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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

ders für Rothalstaucher, Eisente, Trauerente, Samtente, Sturmmöwe, Heringsmöwe, Trottellumme,<br />

Tordalk <strong>und</strong> Gryllteiste.<br />

Das Gebiet hat des Weiteren herausragende ökologische Funktionen für Schweinswale <strong>und</strong> Fische,<br />

wobei es ein wichtiges Laich-, Weide- <strong>und</strong> Aufwachsgebiet für viele Fischarten darstellt (z. B. für<br />

Plattfische). Die sehr große Biomasse des Benthos bildet eine wichtige Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für Fische<br />

<strong>und</strong> Vögel.<br />

Vorbelastung<br />

Innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ sind verschiedene Nutzungseinflüsse<br />

festzustellen. Vorbelastungen des Gebiets bestehen nach StDB durch Berufsfischerei (insbesondere<br />

stationäre Fischerei mit Reusen oder Stellnetzen sowie Schleppnetzfischerei, EU-Codes 210, 211<br />

<strong>und</strong> 212), Schifffahrt (520), Militärübungen (730) sowie Angelsport/Angeln (220), Sand- <strong>und</strong> Kiesabbau<br />

(300), Energieleitungen (510) <strong>und</strong> Wassersport (621).<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Der Standard-Datenbogen für das Schutzgebiet enthält Angaben zu im Gebiet vorhandenen Lebensräumen<br />

entsprechend Anhang I der FFH-Richtlinie, zu Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-<br />

RL, zu regelmäßig vorkommenden Zugvögeln, die nicht im Anhang I der Vogelschutz-RL genannt<br />

werden, Meeressäugern <strong>und</strong> Fischen des Anhangs II der FFH-RL sowie anderen bedeutenden Arten<br />

der Fauna <strong>und</strong> Flora.<br />

Überblick über die Zielarten der EU-VS-RL<br />

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 sind für die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) aufgeführten<br />

Vogelarten besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr<br />

Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 sind unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse entsprechende Maßnahmen<br />

für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich<br />

ihrer Vermehrungs-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten<br />

zu treffen.<br />

Der Standard-Datenbogen des EU-Vogelschutzgebietes weist folgende Zielarten sowie regelmäßig<br />

vorkommende Zugvögel aus (Tab. 133 <strong>und</strong> Tab. 134):<br />

07.12.2010 Seite 448

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