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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

vereinbar sein könnten“ (EU-KOMMISSION 2000). Diese Kriterien sind im Fall der kumulativen Auswirkungen<br />

von Kollisionsverlusten mit Offshore-Windparks offensichtlich erfüllt.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ im Zusammenwirken<br />

mit den anderen zu berücksichtigenden OWP sind nach heutigem Kenntnisstand aus folgenden<br />

Gründen nicht sehr wahrscheinlich:<br />

‣ Die Flugaktivitäten der Zielarten erfolgen überwiegend am Tag, d.h. bei relativ geringem Kollisionsrisiko<br />

‣ die Zielarten fliegen überwiegend in einem Bereich nur wenig über der Meeresoberfläche, der<br />

von den Rotoren der OWEA nicht erfasst wird<br />

‣ von einem Teil der Zielarten, insbesondere Meeresenten <strong>und</strong> Seetaucher, ist belegt, dass sie<br />

OWP weitgehend meiden <strong>und</strong> umfliegen<br />

‣ Individuen der betroffenen Arten müssten einen oder zumindest mehrere OWP passieren.<br />

Die Verlustrate durch den OWP „ARCADIS Ost 1“ unter den durchziehenden Seevögeln wird nach<br />

dem heutigem Kenntnisstand <strong>und</strong> trotz der bestehenden Wissenslücken insgesamt als geringes<br />

Risiko für die maßgeblichen Arten des EU-Vogelschutzgebietes eingeschätzt. Die kumulativen Effekte<br />

der anderen zu betrachtenden Projekte werden als nicht signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

gewertet.<br />

Auch im Zusammenwirken mit den zu berücksichtigenden Offshore-Windparks wird daher aktuell<br />

nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“<br />

ausgegangen.<br />

4.5.2 EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ in der AWZ (DE 1552-401)<br />

4.5.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Zu dem Gebiet „Pommersche Bucht“ (DE 1552-401) liegt der Standard-Datenbogen mit dem Ausfülldatum<br />

April 2004 <strong>und</strong> der Fortschreibung vom März 2006 vor<br />

(http://www.habitatmarenatura2000.de). Der Schutzzweck des EU-Vogelschutzgebietes ist in der<br />

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht“ vom 15. September<br />

2005 festgelegt.<br />

Das Gebiet liegt in der AWZ östlich von Rügen. Die Westgrenze ist weitgehend mit der 12-sm-<br />

Grenze der Hoheitsgewässer Mecklenburg-Vorpommerns identisch, die Ostgrenze entspricht der<br />

AWZ-Grenze zu Dänemark <strong>und</strong> Polen. Das Gebiet mit einer Größe von 2.009,38 km² umfasst Teile<br />

der Oderbank <strong>und</strong> der Adlergr<strong>und</strong>rinne sowie den Adlergr<strong>und</strong>. Die Wassertiefen innerhalb des<br />

Schutzgebietes betragen zwischen 8 <strong>und</strong> 33 m.<br />

Nach Standard-Datenbogen handelt es sich bei dem Schutzgebiet um das wichtigste Überwinterungs-,<br />

Rast-, Nahrungs- <strong>und</strong> Mausergebiet für Meeresenten <strong>und</strong> Taucherarten in der deutschen<br />

Ostsee. Bis zu einer halben Million Meeresenten, dazu kommen h<strong>und</strong>erte der seltenen See- <strong>und</strong><br />

Lappentaucher, die hier den Winter verbringen. Die herausragenden Merkmale der Pommerschen<br />

Bucht für Seevögel sind deren Nahrungsreichtum <strong>und</strong> Eisfreiheit im Winter.<br />

Die Unterschutzstellung dient der dauerhaften Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung des Meeresgebietes<br />

in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- <strong>und</strong> Rastgebiet für diese<br />

Arten, insbesondere für Sterntaucher, Prachttaucher, Ohrentaucher, Zwergmöwe, Fluss- <strong>und</strong> Küstenseeschwalbe<br />

(Anhang I-Arten) sowie für die regelmäßig anzutreffenden Zugvogelarten, beson-<br />

07.12.2010 Seite 447

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