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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Tab. 17:<br />

Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen<br />

in Bezug zur Funktion „Wohnen“<br />

Bereiche mit unterschiedlicher Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong><br />

Schadstoffimmissionen<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieflächen: Sie sind zumeist auf Besucherverkehr <strong>und</strong> den<br />

Transport von Rohstoffen <strong>und</strong> Gütern angewiesen. Der eigene Verkehr sowie<br />

die Produktion etc. verursachen bereits Vorbelastungen durch Lärmemissionen.<br />

Für Gewerbegebiete sind Immissionsrichtwerte von 65 dB(A) Tag <strong>und</strong> 50 dB(A)<br />

Nacht <strong>und</strong> für Industriegebiete 70 dB(A) Tag <strong>und</strong> Nacht festgesetzt (TA Lärm<br />

1998), die auch in der Bauphase als Richtwerte gelten (Allg. VwV zum Schutz<br />

gegen Baulärm).<br />

Mischgebiete, Einzelhofanlagen <strong>und</strong> Flächen für den Allgemeinbedarf: Diese<br />

Bereiche weisen geringere Einwohnerkonzentrationen auf <strong>und</strong> schließen außer<br />

Wohngebäuden meist kleinere Gewerbeflächen, Handels-, Versorgungseinrichtungen<br />

oder Stallanlagen mit ein. Für diese Bereiche sind Immissionsrichtwerte<br />

von 60 dB(A) Tag bzw. 45 dB(A) Nacht (TA Lärm 1998) festgesetzt, die auch in<br />

der Bauphase als Richtwerte gelten (Allg. VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />

Die siedlungsnahen Freiräume als Wohn- <strong>und</strong> Freizeitumfelder im 1.000-m-<br />

Umkreis von Ortschaften <strong>und</strong> Einzelhöfen: Diese Bereiche werden häufig in der<br />

Freizeit von den Einwohnern der Siedlungen aufgesucht.<br />

Wohngebiete <strong>und</strong> Sondergebiete – Erholung/Ges<strong>und</strong>heit: Die ausgewiesenen<br />

Wohngebiete 6 <strong>und</strong> Sondergebiete sind ständiger Wohnsitz für eine größere Anzahl<br />

von Menschen. An diese Flächen werden höchste Ansprüche an die<br />

Wohnqualität gestellt. Damit verb<strong>und</strong>en sind u. a. ein relativ ungestörter Feierabend<br />

<strong>und</strong> die Gewährleistung der Nachtruhe. Für Gebiete, in denen sich vorwiegend<br />

Wohnungen befinden, sind Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) Tag<br />

bzw. 40 dB(A) Nacht (TA Lärm 1998) festgesetzt, die auch in der Bauphase als<br />

Richtwerte gelten (Allg. VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

Erholungsfunktion<br />

Das Erholen zählt zu den Gr<strong>und</strong>bedürfnissen des Menschen, deren Erfüllbarkeit dessen Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Wohlbefinden beeinflusst. Die Erholungsfunktion ist an entsprechende Räume oder Anlagen<br />

geb<strong>und</strong>en. Es können überregionale, regionale (überregionaler bzw. regionaler Einzugsbereich der<br />

Erholungssuchenden) sowie örtliche Erholungsgebiete unterschieden werden. Erholungsgebiete mit<br />

dem entsprechenden Einzugsbereich der Erholungssuchenden sind vorzugsweise an Landschaften<br />

mit hoher Vielfalt, Eigenart oder Schönheit geb<strong>und</strong>en. Dabei wird beim Schutzgut Menschen, einschließlich<br />

der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit die tatsächliche Erholungsnutzung berücksichtigt, während<br />

das Erholungspotenzial bzw. die Erholungseignung (hoher ästhetischer Erlebniswert) auch im<br />

Schutzgut Landschaftsbild integriert ist. Für die Beurteilung der funktionalen Bedeutung der Erholungsflächen<br />

ist der Einzugsbereich (regional oder überregional) sowie die Frequentierung <strong>und</strong> Aufenthaltsdauer<br />

der Erholungssuchenden zu beachten. Bei der Bewertung werden Bereiche mit besonderer<br />

Funktion für Tourismus <strong>und</strong> Erholung herausgestellt (Tab. 18).<br />

Tab. 18:<br />

Bewertungsansatz für die Funktion Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

Bereiche mit besonderer Funktion für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

„Kulissenräume“ zu den mit „mittel“ oder „hoch“ bewerteten Gebieten mit in der Regel<br />

Formen der landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Erholung (Spazieren, Wandern, Radfahren,<br />

Reiten auf vorhandenem Wegenetz)<br />

Tourismusentwicklungsraum nach Regionalem <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm<br />

Wertstufe<br />

gering<br />

mittel<br />

6 Hier werden auch Wochenendhausgebiete eingeordnet (DIN 18005, Teil 1).<br />

07.12.2010 Seite 57

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