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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 64<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da für die Eisente das Kollisions- bzw. Gefährdungsrisiko als recht hoch eingeschätzt wird, wirken die im „Sterntaucher-<br />

Steckbrief“ (Kap. 8.1.16) beschriebenen, kollisionsvermindernden Maßnahmen für nachtziehende Arten auch für die Eisente.<br />

Eine erneute Aufzählung entfällt.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Fortpflanzungsstätten dieser Art liegen nicht in Deutschland. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in sehr großer Entfernung vom Vorhaben<br />

befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese sind laut der durchgeführten Rastvogeluntersuchungen<br />

im Vorhabensbereich nicht vorhanden. Daher werden diese durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus<br />

der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn der OWP löst allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen aus (bei theoretisch<br />

angenommenem Vorkommen).<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

64 hier nicht relevant<br />

07.12.2010 Seite 625

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