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Kompendium der Verkehrstelematik - Technische Hochschule Wildau

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07610 <strong>Verkehrstelematik</strong> und Datenschutz<br />

Seite 4<br />

Grundsätzlich und vorbehaltlich weiterer Erwägungen kann<br />

also davon ausgegangen werden, daß die Übermittlung von<br />

Sprachkommunikation über ausreichende datenschutzrechtliche<br />

Vorgaben zum Schutz <strong>der</strong> personenbezogenen Datenbenutzer<br />

verfügt.<br />

Es stellt sich aber die rechtliche Frage, unter welchen Regelungsbereich<br />

aktive Telematik-Systeme fallen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch, was ihren Bestandteil <strong>der</strong> drahtlosen Übermittlung<br />

von Daten angeht.<br />

Hierzu ist zunächst ein „Ausflug“ in das Gebiet des Medienrechts<br />

erfor<strong>der</strong>lich; dieser Ansatz drängt sich naturgemäß<br />

nicht unbedingt in erster Linie auf.<br />

Im Bereich des Telekommunikations-/Medienrechts haben<br />

sich Bund und Län<strong>der</strong> in den letzten Jahren über die Regelungskompetenzen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong>jenigen Dienste und Angebote<br />

streitig auseinan<strong>der</strong>gesetzt, die über den klassischen<br />

Rundfunk hinausgehen. Der Hintergrund liegt schlicht darin,<br />

daß Bund und Län<strong>der</strong> gleichermaßen Einfluß gewinnen<br />

wollten, um den Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen<br />

von Multimedia und sog. Mehrwertdiensten prägenden<br />

Einfluß zu verleihen.<br />

Grundvoraussetzung für das Verständnis besteht in <strong>der</strong> Regelung<br />

des Artikels 73 Nr. 7 des Grundgesetzes. Danach<br />

steht dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung über<br />

„Das Postwesen und die Telekommunikation“ zu.<br />

Die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunkbereich hat<br />

das Grundgesetz nicht festgelegt; diese wurde den Län<strong>der</strong>n<br />

jedoch in seiner ersten Rundfunkentscheidung zugebilligt 2) .<br />

Seitdem regeln die Län<strong>der</strong> die Rundfunkordnung <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland im Rahmen von Län<strong>der</strong>-Staatsverträgen.<br />

© <strong>Kompendium</strong> <strong>der</strong> <strong>Verkehrstelematik</strong> 1. Akt.-Liefg. August 98

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