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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

BRÄGER 1995). Innerhalb der Hoheitsgewässer von Mecklenburg-Vorpommern halten sich nur sehr wenige Trottellummen<br />

auf. Das winterliche Rastgeschehen in der Arkonasee beginnt im November <strong>und</strong> endet im Mai (IFAÖ 2005a). Ein kleines<br />

Vorkommen befindet sich vor der Insel Hiddensee. Auch entlang der Küste Rügens wurden im Winter vereinzelt Trottellummen<br />

nachgewiesen (SONNTAG et al. 2006).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Von November bis April wurden durchgängig Trottellummen im Untersuchungsgebiet angetroffen. Die Beobachtungen betrafen<br />

oft nur einzelne Raster (vgl. Tabelle). Durch den wechselnden Aufenthalt der Trottellummen ergibt sich über das Winterhalbjahr<br />

zusammengefasst ein gleichmäßigeres Verbreitungsbild (vgl. IFAÖ 2010d). Allerdings ist eine Bevorzugung der<br />

östlichen Raster zu erkennen, was ursächlich mit der Lage der nächstgelegenen Kolonie Græsholm (bei Bornholm) zusammenhängen<br />

könnte. Die höchsten Bestände wurden für den November <strong>und</strong> den März hochgerechnet. Die Maxima fallen<br />

damit in die Durchzugszeiten der Art, die bei der Zugvogelerfassung von der Nordspitze Rügens aus ermittelt wurden (siehe<br />

Zugvogelgutachten). Vor allem in der zweiten März-Hälfte konnte der stärkste Durchzug der Trottellumme von Land erfasst<br />

werden (IFAÖ 2010d).<br />

Trottellummen waren an drei Terminen in geringer Zahl im Vorhabensgebiet anzutreffen. Inklusive der Pufferzone ergibt sich<br />

dagegen ein prozentualer Bestand, der regelmäßig über dem Flächenanteil des Gebietes liegt. Maximal wurden 95 Vögel<br />

bzw. >50% des Gesamtbestandes erreicht. Detaillierte Informationen sind im Seevogel-Gutachten (IFAÖ 2010d) enthalten.<br />

Bestandsschätzung der Trottellumme aufgr<strong>und</strong> von Schiffszählungen (Monatsmaxima)<br />

Monat Dichte 1<br />

(Ind. km - ²)<br />

Bestand im Untersuchungsgebiet<br />

Bestand im Vorhabensgebiet<br />

Bestand im Vorhabensgebiet<br />

mit 2 km Pufferzone<br />

Oktober 2007 0 0 0 0<br />

November 2007 0,50 194 11 95<br />

Dezember 2007 0,21 80 0 46<br />

Januar 20<strong>08</strong> 0,09 35 4 6<br />

März 20<strong>08</strong> 0,29 110 14 54<br />

April 20<strong>08</strong> 0,09 34 0 32<br />

Mai 20<strong>08</strong> 0 0 0 0<br />

Januar 2009 0,13 49 0 25<br />

Februar 2009 0,17 66 0 42<br />

1<br />

-korrigiert nach BUCKLAND et al. (2001)<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach §44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Vogelschlag kommt, ist gering. Meist fliegen Trottellummen sehr flach über die Wasseroberfläche<br />

(MENDEL et al. 20<strong>08</strong>). Trottellummen verfügen nur über eine eingeschränkte Manövrierfähigkeit. Sie sind aber<br />

weder am Tag noch in der Nacht besonders flugaktiv. Das Kollisions- bzw. Gefährdungsrisiko der Alkenvögel kann dementsprechend<br />

als gering eingestuft werden. Trottellummen weisen einen niedrigen Wert im Windenergieanlagen-<br />

Sensitivitätsindex (s. o.) nach GARTHE & HÜPPOP (2004) auf. Es wird nachfolgend geprüft, ob der Schädigungstatbestand<br />

„Fang, Verletzung, Tötung” durch möglichen Vogelschlag gegeben sein könnte. Zur Abschätzung eventueller negativer<br />

Auswirkungen ist u. a. die Flughöhe maßgebend. Diese wird oben als sehr niedrig angegeben.<br />

Da die Schiffe, die an Bau oder Reparatur beteiligt sind, dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen sind, werden<br />

keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter Weise<br />

07.12.2010 Seite 637

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