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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />

werden, würden möglicherweise CEF-Maßnahmen notwendig werden.<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Der Prachttaucher ist aufgr<strong>und</strong> seiner schlechten Manövrierfähigkeit <strong>und</strong> seiner ausgeprägten Flugaktivität zwischen verschiedenen<br />

Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebieten eine „besonders kollisionsgefährdete Art“ mit dem höchsten Windenergieanlagen-<br />

Sensitivitätsindex. Zur Kollisionsvermeidung <strong>und</strong> -minderung sind die in der UVS vorgeschlagenen kollisionsvermindernden<br />

Maßnahmen nach deren Prüfung auf Umsetzbarkeit vorgesehen (siehe „Sterntaucher-Steckbrief“, Kap. 8.1.16).<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

des Offshore-Windparks. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der<br />

Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete <strong>und</strong> Mauserflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (Nachweise dieser Vogelart sind im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer vorhanden, siehe oben 2.3), sie werden<br />

aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn der OWP löst<br />

allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen Rast- oder Mauserflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja<br />

nein<br />

07.12.2010 Seite 621

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