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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen von Tieren, die sich<br />

im Bereich des Schutzgebietes aufhalten, zu rechnen.<br />

Nach heutigem Planungsstand sind für die Netzanbindungen der betrachteten OWP drei getrennte<br />

Trassenverläufe vorgesehen, die so großräumig in verschiedenen Bereichen der Ostsee westlich,<br />

nördlich <strong>und</strong> östlich von Rügen liegen, so dass es zu keiner Überlagerung der lokal beschränkten<br />

Wirkungen kommen kann (vgl. Kap. 4.3.4).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der weitgehend auf die Bauphase beschränkten Vorhabenswirkungen, der geringen<br />

Wirkreichweite sowie der deutlichen Distanzen zwischen den Kabeltrassen, zum<br />

Schutzgebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ <strong>und</strong><br />

dem OWP „ARCADIS Ost 1“ werden keine wesentlichen kumulativen Wirkungen prognostiziert.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung (Schadensbegrenzung) für kumulative Beeinträchtigungen<br />

Als zusätzliche Schadensbegrenzungsmaßnahme, die sich aus den im Zusammenwirken mit anderen<br />

OWP möglicherweise kumulierenden Beeinträchtigungen ergibt, ist eine Abstimmung des Bauzeitenplans<br />

von „ARCADIS Ost 1“ mit den weiteren OWP erforderlich, mit dem Ziel, zeitgleich stattfindende<br />

Pile-Rammungen zu vermeiden (vgl. BENDA-BECKMANN et al. 2010 zum Bau von Offshore-Windparks<br />

in den Niederlanden).<br />

Unter Berücksichtigung der genannten erforderlichen Maßnahme zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />

(Schadensbegrenzung) wird auch im Zusammenwirken mit den genannten Projekten<br />

nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des GGB „Erweiterung Libben, Steilküste<br />

<strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ ausgegangen.<br />

4.5.4 Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow“ (DE 1346-301)<br />

4.5.4.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1346-301 liegt der Standard-<br />

Datenbogen mit Ausfülldatum Mai 2004 vor<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1346-301.pdf).<br />

Das GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301) umfasst auch Landbereiche. Die<br />

langgestreckte, charakteristische Steilküstenformation beginnt bei Dranske mit einem kleinen Kliff<br />

<strong>und</strong> findet mit der mächtigen Steilküste von Kap Arkona ihren Höhepunkt. Den Klippen sind Geröll<strong>und</strong><br />

Blockpackungen vorgelagert. 88% des Gebietes werden vom Meer eingenommen.<br />

Das GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ DE 1346-301 ist 1.850 ha groß. Das Gebiet ist mit<br />

einem Anteil von 8% als Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ geschützt <strong>und</strong> zu 7% als Naturschutzgebiet<br />

„Nordufer Wittow mit Hohen Dielen“.<br />

Vorbelastung<br />

Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB für das<br />

Gebiet 1346-301 „Beschränkung oder Forcierung natürlicher Erosionsprozesse der Steilküste,<br />

Intensivierung ungelenkter Freizeitnutzungen (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />

07.12.2010 Seite 475

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