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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Aufgr<strong>und</strong> des derzeitigen Kenntnisstandes (vgl. Fachgutachten Vogelzug, IFAÖ 2010a werden die<br />

Auswirkungen des Projekts auf durchziehende Vögel (hier: Zielarten des Schutzgebiets) als geringes<br />

Risiko eingeschätzt, das nicht die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.<br />

Es kann abgeleitet werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Zielarten <strong>und</strong><br />

Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ zu erwarten sind.<br />

4.5.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung (Schadensbegrenzung)<br />

Nach heutigem Kenntnisstand werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

des Schutzgebietes erwartet, so dass in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet keine spezifischen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung benannt werden können.<br />

Maßgeblichen Einfluss auf Barrierewirkung <strong>und</strong> Kollisionsrisiko hat die gesamte Konfiguration des<br />

Windparks wie Anzahl der Anlagen, Ausrichtung <strong>und</strong> Breite des Windparks im Verhältnis zur<br />

Hauptzugrichtung (u. a. Anzahl der Reihen senkrecht zur Zugrichtung), Anlagenhöhe, Rotorradius<br />

usw.<br />

Generelle Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung mit dem Ziel, Vogelkollisionen an den<br />

OWEA zu beschränken, sind in Abschnitt 3 dieser Unterlage (UVU) beschrieben.<br />

4.5.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

„Pommersche Bucht“ durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Es ist zu prüfen, ob die in Kap. 4.5.2.3 ermittelten, als nicht erheblich bewerteten Beeinträchtigungen<br />

des geplanten OWP im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten die Erheblichkeitsschwelle<br />

überschreiten. Relevante Beeinträchtigungen durch den geplanten OWP für die Zielarten<br />

des Schutzgebietes sind das Kollisionsrisiko <strong>und</strong> die Barrierewirkung (vgl. Kap. 4.4.1.2 <strong>und</strong><br />

4.5.2.3).<br />

Nach Kap. 4.3.4 sind im Rahmen dieser Untersuchung folgende OWP <strong>und</strong> deren Netzanbindungen<br />

zu berücksichtigen:<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 1“<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 2“ (bisher „Kriegers Flak“)<br />

‣ Vorranggebiet (/Eignungsgebiet) „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ (mit den Offshore-Windparks „Arkona-<br />

Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ [bisher „Ventotec Ost 2“] sowie „Arcadis Ost 2“)<br />

Für die Netzanbindung des OWP „ARCADIS Ost 1“ werden noch verschiedene Trassenvarianten<br />

geprüft (vgl. Kap. 4.3.4). Bei allen infrage kommenden Varianten ist von örtlich begrenzten Auswirkungen<br />

auszugehen. Die Verlegearbeiten für die Netzanbindung der anderen, bereits genehmigten<br />

Windparks werden in großer Entfernung zum EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ staffinden,<br />

so dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

In der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wurde das Gebiet<br />

„Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ als besonderes Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (WEA) gem. §<br />

3a SeeAnlV am 19.12.2005 festgelegt (BSH 2005a, jetzt: „Vorranggebiet Windenergie“, BSH<br />

2009b). Es reicht im Südosten bis auf einen Abstand von ca. 100 m an das EU-Vogelschutzgebiet<br />

„Pommersche Bucht“ (NSG seit 15. September 2005) heran. Die Prüfung der Auswirkungen der<br />

Festlegung auf die einzelnen Schutzgüter der Meeresumwelt sind ausführlich in einem integrierten<br />

Umweltbericht abgehandelt <strong>und</strong> bewertet worden. Die beschreibenden Abschnitte des Umweltbe-<br />

07.12.2010 Seite 462

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