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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Für die Netzanbindung des OWP „ARCADIS Ost 1“ werden noch verschiedene Trassenvarianten<br />

geprüft (vgl. Kap. 4.3.4). Bei allen infrage kommenden Varianten ist von örtlich begrenzten Auswirkungen<br />

auszugehen (Kap. 4.4.1.2).<br />

Die Verlegearbeiten der Netzanbindung der im Vorranggebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ gelegenen,<br />

genehmigten Windparks werden voraussichtlich z.T. im EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“<br />

staffinden. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Reichweite der zu erwartenden Wirkungen sind jedoch Kumulationseffekte<br />

mit der Netzanbindung „ARCADIS Ost 1“, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes führen könnten, sicher auszuschließen.<br />

In der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wurde das Gebiet<br />

„Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ als besonderes Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (OWEA) gem. §<br />

3a SeeAnlV am 19.12.2005 festgelegt (BSH 2005a, jetzt: „Vorranggebiet Windenergie“, BSH 2009b).<br />

Es reicht im Südosten bis auf einen Abstand von ca. 100 m an das EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche<br />

Bucht“ (NSG seit 15. September 2005) heran. Die Prüfung der Auswirkungen der Festlegung<br />

auf die einzelnen Schutzgüter der Meeresumwelt sind ausführlich in einem integrierten Umweltbericht<br />

abgehandelt <strong>und</strong> bewertet worden. Die beschreibenden Abschnitte des Umweltberichtes zu den<br />

biotischen Schutzgütern <strong>und</strong> der biologischen Vielfalt wurden durch das BfN erstellt. Der Umweltbericht<br />

schließt eine Verträglichkeitsprüfung bezüglich der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

bzw. bezüglich Europäischer Vogelschutzgebiete ein. Geprüft wurden die Auswirkungen auf das<br />

Naturschutzgebiet (/SPA) „Pommersche Bucht“ <strong>und</strong> auf das FFH-Schutzgebiet (GGB) „Westliche<br />

Rönnebank“.<br />

Die Offshore-Windparks „Arkona-Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ (bisher „Ventotec Ost 2“) liegen<br />

innerhalb dieses Eignungsgebiets. In den Genehmigungsbescheiden wird ausdrücklich Bezug genommen<br />

auf die Aussagen im Umweltbericht zur Festlegung des Eignungsgebiets.<br />

Auch der OWP Baltic 2 („Kriegers Flak“) liegt innerhalb eines auf gleicher rechtlicher <strong>und</strong> fachlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage festgelegten besonderen Eignungsgebietes/Vorranggebiets Windenergie (BSH 2005b,<br />

BSH 2009b).<br />

Das BSH (2005a: 151) kommt zu folgender zusammenfassender Einschätzung: „Die Errichtung von<br />

WEA im Eignungsgebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen<br />

bzw. Fernwirkungen auf die zu schützenden Vogelarten im Naturschutzgebiet „Pommersche Bucht“<br />

bzw. im IBA-Gebiet „Pomeranian Bay“ haben.“ Erhebliche Verluste an Populations- <strong>und</strong> Habitatanteilen<br />

für wichtige Seevogelarten des Schutzgebietes „Pommersche Bucht“ könnten mit der erforderlichen<br />

Sicherheit ausgeschlossen werden. Sollte es im nord-nordwestlichen Randbereich des Naturschutzgebietes<br />

in unmittelbarer Nähe des Eignungsgebietes zu Meidereaktionen einiger störempfindlicher<br />

Arten kommen, so würden diese zu einem sehr geringen Habitatverlust für wertgebende<br />

Arten des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht“ führen.<br />

BSH (2005a: 137): „Die Gefährdung für das Schutzgut Rastvögel aufgr<strong>und</strong> von Kollisionen ist generell<br />

durch die gute Sichtbarkeit der Anlagen als eher gering einzustufen. An dieser Bewertung ändert<br />

sich auch nichts, wenn man etwaige kumulative Auswirkungen des bereits genehmigten Projektes im<br />

Eignungsgebiet „Kriegers Flak“ sowie des landesplanerisch festgestellten Windparkprojektes „Baltic<br />

1“ im Küstenmeer mit berücksichtigt.“<br />

Im „Umweltbericht zum <strong>Raum</strong>ordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone<br />

(AWZ) in der Ostsee, Stand 31.10.2009“ (BSH 2009a) erfolgt eine Bewertung der voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen der Durchführung des <strong>Raum</strong>ordnungsplanes auf die Meeresumwelt auch<br />

in Bezug auf die Festlegungen von Vorranggebieten für Windenergie, die bereits seit dem<br />

19.12.2005 als „besondere Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ festgelegt waren. Zu den voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen von OWP auf Zugvögel heißt es dort: „Als Ergebnis ist<br />

07.12.2010 Seite 442

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