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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Zugvögel<br />

keit von der Windstärke tagsüber 4-6% <strong>und</strong> nachts 11-24% durch den Windpark „Nysted“. Für die den Park durchquerenden<br />

Zugvögel wird das Vogelschlagrisiko von KAHLERT et al. (2004) als nicht besonders hoch eingeschätzt, da die Tiere – soweit<br />

erkennbar – den offenen Korridor zwischen den WEA-Reihen durchflogen. DESHOLM (2006) kalkulierte für den Windpark<br />

„Nysted“ in einer Modellrechnung das Kollisionsrisiko für Eiderenten auf 1,4 Vögel pro Turbine <strong>und</strong> Jahr. Diese Zahl liegt<br />

innerhalb der geschätzten Kollisionsraten (0 - 54), die für andere Windparks publiziert wurden (z. B. LANGSTON & PULLAN<br />

2003).<br />

Für zwei küstennahe Windparks in den Niederlanden schätzte WINKELMANN (1992) die tägliche Kollisionsrate auf 0,04 (Urk,<br />

Herbst) bzw. 0,09 (Oosterbierum, Frühjahr) Vögel pro WEA. Dies entspricht 14,6 bzw. 32,9 Vögel/WEA/Jahr. In einem<br />

Windpark mit neun 300 kW Anlagen auf einer Mole in Blyth Harbour in Nord-Ost-England, mit einem Bestand zwischen 400<br />

<strong>und</strong> 1.200 Eiderenten in der Umgebung, wurden während des Baus <strong>und</strong> Betriebes insgesamt 12 Kollisionsopfer bei der<br />

Eiderente festgestellt (STILL et al. 1996). Der Vogelschlag insgesamt (in Frage kommen am dortigen Standort vor allem<br />

Wasservögel) betrug annähernd 1 Vogel/Monat im gesamten Windpark über die 2,5 Untersuchungsjahre, das sind etwas<br />

über ein Vogel pro Jahr <strong>und</strong> Anlage. Zum Vergleich sind die Rotoren der OWEA des geplanten Windparks „ARCADIS Ost 1“<br />

sehr viel größer als bei den Anlagen, die WINKELMAN (1992) bzw. STILL et al. (1996) untersuchten. Weiterhin ist die von<br />

DESHOLM (2006) geschätzte Kollisionsrate nur für eine Art gültig. Eine Hochrechnung <strong>und</strong> Übertragung der Verluste aus<br />

Literaturangaben auf den geplanten Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 1“ ist deshalb nicht möglich. Andere Autoren prognostizieren<br />

100 bis 10.000 Kollisionsopfer pro Jahr an einem Offshore-Windpark.<br />

aus dem Zugvogelgutachten Zusammenfassung (IFAÖ 2010a):<br />

Kollisionsraten mit vergleichbaren anthropogenen Strukturen (Windparks an Land, Leuchttürmen, Sendemasten, Brücken)<br />

lassen vermuten, dass jährlich Zugvögel in einer Größenordnung von 1.000 bis 10.000 Vögeln am Windpark „ARCADIS Ost<br />

1“ verunglücken, wobei vor allem nachts ziehende Vögel betroffen sein werden. Die Anteile an den Zugpopulationen werden<br />

dabei vergleichsweise gering sein <strong>und</strong> angesichts bestehender Vorbelastungen wird sich die artspezifische Mortalität nur<br />

geringfügig erhöhen.<br />

Der hier mögliche Verbotstatbestand „Töten, Verletzen” („Fangen“ trifft nicht zu) durch Vogelschlag an den Anlagen des<br />

Offshore-Windparks tritt hier nicht ein <strong>und</strong> wird aus Umweltvorsorgegründen durch die beschriebenen Vermeidungs- <strong>und</strong><br />

Minderungsmaßnahmen weiter vermindert. Bei den dennoch zu erwartenden Kollisionsopfern handelt es sich um „unvorhersehbare<br />

Einzelereignisse“, die gemäß der EU-Rechtssprechung nicht relevant sind. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte<br />

Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen durch Kollisionen mit den Baugeräten (z. B. Verlegeschiffen)<br />

oder den OWEA <strong>und</strong> Rotoren sind nicht zu erwarten. Die Kollisionsopfer unter den Zugvögeln liegen von der Anzahl her in<br />

einer Spanne, die dem allgemeinen Lebensrisiko der Arten entspricht.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 84<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Eigentliche, „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ bzw. CEF-Maßnahmen sind nicht notwendig, da für keine Zugvogelart<br />

Vogelschlag auftritt, der über das „allgemeine Lebensrisiko der Art“ hinausgeht.<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

84 hier nicht relevant<br />

07.12.2010 Seite 668

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