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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

2010a <strong>und</strong> Kap. 4.4.1.2). Im Herbst waren dagegen bei weitaus geringeren Gesamtzahlen auch<br />

verhältnismäßig viele Vögel im Bereich des Projektgebietes vorhanden.<br />

Da der Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 1“ weit außerhalb wichtiger Rastgebiete liegt, dürfte eine<br />

Beeinträchtigung der Rastfunktion der südöstlich gelegenen Pommerschen Bucht durch die Barrierewirkung<br />

des Windparks gering ausfallen.<br />

Die Kollisionsgefahr wird als gering eingeschätzt, da zumindest Tagzieher die Hindernisse erkennen<br />

<strong>und</strong> reagieren können. Basierend auf den bisherigen Ergebnissen der Untersuchungen an schwedischen<br />

<strong>und</strong> dänischen Offshore-Windparks ist zumindest für Entenvögel ein geringes Kollisionsrisiko<br />

anzunehmen. Die potenziell gefährdeten Anteile an den Zugpopulationen werden dabei vergleichsweise<br />

gering sein <strong>und</strong> das artspezifische Risiko für Individuenverluste wird sich nur geringfügig erhöhen.<br />

Ein besonderes Gefährdungspotenzial für durchziehende Vögel <strong>und</strong> damit auch für die benachbarten<br />

Schutzgebiete (insbesondere das Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“) ist<br />

daher nicht zu erwarten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des derzeitigen Kenntnisstandes (vgl. Fachgutachten Vogelzug, IFAÖ 2010a) werden die<br />

Auswirkungen des Projekts auf durchziehende Vögel (hier: Zielarten des Schutzgebiets) als geringes<br />

Risiko eingeschätzt, das nicht die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.<br />

Es kann abgeleitet werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Zielarten <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />

des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ zu erwarten sind.<br />

4.5.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung (Schadensbegrenzung)<br />

Nach heutigem Kenntnisstand werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes erwartet, so dass in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet keine spezifischen Maßnahmen<br />

zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung benannt werden können.<br />

Maßgeblichen Einfluss auf Barrierewirkung <strong>und</strong> Kollisionsrisiko hat die gesamte Konfiguration des<br />

Windparks wie Anzahl der Anlagen, Ausrichtung <strong>und</strong> Breite des Windparks im Verhältnis zur Hauptzugrichtung<br />

(u. a. Anzahl der Reihen senkrecht zur Zugrichtung), Anlagenhöhe, Rotorradius usw.<br />

Generelle Maßnahmen zur Konfliktvermeidung <strong>und</strong> –minimierung mit dem Ziel, Vogelkollisionen an<br />

den OWEA zu beschränken, sind in Abschnitt 3 dieser Unterlage (UVU) beschrieben (insbesondere<br />

Optimierung der Beleuchtung der Anlagen).<br />

4.5.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

„Westliche Pommersche Bucht“ durch andere zusammenwirkende Pläne<br />

<strong>und</strong> Projekte<br />

Es ist zu prüfen, ob die in Kap. 4.5.1.3 ermittelten, als nicht erheblich bewerteten Beeinträchtigungen<br />

des geplanten OWP im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten die Erheblichkeitsschwelle<br />

überschreiten. Relevante Beeinträchtigungen durch den geplanten OWP für die Zielarten<br />

des Schutzgebietes sind das Kollisionsrisiko <strong>und</strong> die Barrierewirkung (vgl. Kap. 4.4.1.2 <strong>und</strong> 4.5.1.3).<br />

Nach Kap. 4.3.4 sind im Rahmen dieser Untersuchung folgende OWP <strong>und</strong> deren Netzanbindungen<br />

zu berücksichtigen:<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 1“<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 2“ (bisher „Kriegers Flak“)<br />

‣ Vorranggebiet (/Eignungsgebiet) „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ (mit den Offshore-Windparks „Arkona-<br />

Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ [bisher „Ventotec Ost 2“] sowie„Arcadis Ost 2“)<br />

07.12.2010 Seite 441

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