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Kompendium der Verkehrstelematik - Technische Hochschule Wildau

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Funkkommunikation für den Betriebsfunk 05310<br />

Seite 21<br />

stärktem Maße wirtschaftliche Aspekte in den Vor<strong>der</strong>grund<br />

gestellt werden. Damit ist die Höhe <strong>der</strong> Gebühren praktisch<br />

vom „Marktwert“ einer Frequenz abhängig, so daß sich daraus<br />

ein weiterer Zwang zu ökonomischer Nutzung <strong>der</strong> nur<br />

begrenzt zur Verfügung stehenden Frequenzen und zur Nutzung<br />

vorhandener Netze ergibt.<br />

Großer Wert wird auch auf den Umweltschutz gelegt. Eine<br />

Standortbescheinigung, die Auskunft über das Maß <strong>der</strong> elektromagnetischen<br />

Abstrahlung je<strong>der</strong> Funkstelle gibt, ist damit<br />

ebenso obligatorisch wie eine EMV-U-Gebühr.<br />

Die Wahrnehmung <strong>der</strong> im TKG festgelegten hoheitlichen<br />

Aufgaben lag bisher beim Bundesamt für Post und Telekommunikation<br />

(BAPT). BAPT und BMPT sind zum 31. Dezember<br />

1997 aufgelöst worden. Sie haben die entsprechenden<br />

Aufgaben an eine neue Regulierungsbehörde für Post und<br />

Telekommunikation (RegPT) übertragen, die dem Ministerium<br />

für Wirtschaft angeglie<strong>der</strong>t ist und die hoheitlichen Aufgaben<br />

ausübt.<br />

Grundwerk © <strong>Kompendium</strong> <strong>der</strong> <strong>Verkehrstelematik</strong>

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