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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Wissenschaftlicher Artname<br />

Macoma balthica<br />

Mytilus edulis<br />

Palaemon elegans<br />

Pontoporeia femorata<br />

Praunus inermis<br />

Saduria entomon<br />

Streptosyllis websteri<br />

Theodoxus fluviatilis<br />

Fische<br />

Psetta maxima<br />

Pflanzen<br />

Begründung<br />

Chorda tomentosa<br />

D<br />

Delesseria sanguinea<br />

D<br />

Fucus serratus<br />

A<br />

Furcellaria lumbricalis<br />

D<br />

Erläuterung: A: nationale rote Liste; D: sonstige Gründe (ggf. weitere Beschreibung in<br />

Abschnitt 4.2 des StDB)<br />

Die Mehrzahl der im Standard-Datenbogen aufgeführten, anderen bedeutenden Arten der Flora<br />

<strong>und</strong> Fauna sind charakteristische Arten typischer Biotope wie der Sandbank der Oderbank oder<br />

von Riffstrukturen (Adlergr<strong>und</strong>). Einige Arten des Benthos wie Sandklaffmuschel <strong>und</strong> Miesmuschel<br />

bilden die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für geschützte Vogelarten <strong>und</strong> sind aufgr<strong>und</strong> dieser Funktion auch<br />

als maßgebliche Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes zu werten.<br />

Erhaltungsziele<br />

Als allgemeine Erhaltungsziele sind im Standard-Datenbogen angegeben:<br />

- Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden<br />

Vogelarten <strong>und</strong> ihrer Lebensräume.<br />

- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung von Bedingungen, die es Vogelarten ermöglichen, das Gebiet<br />

innerhalb ihres natürlichen <strong>Raum</strong>-Zeit-Musters als Mauser-, Rast-, Nahrungs-, Durchzugs<strong>und</strong><br />

Überwinterungsgebiet zu nutzen.<br />

- Ergreifung geeigneter Maßnahmen, um Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen der Lebensräume<br />

sowie erhebliche Belästigungen der Vögel zu vermeiden.<br />

- Berücksichtigung der Gefährdungen, die sich aus Veränderungen der Habitatstrukturen bei<br />

Verlegung von Pipelines, technischen Installationen (Barrierewirkung), Verlärmung, Ausweitung<br />

der Sediment- <strong>und</strong> Mineralstoffentnahme, Erhöhung der Fischereiintensität, Luftverkehr<br />

<strong>und</strong> Eutrophierung ergeben<br />

Schutzzweck<br />

In § 3 der NSG-Verordnung ist der Schutzzweck folgendermaßen formuliert:<br />

Zur Sicherung des Überlebens <strong>und</strong> der Vermehrung der genannten Vogelarten <strong>und</strong> zur Sicherung<br />

ihrer Lebensräume ist insbesondere erforderlich die Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung<br />

1. des qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Bestandes der Vogelarten mit dem Ziel der Erreichung<br />

eines günstigen Erhaltungszustandes unter Berücksichtigung der natürlichen Populationsdynamik<br />

<strong>und</strong> Bestandsentwicklung; Vogelarten mit einer negativen Bestandsentwicklung ihrer<br />

biogeographischen Population sind besonders zu berücksichtigen,<br />

D<br />

D<br />

D<br />

A<br />

D<br />

A<br />

A<br />

D<br />

D<br />

07.12.2010 Seite 458

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