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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Vogelschutzgebiete „Pommersche Bucht“ <strong>und</strong> „Westliche Pommersche Bucht“ in die FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung einbezogen.<br />

Alle GGB wurden mit der Bekanntmachung in der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

im EU-Amtsblatt bestätigt.<br />

In Kap. 4.5 erfolgt eine Beschreibung der einzelnen Schutzgebiete einschließlich der Prognose der<br />

zu erwartenden Beeinträchtigungen.<br />

4.3.4 Auswahl der Pläne <strong>und</strong> Projekte, die im Zusammenwirken mit dem Projekt<br />

zu Beeinträchtigungen führen können<br />

Nach § 34 Abs. 1 Satz. 1 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu<br />

prüfen, ob ein Projekt - isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern<br />

auch, ob es im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele verursacht. Es wird im Rahmen der Summationsbetrachtung geprüft, ob<br />

die unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegenden Beeinträchtigungen (nicht erhebliche Beeinträchtigungen)<br />

im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong>/oder Plänen diese Schwelle überschreiten.<br />

Deshalb werden neben der Einzelbetrachtung des Projektes auch die weiteren Pläne <strong>und</strong>/oder Projekte<br />

ermittelt, die innerhalb des Bereiches potenzieller Auswirkungen des geplanten Projektes die<br />

Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen könnten. Dabei werden Pläne <strong>und</strong> Projekte aus den angrenzenden<br />

Meeresbereichen herangezogen, die gleichartige Wirkungen oder andersartige, jedoch<br />

sich gegenseitig verstärkende Wirkungen auslösen.<br />

Gemäß BSH (2006, S. 37/38) bedarf nicht jedes Vorhaben einer kumulativen Betrachtung: „Einzubeziehen<br />

sind lediglich solche Vorhaben, die bereits planungsrechtlich verfestigt sind. Dies ist der<br />

Fall, wenn das in Frage kommende Vorhaben genehmigt oder zumindest soweit betrieben worden<br />

ist, dass es entscheidungsreif ist. Umweltauswirkungen eines zuerst genehmigungsfähigen Vorhabens<br />

(vgl. § 5 Abs. 1 Satz 4 SeeAnlV) sind dem zeitlich nachfolgenden Vorhaben als Vorbelastung in<br />

Rechnung zu stellen.“<br />

Dabei sind Summationswirkungen vor allem mit benachbarten Projekten von Offshore-<br />

Windenergieparks <strong>und</strong> deren Netzanbindung relevant. Gemäß StAUN Strals<strong>und</strong> (2007b) werden hier<br />

berücksichtigt (vgl. Abb. 154 <strong>und</strong> Abschnitt 3 dieser Unterlage):<br />

Offshore-Windpark „Baltic 1“ (Küstenmeer M-V, 21 OWEA)<br />

Offshore-Windpark Baltic 2 (bisher „Kriegers Flak“, deutsche AWZ, 80 OWEA)<br />

Vorranggebiet bzw. besonderes Eignungsgebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ (mit den genehmigten<br />

Offshore-Windparks „Arkona-Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ [bisher „Ventotec Ost 2“,<br />

deutsche AWZ], je 80 OWEA)<br />

Innerhalb des Vorranggebietes „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ sind drei weitere OWP beantragt:<br />

‣ Offshore-Windpark „Arcadis Ost 2“ (25 OWEA)<br />

‣ Offshore-Windpark „Adlergr<strong>und</strong> Gap“ (39 OWEA)<br />

‣ Offshore-Windpark „Adlergr<strong>und</strong> 500“ (20 OWEA)<br />

Die OWP „Arcadis Ost 2“ <strong>und</strong> „Adlergr<strong>und</strong> Gap“ überlagern sich zum größten Teil, auch die OWP<br />

„Arcadis Ost 2“ <strong>und</strong> „Adlergr<strong>und</strong> 500“ beanspruchen z. T. dieselbe Fläche. Insgesamt sind innerhalb<br />

des Vorranggebietes „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ r<strong>und</strong> 201 OWEA realisierbar (BSH 2009b). Zu den Antragsunterlagen<br />

des OWP „Arcadis Ost 2“ liegen UVS <strong>und</strong> FFH-VU (IFAÖ 2006) vor, für die beiden<br />

anderen OWP ebenfalls (ALAUDA 20<strong>08</strong>a, b), letztere standen jedoch nicht zur Auswertung in dieser<br />

07.12.2010 Seite 413

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