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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), Code: 1332<br />

20<strong>08</strong>). Aufgr<strong>und</strong> des Wanderverhaltens ist eine Abschätzung der Populationsgröße in Deutschland nicht möglich (BOYE et al.<br />

1999).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

In M-V sind mehrere Wochenstubengesellschaften so u. a. im Müritzgebiet, auf Rügen, in der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs<br />

<strong>und</strong> im Uecker-Randow Kreis bekannt geworden. Einige Quartiere wurden jüngst im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen<br />

zerstört <strong>und</strong> müssen somit erneut ermittelt werden. Die aktuell größte Wochenstube mit etwa 200 adulten Weibchen<br />

befindet sich in Graal-Müritz <strong>und</strong> ist seit Anfang der 90er Jahre stabil (http://www.lfa-fledermausschutzmv.de/Zweifarbfledermaus.69.0.html).<br />

(Quelle: http://www.lfa-fledermausschutz-mv.de/Zweifarbfledermaus.69.0.html)<br />

Die Seegewässer nördlich von Rügen können überflogen werden. Genaue Kenntnisse liegen nicht vor. Wie oben bei der<br />

Bestandsbeschreibung (Kap. 5.6.2.1Fehler! Verweisquelle konnte nicht gef<strong>und</strong>en werden.) mitgeteilt, könnte die Zweifarbfledermaus<br />

die Ostsee überqueren. Nach LABES et al. (1991) ist in M-V eine Wochenstube bei Rostock bekannt (ZÖLLICK<br />

et al. 1989, LUNG M-V 2004), sonst gab es nur Einzelf<strong>und</strong>e. Im UDK Mecklenburg-Vorpommern sind keine F<strong>und</strong>orte für M-V<br />

aufgeführt.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Es fanden keine Fledermausuntersuchungen statt <strong>und</strong> es liegen keine Erkenntnisse aus der Literatur vor, da auch in vergangenen<br />

Zeiten außerhalb von Inseln oder anthropogenen Installationen wie Gasbohrinseln keine Fledermausuntersuchungen<br />

stattfanden. Das Auftreten von überfliegenden Einzelindividuen im Vorhabensgebiet ist theoretisch, selten möglich.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da keine Untersuchungen zum Vorkommen dieser „streng geschützten Art“ im Untersuchungsraum vorliegen, sind die nachfolgenden<br />

Prognosen theoretische worst-case-Annahmen. Laut SKIBA (2007) werden generell folgende Erkenntnisse zum<br />

„Fledermausschlag an OWEA in der Deutschen Nordsee“ (auf die Ostsee übertragbar - Anm. Verfasser) zusammengefasst.<br />

„Es ist anzunehmen, dass Fledermäuse durch Licht, Wärme <strong>und</strong> Insekten angelockt werden, um zu rasten oder um Insekten<br />

zu fangen. Die Fledermäuse werden versuchen, den rotierenden Rotorblättern auszuweichen <strong>und</strong> können dabei durch Nachlaufströmungen<br />

<strong>und</strong> Turbulenzen mit dem Turm kollidieren“ (Ende Zitat).<br />

Auf Individuenebene sind Kollisionen nicht völlig auszuschließen, da Einzelexemplare wie oben bei SKIBA (2007) als „worstcase-Szenario“<br />

angegeben beim Insektenfang (Insekten vor allem mit Flügelspannweiten größer 9 mm, RYDELL & PETER-<br />

07.12.2010 Seite 575

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