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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Code: 1318<br />

Die Bestandssituation <strong>und</strong> -entwicklung der Teichfledermaus in M-V entspricht in etwa den bereits beschriebenen Verhältnissen<br />

im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet (s. Abschnitt „Deutschland“). LABES (1989 a, b) konnte 1987 durch den F<strong>und</strong> von insgesamt<br />

vier Exemplaren in <strong>und</strong> bei Schwerin erstmalig die regelmäßige Wanderung dieser Art durch das Schweriner Seengebiet<br />

einwandfrei belegen; hierdurch werden nach seinen Angaben auch 3 ältere, nicht ausreichend dokumentierte Nachweise<br />

aus M-V von 1876 (RICHTER 1958) <strong>und</strong> 1970 (STRATMANN 1973 bzw. BORK 1973) zumindest aufgewertet. Seitdem sind<br />

entsprechend dem nur sehr sporadischen Auftreten der Teichfledermaus im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet auch in M-V bis 1991<br />

nur sehr wenige Nachweise dieser Art bekannt geworden (LABES 1992). LABES & FUCHS (1988) berichten vom Auftreten<br />

einzelner Exemplare in als künstliche Wochenstuben eingerichteten Fledermauskästen im Kreis Schwerin (Erstnachweis für<br />

den Bereich West-Mecklenburg). Anfang der neunziger Jahre schließlich konnten durch die F<strong>und</strong>e mehrerer trächtiger,<br />

säugender Weibchen (1990 <strong>und</strong> 1991) <strong>und</strong> eines juvenilen Weibchens (1991) im NSG „Warnowtal bei Karnin“ sowie durch<br />

die Entdeckung einer Wochenstube (1992) erstmalig Beweise für die regelmäßige Reproduktion dieser Art in M-V erbracht<br />

werden (LABES 1992, MUNDT 1994). In LUNG (2004) werden 2 Wochenstuben bei Wismar sowie Nachweise im NP Feldberger<br />

Seenlandschaft, im Müritz-NLP, Warnow, Döpe <strong>und</strong> Heidmoor angegeben. Im UDK Mecklenburg-Vorpommern sind<br />

keine F<strong>und</strong>orte für M-V aufgeführt (http://www.mvnet.de/wwwudk/UDKServlet). Die Seegewässer nördlich von Rügen können<br />

überflogen werden. Genaue Kenntnisse liegen nicht vor. In M-V laut Roter Liste von 1991 vom Aussterben bedroht.<br />

Bisher gibt es in M-V nur wenige Nachweise (einzelne Wochenstuben). Paarungen <strong>und</strong> Überwinterungsquartiere wurden<br />

beispielsweise in der Lubminer Heide nachgewiesen (BERG 2009). Ein Winternachweis liegt aus der Region Nord-Ost<br />

Vorpommern vor (BERG 2005). GRIMMBERGER (2002) wies diese Art in einem Kasten in der Lubminer Heide nach. Derzeit<br />

sind mindestens 2 Sommerquartiere <strong>und</strong> mehrere Winterquartiere bekannt (http://www.lfa-fledermausschutzmv.de/Teichfledermaus.65.0.html).<br />

(Quelle: http://www.lfa-fledermausschutz-mv.de/Teichfledermaus.65.0.html)<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Es fanden keine Fledermausuntersuchungen statt <strong>und</strong> es liegen keine Erkenntnisse aus der Literatur vor, da auch in vergangenen<br />

Zeiten außerhalb von Inseln oder anthropogenen Installationen wie Gasbohrinseln keine Fledermausuntersuchungen<br />

stattfanden. Ein Vorkommen im Untersuchungsraum ist sehr unwahrscheinlich (worst-case-Annahme, da längere<br />

Wanderungen durchführend).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach §44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da keine Untersuchungen zum Vorkommen dieser „streng geschützten Art“ im Untersuchungsraum vorliegen, sind die nachfolgenden<br />

Prognosen theoretische worst-case-Annahmen. Laut SKIBA (2007) werden generell folgende Erkenntnisse zum<br />

07.12.2010 Seite 604

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