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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Europäischer Stör (Acipenser sturio) 86 , Code: 1101<br />

gen <strong>und</strong> gilt jetzt in der Nordsee als ausgestorben (KLOPPMANN et al. 2003). Es sind keine aktuellen Nachweise im Süßwasser<br />

bekannt. Es ist eine früher verbreitete Art, die in größeren, in die Nord- <strong>und</strong> Ostsee entwässernden Fließgewässern zum<br />

Laichen einschwamm (PETERSEN et al. 2004). Historische F<strong>und</strong>meldungen liegen beispielsweise aus M-V aus dem Greifswalder<br />

Bodden (1855 häufig) von Warnemünde (1903), aus dem Schweriner See (vor 1900) usw. vor (SCHAARSCHMIDT &<br />

LEMCKE 2004).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Es gibt keine aktuellen F<strong>und</strong>orte in Mecklenburg-Vorpommern, da in den letzten 45 Jahren keine F<strong>und</strong>e getätigt wurden<br />

(WINKLER et al. 2002). THIEL & WINKLER (2004, 2005) verweisen auf historische Nachweise der Art im betrachteten Seegebiet<br />

(1951 östlich der Oderbank, 18 Nachweise im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> ein Nachweis in der Peene im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert).<br />

Nach Bef<strong>und</strong>en von LUDWIG et al. (2002) war der Europäische Stör ursprünglich entlang der Atlantikküste bis zur Elbe verbreitet,<br />

so dass diese Art nur für das Elbesystem autochthon zu zählen ist (WINKLER et al. 2002).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Der Europäische Stör dürfte aufgr<strong>und</strong> seines früheren Verbreitungsgebietes nur bis zur Elbe im Untersuchungsraum des<br />

Windparks nicht auftreten. Ein Vorkommen wird als höchst unwahrscheinlich angesehen.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach §44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Europäische Stör die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten der parkinternen<br />

Verkabelung oder Reparaturaktivitäten frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres<br />

wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand „Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf den Europäischen Stör durch den<br />

Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen,<br />

da der Stör den Bautätigkeiten bzw. den Anlagen des OWP unter Wasser aktiv ausweichen würde.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 87<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des nur theoretisch möglichen ganzjährigen Auftretens des Europäischen<br />

Störs vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährde-<br />

87 hier nicht relevant<br />

07.12.2010 Seite 672

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