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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

3.6 Auswirkungen auf die biologische Vielfalt / Biodiversität<br />

3.6.1 Gr<strong>und</strong>lagen biologische Vielfalt / Biodiversität<br />

Nach § 2 (1) UVPG ist die biologische Vielfalt im Rahmen der Bewertung der Umweltverträglichkeit<br />

von Vorhaben zu berücksichtigen. Unter „biologischer Vielfalt“ bzw. „Biodiversität versteht man die<br />

Vielfalt des Lebens auf der Erde, von der genetischen Vielfalt über die Artenvielfalt bis hin zur Vielfalt<br />

der Ökosysteme. Die Biodiversitätskonvention von 1992 21 verbindet drei Ziele für den Umgang mit<br />

biologischer Vielfalt: ihren Schutz, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile <strong>und</strong> die gerechte Aufteilung<br />

der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile.<br />

Bei der Anwendung des Schutzzieles „biologische Vielfalt“ im Rahmen der Untersuchung der Umweltverträglichkeit<br />

ist deren Untergliederung in die benannten Ebenen: Gene, Arten <strong>und</strong> Ökosysteme<br />

zweckmäßig. Nach TREWEEK (2001) können folgende Aspekte bei einer UVP berücksichtigt werden:<br />

‣ Landschaft (z. B. Regionen mit zahlreichen Endemiten, großer Diversität <strong>und</strong> zusammenhängender<br />

Habitate),<br />

‣ Ökosystem (z. B. wichtige ökologische Prozesse <strong>und</strong> Funktionen, Produktivität von Ökosystemen),<br />

‣ Art (z. B. geschützte Arten oder charakteristische Arten, sich schlecht fortpflanzende Arten),<br />

‣ Population (zurückgehende Populationen, isolierte Populationen),<br />

‣ Gene (z. B. Gefahr des Eindringens gebietsfremder Arten, Genome oder Gene landwirtschaftlich<br />

genutzter Pflanzen).<br />

(nach: CHOUDHURY et al. 2004)<br />

Tab. 120 <strong>und</strong> Tab. 121 zeigen Fragestellungen bzw. Kriterien hinsichtlich der Berücksichtigung von<br />

Aspekten der biologischen Vielfalt bzw. Biodiversität zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von<br />

vorhabensbedingten Wirkungen.<br />

Tab. 120:<br />

Fragestellungen zur Bewertungen des Einflusses von Aktivitäten auf die biologische<br />

Vielfalt<br />

Ebene der Vielfalt<br />

Perspektive der biologischen Vielfalt<br />

Erhaltung der biologischen Vielfalt (nicht<br />

nutzbare Werte)<br />

Nachhaltige Nutzung der biologischen<br />

Vielfalt (nutzbare Werte)<br />

Genetische Vielfalt<br />

Artenvielfalt<br />

(I) Verursacht die beabsichtigte Aktivität einen örtlichen Verlust von Varietäten/ Kultursorten<br />

oder -rassen/ Zuchtgut von Kulturpflanzen <strong>und</strong>/oder domestizierten Tiere<br />

<strong>und</strong> ihrer Verwandten, Gene oder Genome von sozialer, wissenschaftlicher <strong>und</strong> ökonomischer<br />

Bedeutung? (trifft hier nicht zu)<br />

(II) Verursacht die beabsichtigte Aktivität<br />

einen direkten oder indirekten Verlust einer<br />

Artenpopulation?<br />

(III) Beeinträchtigt die beabsichtigte<br />

Aktivität die nachhaltige Nutzung einer<br />

Artenpopulation?<br />

21 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 05. Juni 1992 über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993, BGBl.<br />

II S. 1741<br />

07.12.2010 Seite 360

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