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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

habensgebiet nur einen Anteil von 0,8% (mit Sicherheitszone) der zur Befischung verfügbaren Fläche<br />

aus.<br />

Es bestehen für die Fischerei neben dem potenziellen Verlust an Fangflächen für herkömmliche<br />

Fischereiarten jedoch auch Chancen. Die Einbringung von Hartsubstraten eröffnet den Lebewesen<br />

der vorgef<strong>und</strong>enen Zönose neue Siedlungs- <strong>und</strong> Aufenthaltsräume. Natürliche Riffe sind dafür bekannt,<br />

eine anziehende Wirkung auf Fische auszuüben. Das lokale Ausbleiben der fischereilichen<br />

Nutzung bietet den Fischen die Möglichkeit, die betroffenen Areale als Rückzugsgebiet zu nutzen.<br />

Erhöhte Individuendichten im Windparkareal können zu höheren Erträgen rings um die gesperrten<br />

Bereiche führen. In einem wirtschaftlich intensiv genutzten Ökosystem wie der Ostsee muss jeder<br />

Schaffung von Schutzgebieten ein hoher Wert beigemessen werden. Abschließend ist festzustellen,<br />

dass eine verbindliche Auswirkungsprognose hinsichtlich der sich durch einen Windpark ergebenden<br />

fischereiwirtschaftlichen Veränderungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann.<br />

Die Ausführungen dieses Kapitels verdeutlichen, dass es nicht möglich ist, das Verhältnis des reduzierten<br />

Fischereidrucks im Vorhabensgebiet zu einer anzunehmenden ansteigenden Intensität der<br />

Fischerei in benachbarten Gebieten in Beziehung zu setzen.<br />

Der Fischerei werden durch die Anlagen des Offshore-Windparks bisher durch Befischung genutzte<br />

Flächen verloren gehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die materiellen Verluste aufgr<strong>und</strong><br />

des Flächenentzuges durch einen erhöhten Fischereiaufwand im Umfeld des Offshore-Windparks<br />

kompensiert werden können. Hierbei gilt es auch zu beachten, dass durch die Schaffung der Sicherheitszone<br />

<strong>und</strong> das zu erwartende Fischereiverbot eventuell positive Effekte auf die Fischbestände<br />

erwartet werden, die wiederum die Auswirkungen durch den Flächenentzug mindern könnten. Insgesamt<br />

ergibt sich aus der Einschränkung des potenziellen Fischfanggebietes <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Ertragsausfälle eine Beeinträchtigung fischereilicher Interessen. Bei Berücksichtigung des<br />

Überfischungsgrades bestimmter Fischarten, möglicherweise notwendiger Reduzierungen der<br />

Fangquoten <strong>und</strong> jahrweise sowieso schwankender Anlandungszahlen <strong>und</strong> der oben genannten möglicherweise<br />

positiven Effekte durch das Fischereiverbot im Offshore-Windpark <strong>und</strong> der Sicherheitszone,<br />

ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen bezüglich des Kulturgutes Fischerei.<br />

Im Falle einer Schiffskollision mit einer OWEA <strong>und</strong> dem eventuell nachfolgenden Austritt großer Öl<strong>und</strong><br />

Schadstoffmengen, könnten hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen des Kulturgutes Fischerei<br />

entstehen, da hierbei große Meeresflächen über längere Zeit unbefischbar werden können.<br />

Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Schiffskollision mit den Anlagen des Offshore-Windparks ist in<br />

der „Risikoanalyse“ (DNV 2010) benannt.<br />

3.3.6.4 Betriebsbedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Schattenwurf, Drehbewegungen, visuelle Unruhe<br />

Die Wirkfaktoren, die sich potenziell auf die Artengruppe Fische auswirken (etwa Schattenwurf,<br />

Drehbewegungen der Rotoren, visuelle Unruhe, Vibrationen) könnten über die Scheuchwirkung auch<br />

für das Kulturgut Fischerei bedeutsam sein. Es wird eine nur geringe Intensität erwartet. Daraus<br />

ergeben sich nur geringe Effekte.<br />

Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen<br />

Durch Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen (z. B. bei Instandhaltungsarbeiten) sind Auswirkungen auf<br />

die Fischerei als Kulturgut möglich. Diese Auswirkungen werden nur lokal wirksam sein <strong>und</strong> von<br />

geringer Intensität, so dass sich daraus bei normalem Betrieb nur geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

ergeben.<br />

Schiffskollisionen sind in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar. Im Kollisionsfall können, wie bei den<br />

anderen Schutzgütern auch, hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen entstehen.<br />

07.12.2010 Seite 306

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