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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

3.8.2.7 Summation sonstige Schutzgüter<br />

Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

Nutzungseinschränkungen (vor allem Schifffahrt <strong>und</strong> Fischerei) sowie Kollision, Havarie, Unfall<br />

Wie schon in Kap. 3.8.1 angegeben, handelt es sich bei der Fischerei <strong>und</strong> beim Schiffsverkehr um<br />

Nutzungsformen des Meeres <strong>und</strong> keine Vorhaben im Summationssinn.<br />

Von einer vergrößerten Barrierewirkung 22 ist bei mehreren nah beieinander liegenden Offshore-<br />

Windparks auszugehen. Dies betrifft potenziell insbesondere Segler als Erholungssuchende oder<br />

Sportler.<br />

Im Genehmigungsbescheid OWP „Wikinger“ (ehemals „Ventotec Ost 2“) vom 16. März 2007 heißt es<br />

bzgl. kumulativer Betrachtung: „… sind von den Gutachtern in den Einzelgenehmigungsverfahren<br />

„Arkona Becken Südost“ <strong>und</strong> „Ventotec Ost 2“ das jeweils andere Projekt in die Berechnungen mit<br />

einbezogen worden. Die Risikoanalyse von MARIN im besonderen Eignungsgebietsverfahren geht<br />

darüber noch hinaus, indem rechnerisch eine vollständige Bebauung des Gebietes zugr<strong>und</strong>egelegt<br />

wurde. Die vorliegende Risikoanalyse von MARIN bestätigt darüber hinaus in nachvollziehbarer<br />

Weise die Einschätzung, dass Interaktionen zwischen den deutlich voneinander entfernten Eignungsgebieten<br />

„Kriegers Flak“ <strong>und</strong> „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ vernachlässigbar gering sind. Auch unter<br />

Berücksichtigung des geplanten Windpark-Vorhabens „Baltic 1“ im Küstenmeer Mecklenburg-<br />

Vorpommerns, das im Frühjahr 2006 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhielt, ergibt<br />

sich keine erhebliche Beeinträchtigung der Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Verkehrs. Das Projekt<br />

„Baltic 1“ befindet sich westlich des Darß <strong>und</strong> umfasst 21 Anlagen. Eine kumulative Beeinträchtigung<br />

des Schiffsverkehrs oder eine wesentliche Erhöhung der Kollisionsgefahr für das verfahrensgegenständliche<br />

Projekt sind infolge der Realisierung des Projektes „Baltic 1“ nicht zu erwarten.“<br />

Das Risiko für Schiffskollisionen für den nicht an Routen geb<strong>und</strong>enen Verkehr <strong>und</strong> damit für Schädigungen<br />

von Menschen im Falle eines Unfalls erhöht sich allenfalls geringfügig. Es ist nicht von einer<br />

erheblichen kumulativen Wirkung auszugehen.<br />

In der Risikoanalyse von Schiff-Windenergieanlagen-Kollisionen (DNV 2010) wurden kumulativ OWP<br />

im Radius von 20 Seemeilen berücksichtigt (OWP „Baltic 2“ (ehemals „Kriegers Flak“), „Adlergr<strong>und</strong><br />

Gap“, „Adlergr<strong>und</strong> 500“, „Arkona Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ (ehemals „Ventotec Ost 2“)). Wenn<br />

alle OWP tatsächlich errichtet würden, müssten für die Erfüllung der Akzeptanzkriterien (kumulierte<br />

Wiederkehrzeit länger als 100 Jahre) Maßnahmen zur Risikominderung getroffen werden. Z.B. würde<br />

ein an der Nordseite des Windparks „ARCADIS Ost 1“ stationierter Notschlepper mit 100% Verfügbarkeit<br />

die kumulierte Kollisionswiederkehrzeit im Modell auf 269 Jahre verlängern.<br />

Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft<br />

Durch den Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 1“ werden auf die abiotischen Schutzgüter Boden<br />

(Veränderung der Morphologie, Sedimentum- <strong>und</strong> –auflagerungen), Wasser (Störung der Strömungsverhältnisse,<br />

Nährstoff- bzw. Schadstoffresuspensionen, Trübungsfahnen) <strong>und</strong> Klima / Luft<br />

zusammenfassend, unter Ausklammerung des als worst-case-Betrachtung anzusehenden Risikos<br />

einer Schiffskollision, nur geringe nachteilige Umweltauswirkungen entstehen, so dass auch im Zusammenwirken<br />

mit anderen Vorhaben keine erheblichen kumulativen Wirkungen zu erwarten sind.<br />

Die Bodenversiegelung erfolgt kleinräumig <strong>und</strong> betrifft nur das nähere Umfeld der einzelnen Anlagen.<br />

Auch die Sedimentumlagerungen <strong>und</strong> -verdichtungen aufgr<strong>und</strong> der Baumaßnahmen <strong>und</strong> mögliche<br />

Veränderungen der Bodenmorphologie durch Auskolkungen <strong>und</strong> Sedimentation reichen maxi-<br />

22 Die Barrierewirkungen der Offshore-Windparks beziehen sich hier auf den Menschen als Nutzer des offenen<br />

Meeres (Freizeitschifffahrt), welcher bespielsweise den Kurs ändern muss, um die Offshore-Windparks zu umfahren.<br />

07.12.2010 Seite 386

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