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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Wirkfaktor<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkungen, Unterbrechung von Verhaltensweisen<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTE-<br />

LEIN et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO &<br />

MERCK 2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet<br />

werden:<br />

‣ Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong><br />

Frequenz, von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der<br />

Schallquelle wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen<br />

führen.<br />

‣ Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong><br />

Frequenz, von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen<br />

werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

‣ Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />

Die Ausführungen in Abschnitt 3 dieser Unterlage (UVU, Bestand Meeressäuger) zeigen, dass<br />

Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> sehr seltene Gäste sind, die nur sporadisch auftreten. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten schon frühzeitig akustisch registrieren<br />

(Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit ausweichen können. Somit<br />

können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung von Meeressäuger<br />

durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />

Details der Bauabwicklung stehen zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch nicht fest. Es ist jedoch<br />

damit zu rechnen, dass der Verladehafen <strong>und</strong> die Schiffsroute für den Transport der OWEA-<br />

Komponenten in größerer Entfernung zum Schutzgebiet liegen werden, so dass nicht von erheblichen<br />

Beeinträchtigungen auszugehen ist. Auch hinsichtlich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen<br />

ist nicht von Schiffsverkehr auszugehen, der wesentlich über das bisher vorhandene Maß<br />

hinausgeht.<br />

4.5.5.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung (Schadensbegrenzung)<br />

Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von<br />

Erhaltungszielen des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb<br />

der Erheblichkeitsschwelle bleiben. Solche Maßnahmen sind bereits zum Schutz von Schweinswalen<br />

im Nahbereich der OWP-Baustelle erforderlich <strong>und</strong> in Abschnitt 3 dieser Unterlage (UVU) dargestellt.<br />

Diese entsprechen den Maßnahmen, die bei den GGB „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow <strong>und</strong> Arkona“ <strong>und</strong> „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ dargestellt sind.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht konkret abzuschätzen,<br />

da die Art der F<strong>und</strong>amentgründung momentan noch nicht abschließend festgelegt ist. Nach<br />

Angaben des Vorhabensträgers vom 25.01.2010 wird die Jacket-Gründung / Pfahlgründung bevorzugt.<br />

Dabei werden nach derzeitigem Stand je Anlage 8 Pfähle ca. 5 – 10 m tief in den Untergr<strong>und</strong><br />

gerammt.<br />

07.12.2010 Seite 491

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