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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

In Tab. 96 sind die Ergebnisse der Berechnung der Entfernungen, bei denen Immissionsrichtwerte<br />

eingehalten werden sowie der Beurteilungspegel, die auf Kap Arkona verursacht werden, dargestellt.<br />

Tab. 96:<br />

Entfernungen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte beim Rammen (nach<br />

TÜV NORD 2010b)<br />

Kriterien Tag Nacht<br />

Emissionen <strong>und</strong> Einwirkzeiten für das Rammen<br />

Schallleistungspegel<br />

136 dB(A)<br />

Rammschläge 9.000 Schläge / 16 h 1.200 Schläge / h<br />

Einwirkzeit 5 h (2 s je Schlag) 40 min (2 s je Schlag)<br />

Berechnung der Entfernung zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete<br />

Richtwert 55 dB(A)* 40 dB(A)<br />

Einhaltung bei 1.720 m 5.800 m<br />

Berechnung der Beurteilungspegel am Kap Arkona<br />

Entfernung zur Küste<br />

17.000 m<br />

Beurteilungspegel 6 dB(A) 9 dB(A)<br />

Versorgungsschiff: 1 Fahrt / h<br />

Richtwert 55 dB(A) 40 dB(A)<br />

Einhaltung bei < 10 m 340 m<br />

* Rammen am Tag zwischen 7 <strong>und</strong> 20 Uhr (außerhalb der Ruhezeiten)<br />

Während des Einbringens der F<strong>und</strong>amente für die Windenergieanlagen kommt es kurzzeitig zu erhöhten<br />

Schallimmissionen. Der Richtwert für Wohngebiete wird im ungünstigsten Fall (beim Schlagrammen)<br />

in einer Entfernung zur Baustelle von ca. 1.720 m am Tag <strong>und</strong> von ca. 5.800 m in der<br />

Nacht eingehalten. Weiterhin werden nach TÜV NORD (2010b) am Kap Arkona „die Richtwerte für<br />

WA-Gebiete mit Beurteilungspegeln Tag/Nacht von 6 / 9 dB(A) deutlich unterschritten“. Bei Spitzenpegeln<br />

von 143 dB(A) berechnen sich an der Küste Schalldruckpegel von 18 dB(A), womit die Immissionsrichtwerte<br />

eingehalten werden. Unter den genannten Randbedingungen sind Rammarbeiten<br />

damit am Tag <strong>und</strong> in der Nacht zulässig (TÜV NORD 2010b).<br />

Bei der Anwendung eines alternativen Verfahrens zum Einbringen der Pfähle (Vibrationsrammen,<br />

Bohren) sind deutlich geringere Schallemissionen zu erwarten. Auch bei diesen Verfahren müssen<br />

die Pfähle zuletzt gerammt werden; die Dauer der Einwirkung verringert sich jedoch (TÜV NORD<br />

2010b).<br />

Die Geräuschemissionen des baubedingten Schiffsverkehrs unterschreiten nachts ab einem Abstand<br />

von ca. 340 m zur Schiffsroute <strong>und</strong> am Tag immer die jeweiligen Immissionsrichtwerte (TÜV<br />

NORD 2010b).<br />

Lärmemissionen werden mittelräumig sowie kurzfristig wirken <strong>und</strong> mittlere Intensitäten aufweisen.<br />

Daraus resultieren geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen.<br />

Die baubedingten Schadstoffemissionen <strong>und</strong> visuellen Beunruhigungen werden ausführlich in den<br />

Kapiteln „Schutzgut Klima / Luft“ (Kap. 3.3.4) <strong>und</strong> „Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild“ (Kap.<br />

3.3.5) besprochen. Deshalb sei auf diese Kapitel verwiesen. Schadstoffe können in Form von Luftschadstoffen<br />

durch die Transportschiffe <strong>und</strong> Maschinen oder als Handhabungsverluste (Öl, Müll)<br />

emittiert werden. Schadstoffemissionen verursachen mittelräumige, kurzfristige Auswirkungen mit<br />

geringer Intensität, die zu geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen. Die Beeinträchtigungen<br />

durch visuelle Unruhe werden mittel- bis großräumig, kurzfristig <strong>und</strong> von geringer Intensität<br />

sein. Damit ergeben sich geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen.<br />

07.12.2010 Seite 267

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