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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

4.4 Wirkfaktoren des Projekts<br />

Durch das Projekt entstehen umweltrelevante Auswirkungen, die auch auf die untersuchten EU-<br />

Vogelschutz- <strong>und</strong> FFH-Gebiete einwirken können. Die bei diesem Projekttyp gr<strong>und</strong>sätzlich möglichen<br />

Wirkfaktoren sind in der UVS (Abschnitt 3 dieser Unterlage) dargestellt. Die Beeinträchtigungen<br />

lassen sich in temporär <strong>und</strong> dauerhaft sowie bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingt wirkende Faktoren<br />

unterteilen.<br />

Der Umweltvorsorge wird dadurch Rechnung getragen, dass das so genannte „worst case“-Szenario<br />

der Beurteilung der Projektwirkungen zugr<strong>und</strong>e gelegt wird. Damit ist sichergestellt, dass die Maximalwerte<br />

der möglicherweise eintretenden Belastungen der Beurteilung berücksichtigt werden. Es<br />

wurden alle Projektwirkungen in die Betrachtungen eingestellt, deren Eintreten zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Dies beinhaltet sowohl den Havariefall,<br />

dessen Eintretenswahrscheinlichkeit i. d. R. gering ist, als auch die unsachgemäße Handhabung von<br />

Material.<br />

4.4.1 Artengruppenspezifische Projektwirkungen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Distanzen zu den einzelnen betrachteten Gebieten, die zwischen 11 <strong>und</strong> 21 km vom<br />

Windpark entfernt sind, kommen als Beeinträchtigungen nur Wirkfaktoren in Betracht, die entweder<br />

über eine große Entfernung hinweg wirksam sind oder die eine Hindernisfunktion für mobile Arten<br />

entfalten (Barrierewirkung für Vögel). Projektwirkungen des OWP auf FFH-Lebensraumtypen an<br />

Land sind daher auszuschließen (Entfernung mindestens ca 19 km, Nordostspitze der Halbinsel<br />

Wittow r<strong>und</strong> um Kap Arkona). Die zu erwartenden Projektwirkungen werden nach Art, Intensität <strong>und</strong><br />

räumlicher Ausdehnung auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorliegenden Planungskonzepts für den OWP „AR-<br />

CADIS Ost 1“ (s. UVS, Abschnitt 3 dieser Unterlage) beurteilt.<br />

4.4.1.1 Mögliche Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Auswirkungen des Projekts auf FFH-Lebensraumtypen an Land sind auszuschließen, da keine<br />

Wirkpfade vorliegen, die eine Beeinflussung über den Luftweg über so große Distanzen erwarten<br />

lassen. Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen im Meer sind praktisch ebenfalls auszuschließen,<br />

da bei einem angenommenen <strong>und</strong> während des Scopingtermins bestätigten Untersuchungsraum<br />

von 500 m alle marinen Lebensraumtypen in den Schutzgebieten außerhalb dieses Wirkradius liegen.<br />

Wesentliche Einflüsse auf Lebensraumtypen sind faktisch nur im Kollisionsfall denkbar. In den<br />

auf die einzelnen Schutzgebiete bezogenen Auswirkungsprognosen bleiben daher Auswirkungen auf<br />

FFH-Lebensraumtypen außer Betracht.<br />

4.4.1.2 Mögliche Auswirkungen auf Vögel als Zielarten der VS-RL<br />

Auswirkungen durch erhöhten Schiffsverkehr (visuelle Unruhe, Scheuchwirkungen, akustische Störungen)<br />

Schiffe sind ein wesentlicher Störfaktor für Rastvögel auf See. Die Flucht- <strong>und</strong> Meidedistanzen von<br />

Seevögeln gegenüber Schiffen liegen art- <strong>und</strong> gebietsspezifisch zwischen 500 m für Eisenten <strong>und</strong><br />

2.000 m für Seetaucher <strong>und</strong> Trauerenten (BELLEBAUM et al. 2006, Abb. 158).<br />

07.12.2010 Seite 418

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