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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

den Mittelsäger durch den Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auf Individuenebene sind allerdings Verluste<br />

durch Vogelschlag nicht auszuschließen. Bei möglichen Kollisionsopfern handelt es sich um „unvorhersehbare Einzelereignisse“,<br />

die gemäß der EU-Rechtssprechung nicht relevant sind. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste<br />

von Individuen durch Töten/Verletzen durch Kollisionen mit den Baugeräten (z. B. Verlegeschiffen) oder den OWEA <strong>und</strong><br />

Rotoren sind nicht zu erwarten.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 76<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da wie oben angegeben, der Mittelsäger empfindlich gegenüber einer Kollision mit OWEA ist, wirken die im „Sterntaucher-<br />

Steckbrief“ (Kap. 8.1.16) beschriebenen, kollisionsvermindernden Maßnahmen für nachtziehende Arten ebenfalls für den<br />

Mittelsäger.<br />

Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) des Mittelsägers liegen an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns <strong>und</strong> damit nicht in der<br />

Nähe des OWP (Entfernung >17 km). Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen,<br />

der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese<br />

von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

76 hier nicht relevant<br />

07.12.2010 Seite 650

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