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Kompendium der Verkehrstelematik - Technische Hochschule Wildau

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Dienstekonzepte 07110<br />

5 Basisdienste<br />

Seite 21<br />

5.1 Zugangsverfahren über CAS<br />

Conditional Access and Security (CAS) bezeichnet innerhalb<br />

GATS das Konzept zur flexiblen Gestaltung des <strong>Verkehrstelematik</strong>-Dienstezugangs<br />

und <strong>der</strong> Abdeckung von unterschiedlichen<br />

Sicherheitsbedürfnissen. Durch die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> CAS-Funktionalität in <strong>Verkehrstelematik</strong>-Endgeräten<br />

wie auch bei den Dienstebetreibern ist es möglich, eine breite<br />

Marktöffnung und Akzeptanz auf Seiten <strong>der</strong> Nutzer (Endgerätewahl<br />

ist unabhängig von <strong>der</strong> Dienstewahl) und <strong>der</strong> Endgerätehersteller<br />

(Investitionssicherheit) durch kompatible <strong>Verkehrstelematik</strong>-Endgeräte<br />

mit gleichem Dienstestandard zu<br />

erreichen. Ferner ermöglichen die CAS-Dienstespezifikationen<br />

„Interne Dienste” und „Key Management and Security”<br />

die Aktualisierung von <strong>Verkehrstelematik</strong>-Endgeräteclients<br />

bzgl. Diensteadressen, -parameter, Freischaltungsprofile, Grundschlüssel<br />

als auch Fahrzeug-Stammdaten und Endgerätediagnose.<br />

Wenngleich die CAS-Mechanismen grundsätzlich unabhängig<br />

von dem verwendeten Kommunikationsmedium sind,<br />

bauen diese doch konsequent auf den bewährten Verfahren<br />

des digitalen Mobilfunks auf. So erfolgt die Zuordnung<br />

zwischen <strong>Verkehrstelematik</strong>-Endgerät und <strong>Verkehrstelematik</strong>-<br />

Diensteanbieter erst bei <strong>der</strong> Geräteinbetriebnahme und ist<br />

technisch je<strong>der</strong>zeit auflösbar, d. h. ein Wechsel des <strong>Verkehrstelematik</strong>-Dienstebetreibers<br />

ist unabhängig vom Gerätewechsel.<br />

Ebenso wird durch die CAS-Mechanismen ein internationaler<br />

Einsatz von <strong>Verkehrstelematik</strong>-Geräten ermöglicht (<strong>Verkehrstelematik</strong>-Diensteroaming),<br />

d. h. ein <strong>Verkehrstelematik</strong>-Diensteanbieter<br />

im Ausland kann auch einen inländischen Ver-<br />

2. Akt.-Liefg. November 98 © <strong>Kompendium</strong> <strong>der</strong> <strong>Verkehrstelematik</strong>

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