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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Code: 1322<br />

(Quelle: http://www.lfa-fledermausschutz-mv.de/Fransenfledermaus.64.0.html)<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Es fanden keine Fledermausuntersuchungen statt <strong>und</strong> es liegen keine Erkenntnisse aus der Literatur vor, da auch in vergangenen<br />

Zeiten außerhalb von Inseln oder anthropogenen Installationen wie Gasbohrinseln keine Fledermausuntersuchungen<br />

stattfanden. Das Auftreten von überfliegenden Einzelindividuen im Vorhabensgebiet wird nahezu ausgeschlossen,<br />

da oben Wanderungen bis 60 km angegeben werden, aber nicht ausgeschlossen, da auf Rügen mehrere Nachweise bekannt<br />

sind.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach §44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da keine Untersuchungen zum Vorkommen dieser „streng geschützten Art“ im Untersuchungsraum vorliegen, sind die nachfolgenden<br />

Prognosen theoretische worst-case-Annahmen. Laut SKIBA (2007) werden generell folgende Erkenntnisse zum<br />

„Fledermausschlag an OWEA in der Deutschen Nordsee“ (auf die Ostsee übertragbar - Anm. Verfasser) zusammengefasst.<br />

„Es ist anzunehmen, dass Fledermäuse durch Licht, Wärme <strong>und</strong> Insekten angelockt werden, um zu rasten oder um Insekten<br />

zu fangen. Die Fledermäuse werden versuchen, den rotierenden Rotorblättern auszuweichen <strong>und</strong> können dabei durch Nachlaufströmungen<br />

<strong>und</strong> Turbulenzen mit dem Turm kollidieren“ (Ende Zitat).<br />

Auf Individuenebene sind Kollisionen nicht völlig auszuschließen, da Einzelexemplare im hier betrachteten theoretischen<br />

worst-case-Szenario mit den Rotoren oder den OWEA-Türmen kollidieren bzw. am oben genanntem Barotrauma sterben<br />

könnten. Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung sind nicht möglich. Im Rahmen der Auswirkungsprognose der UVU<br />

(IFAÖ 2010e) werden keine Auswirkungen für den Seebereich in Bezug auf Fledermäuse prognostiziert. Eine Gefährdung<br />

durch Tierkollisionen mit den OWEA, Schiffen oder Baugeräten wird nicht gesehen. Durch OWEA, Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe<br />

wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter Weise erhöht. Im Übrigen fliegen die Tiere normalerweise höher als<br />

die Reichweite der Rotoren. Daher sind ohnehin Auswirkungen nur bei Jagdaktivitäten im Rotorbereich denkbar.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 41<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Da der gesamte mögliche Errichtungszeitraum des Jahres genutzt werden muss, sind keine Bauzeitenbeschränkungen in<br />

den Überflugzeiten der Fledermäuse möglich.<br />

41 hier nicht relevant<br />

07.12.2010 Seite 579

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