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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

4.5.4.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

„Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ durch andere zusammenwirkende<br />

Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Es ist zu prüfen, ob die in Kap. 4.5.4.3 ermittelten, unter Einschluss von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

als nicht erheblich bewerteten Beeinträchtigungen des geplanten OWP im Zusammenwirken<br />

mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Die<br />

einzige relevante Beeinträchtigung der im Meer lebenden Zielarten des Schutzgebietes durch den<br />

geplanten OWP ist voraussichtlich die prognostizierte Unterwasserschallbelastung während der<br />

Bauarbeiten zur Gründung der OWEA, vgl. Kap. 4.4.1.3.<br />

Nach Kap. 4.3.4 sind im Rahmen dieser Untersuchung folgende OWP <strong>und</strong> deren Netzanbindungen<br />

zu berücksichtigen:<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 1“<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 2“ (bisher „Kriegers Flak“)<br />

‣ Vorranggebiet (/Eignungsgebiet) „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ (mit den Offshore-Windparks „Arkona-Becken<br />

Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ [bisher „Ventotec Ost 2“] sowie „Arcadis Ost 2“)<br />

Unterwasserschallbelastung während der Bauarbeiten zur Gründung der OWEA<br />

Die Offshore-Windparks „Baltic 1“ <strong>und</strong> „Baltic 2“ werden voraussichtlich vor „ARCADIS Ost 1“ errichtet<br />

sein, so dass keine zeitgleiche Belastung mit einer womöglich potenzierten Zone der Vertreibung<br />

von Schweinswalen möglich ist. Nordöstlich des FFH-Gebietes liegt das Vorranggebiet<br />

„Westlich Adlergr<strong>und</strong>“, das mit der Realisierung mehrerer Offshore-Windparks verknüpft ist. Die<br />

anderen zu betrachtenden OWP sind wesentlich weiter vom GGB entfernt als „ARCADIS Ost 1“.<br />

Legt man im worst-case-Szenario bei allen betrachteten OWP einen 20 km-Wirkradius der Vertreibung<br />

von Meeressäugern <strong>und</strong> einen zeitgleichen Bau der Windparks zugr<strong>und</strong>e, wird eine deutliche<br />

Überlappung bzw. ein Ineinanderübergehen der Wirkradien deutlich (vgl. Karte VIII im Kartenanhang).<br />

Dies hätte eine weiträumige Vertreibung der Tiere aus dem Meeresgebiet zur Folge, die<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung der Population bedeuten würde. Während bei der Gründungsart<br />

bei allen OWP im worst-case-Szenario von Monopile-F<strong>und</strong>amenten ausgegangen werden muss,<br />

ist der Baubeginn der meisten geplanten OWP mit Ausnahme von Baltic 1 <strong>und</strong> Baltic 2 zurzeit nicht<br />

absehbar <strong>und</strong> eine zeitgleiche Bauphase bei den anderen OWP eher unwahrscheinlich . Die kumulativen<br />

Effekte dieser OWP werden potenziell als erhebliche Erhöhung der Schallbelastung gewertet.<br />

Netzanbindungen der betrachteten OWP<br />

Die Verlegung der Seekabel ist mit zwei wesentlichen Wirkprozessen verb<strong>und</strong>en, die zu deutlichen<br />

Beeinträchtigungen von Meeressäugern wie Robben führen könnten:<br />

‣ Scheuchwirkung/Vertreibung infolge Unterwasserschalleintrag durch Verlegeschiffe <strong>und</strong><br />

Baugeräteeinsatz<br />

‣ Indirekte Auswirkungen der Störungen des Meeresbodens im Arbeitsbereich, etwa durch<br />

Sedimentumlagerung, Entstehung von Trübungsfahnen, Verlust an Individuen der<br />

Benthosfauna, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen etc.<br />

Die wesentlichen Wirkungen der Seekabelverlegung sind auf die Bauzeit beschränkt, so dass nur<br />

mit kurzzeitigen Einflüssen auf Meeressäuger wie Robben zu rechnen ist. Im Bereich bis maximal<br />

ca. 500 m beiderseits der Trasse sind Verhaltensreaktionen wahrscheinlich. Dies ist als kleinräumige<br />

Störung zu werten. Aufgr<strong>und</strong> der deutlich größeren Entfernung zwischen möglichen Kabeltrassen<br />

des OWP „ARCADIS Ost 1“ <strong>und</strong> dem Schutzgebiet „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ ist<br />

07.12.2010 Seite 482

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