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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Abb. 3:<br />

Ziele der <strong>Raum</strong>entwicklung, Anforderungen an die <strong>Raum</strong>ordnung (Ausschnitt der<br />

Karte VII des GLP M-V (UM M-V 2003a)<br />

Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Vorpommern (LUNG M-V 2009)<br />

Mit Stand Oktober 2009 liegt die erste Fortschreibung des GLRP VP (http://www.lung.mvregierung.de/insite/cms/umwelt/natur/landschaftsplanung_portal/glrp_vp_download.htm)<br />

vor. In den<br />

Untersuchungsraum für den GLRP werden die Küstengewässer bis zur 1-sm-Zone einbezogen.<br />

Dementsprechend sind für das hier betrachtete Vorhaben keine Flächenzuweisungen erfolgt.<br />

<strong>Raum</strong>ordnungsplan für die deutsche AWZ in der Ostsee (BSH 2009b)<br />

Der ROP trifft Festlegungen für den Bereich der AWZ. Nordwestlich an den geplanten OWP angrenzend<br />

ist ein „Vorbehaltsgebiet Schifffahrt“ festgelegt, was in der Folge dazu geführt hat, dass die<br />

Windparkplanung an diesen Sachverhalt angepasst wurde (vgl. Abb. 15 <strong>und</strong> Abb. 16 in Kap. 2.4.2<br />

sowie Karte III „Marine Nutzungen“ im Anhang). An das „Vorbehaltsgebiet Schifffahrt“ schließt sich<br />

im Nordwesten ein „Vorranggebiet Schifffahrt“ an. Außerdem ist im ROP ein „Vorbehaltsgebiet Forschung“<br />

dargestellt, das sich in nordöstlicher Richtung in Windparknähe erstreckt.<br />

TÖB-Hinweise<br />

Die Ergebnisse des Scopingtermins am 12.07.2007 (Verlaufs- <strong>und</strong> Ergebnisprotokoll vom<br />

15.<strong>08</strong>.2007) hinsichtlich Gegenstand, Umfang <strong>und</strong> Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung sind<br />

unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden <strong>und</strong> Träger öffentlicher<br />

Belange Bestandteil der „Unterrichtung nach § 2a der 9. BImSchV über die voraussichtlich beizubringenden<br />

Unterlagen für das UVP-pflichtige Vorhaben der Errichtung <strong>und</strong> des Betriebes eines<br />

Offshore Windparks vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nordöstlich vom Kap Arkona (Rügen)<br />

(OWP „ARCADIS Ost 1“)“ (STAUN STRALSUND 2007b) <strong>und</strong> somit in der vorliegenden Studie berücksichtigt.<br />

So ist im vorab genannten Dokument u.a. aufgeführt, dass sich die zuständige Naturschutzbehörde<br />

bezüglich Monitoring dahingehend äußerte, „dass dies keine behördliche Forderung ist,<br />

07.12.2010 Seite 14

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