenhang<br />

wieder. So erreichte der Hering einen Anteil von 7,5% bis 16%, der Dorsch von 7% bis<br />

10,5% <strong>und</strong> die Fl<strong>und</strong>er Anteile von 29% bis 35%. Die Fangmengen dieser drei fischereilich wichtigen<br />

Fischarten im Verhältnis zu den Anlandungen aus der AWZ der deutschen Ostsee erreichten im<br />

betrachteten Zeitraum sogar Anteile zwischen 40% <strong>und</strong> 60% (Fl<strong>und</strong>er bis 78%). Auch für die Erlösanteile<br />

des ICES – rectangle 38G3 im Zeitraum von 2004 bis 20<strong>08</strong> zeigten sich im Vergleich zu<br />

den Gesamterlösen aus der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee mit Werten von etwa 2% (2004 – 20<strong>08</strong>)<br />

verhältnismäßig hohe Umsätze. Für den Hering konnten Anteile von ca. 4% bis 11%, für den Dorsch<br />

von etwa 4% bis 6% sowie für die Fl<strong>und</strong>er sogar Anteile bis zu 34% ermittelt werden.<br />

Das Vorhabensgebiet liegt in den Fanggründen der örtlichen Fischer. Ansonsten weist es keine Bedeutung<br />

für Kultur- oder Sachgüter auf (soweit bisher bekannt). Insgesamt wird dem Untersuchungsgebiet<br />

eine geringe Bedeutung zugeordnet.<br />

3.2.7 Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

Die nachfolgende Darstellung des Schutzgutes Tiere <strong>und</strong> Pflanzen erfolgt getrennt nach Biotop- <strong>und</strong><br />

Lebensraumtypen <strong>und</strong> den Artengruppen Makrophyten, Makrozoobenthos, Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler,<br />

Rastvögel <strong>und</strong> Zugvögel sowie Meeressäuger. Die Datengr<strong>und</strong>lagen werden zu Beginn des jeweiligen<br />

Kapitels benannt. Die Bewertung des Schutzgutes Pflanzen / Tiere erfolgt getrennt anhand der<br />

übergeordneten Kriterien von „Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung“, „Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart“ sowie „Natürlichkeit“.<br />

Bei den Arten wird in der Regel noch das Kriterium „regionale bzw. überregionale Bedeutung“<br />

als spezifische Betrachtung der Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung zu einem übergeordneten <strong>Raum</strong> herangezogen.<br />

‣ Kriterium „Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung“<br />

Der Gefährdungsgrad wird i. d. R. nach den „Roten Listen“ oder anderen Auflistungen von gefährdeten<br />

Arten bzw. Biotoptypen (wie z. B. EU-Vogelschutz-RL) vorgenommen. Außerdem wird anhand<br />

der regionalen <strong>und</strong> überregionalen Verbreitung der Arten oder Artengemeinschaften deren Seltenheit<br />

eingeschätzt. Die Gefährdung eines Biotops oder von Arten ist abhängig von deren natürlichen<br />

bzw. künstlich bedingten Seltenheit <strong>und</strong> von deren Empfindlichkeit bzw. Disposition auf einwirkende<br />

Störungen. Die Bewertung richtet sich auch nach der Ausprägung der Artengemeinschaft. Die Seltenheit<br />

von Biotopen <strong>und</strong> Arten liegt zum einen in der starken Spezialisierung <strong>und</strong> ihrer geringen<br />

Flexibilität gegenüber Umweltfaktoren, zum anderen in ihrer starken Abhängigkeit von einzelnen<br />

ausgeprägten Umweltfaktoren begründet. Bei der Anwendung einer „Roten Liste“ ist die Seltenheit<br />

bzw. Gefährdungssituation hoch, wenn Arten der Kategorien „0“ („ausgestorben bzw. verschollen“),<br />

„1“ („vom Aussterben bedroht“) „2“ („stark gefährdet“) regelmäßig vorkommen, d. h. wenn nicht nur<br />

zu einem Zeitpunkt ein Einzelexemplar nachgewiesen wurde. Sie ist mittel bei den Kategorien „3“<br />

(„gefährdet“) <strong>und</strong> „potenziell gefährdet“ sowie gering wenn keine Rote-Liste-Arten regelmäßig vorkommen.<br />

07.12.2010 Seite 104

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