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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 89 , (Code: 1101)<br />

Störs vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich beim Stör um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />

Art“ handelt.<br />

Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungsstätten des Atlantischen Störs, wie oben beschrieben, in Fließgewässern (Odersystem) befinden<br />

ist keinesfalls von einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ des Atlantischen Störs gibt es<br />

nicht. Während der Phase, die im Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während<br />

sensibler Lebensphasen aufhalten, bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen.<br />

Selbst die am weitesten reichenden Bauauswirkungen (Rammschall) erreichen keine Laichplätze des Atlantischen<br />

Störs.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 92<br />

Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />

anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />

angenommene Störung des Atlantischen Störs während des Rammens <strong>und</strong> bei der Verlegung des Seekabels nur kurzzeitig<br />

eintritt, wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. UVS, IFAÖ 2010d). Ein theoretisch im Baustellenbereich<br />

während der Bauzeit auftretender Stör kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so dass nicht von „erheblichen<br />

Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten sind bau- oder<br />

reparaturbedingte Störwirkungen des Atlantischen Störs, zumindest theoretisch, möglich.<br />

92 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 45 (7) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

07.12.2010 Seite 676

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