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Kompendium der Verkehrstelematik - Technische Hochschule Wildau

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06630 Betriebshof-Managementsysteme im ÖPNV<br />

Seite 22<br />

4.6.3 Schnittstelle RBL<br />

Das BMS und das RBL sind unabhängige Systeme, die<br />

durch unterschiedliche Systembasen und unterschiedliche<br />

Systemstandorte einerseits und durch vielfältige informationelle<br />

Beziehungen an<strong>der</strong>erseits gekennzeichnet sind. Das<br />

RBL übernimmt die Standortverfolgung und Disposition<br />

<strong>der</strong> Fahrzeuge im Netz, und das BMS verwaltet, disponiert<br />

und versorgt die Fahrzeuge im Betriebshof.<br />

Netzwerk- Für die Kommunikation ist eine Vernetzung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

protokoll Als Netzwerkprotokoll wird TCP/IP (Transfer Control Protocol/Internet<br />

Protocol) genutzt.<br />

Folgende Funktionen werden im Zusammenhang mit einer<br />

Dateischnittstelle BMS-RBL notwendig:<br />

Filetransfer <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Datenversorgungszustände <strong>der</strong><br />

Fahrzeuge mit FTP,<br />

Erfassung einer Zugbildungsliste für den Betriebstag im<br />

BMS und Filetransfer <strong>der</strong> Zugbildungsdatei mit FTP,<br />

Protokollierung des Datentransfers,<br />

Anzeige <strong>der</strong> Protokolldatei im BMS.<br />

Aus betrieblichen Gründen kann es zweckmäßig sein, eine<br />

RBL-Client-Software für das BMS vorzusehen. Dieses Programm<br />

arbeitet lokal auf einem o<strong>der</strong> mehreren BMS-Arbeitsplätzen<br />

parallel zur eigentlichen BMS-Anwendung.<br />

Der RBL-Client ist gekennzeichnet durch ausgewählte<br />

RBL-Funktionalitäten.<br />

Die RBL-Leitstelle fragt zyklisch den Standort aller Fahrzeuge<br />

im Netz ab. Dabei gelangen auch Informationen über<br />

Fehlerzustände des Fahrzeuges zum RBL.<br />

Ferner können vom Fahrzeug-Bordrechner codierte Meldungen<br />

an die RBL-Leitstelle geschickt werden. Über eine<br />

© <strong>Kompendium</strong> <strong>der</strong> <strong>Verkehrstelematik</strong> 3. Akt.-Liefg. Februar 99

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