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Kompendium der Verkehrstelematik - Technische Hochschule Wildau

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<strong>Verkehrstelematik</strong> und Datenschutz 07610<br />

4 Datenschutz bei Telematik als Teledienst i. S. des TDG<br />

Der Gesetzgeber hat für den Bereich <strong>der</strong> Teledienste bereits<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> ersten Textentwürfe die Notwendigkeit<br />

erkannt, zusätzliche und das Bundesdatenschutzgesetz<br />

ergänzende Regelungen zum Datenschutz bei Telediensten<br />

einzuführen. Dies erfolgte im Rahmen des Erlasses<br />

des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG). 6)<br />

Dessen „Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten“ (§ 3) und „datenschutzrechtliche Pflichten des Diensteanbieters“<br />

beinhalten bereits die beiden vom Bundesdatenschutzgesetz<br />

bekannten Elemente und werden spezifiziert.<br />

Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe<br />

von personenbezogenen Daten nur in<br />

absolut erfor<strong>der</strong>lichem Umfang<br />

und<br />

Seite 7<br />

Einwilligungsmöglichkeiten des betroffenen<br />

Nutzers für gesteigerte Verwendungsmöglichkeiten<br />

personenbezogener Daten bzw.<br />

Verzicht auf Auskunftsrechte.<br />

Bei <strong>der</strong> Anwendung in <strong>der</strong> Praxis werden die Vertragsverhältnisse<br />

zwischen Diensteanbieter und Kunden darauf zu<br />

untersuchen sein, ob die hier einschlägigen gesetzlichen Vorschriften<br />

eingehalten sind.<br />

5) Hierfür spricht auch die Begründung des entsprechenden Referenten-Entwurfs, <strong>der</strong> zu<br />

den in Abs. 2 Nr. 1 enthaltenen Regelungsgebieten u. a. neue Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit,<br />

wie beispielsweise bei den Anwendungen Telearbeit, Telemedizin, Telelernen,<br />

Telematik u. a., erweiterte Formen <strong>der</strong> Individualkommunikation einbezieht. Sofern sich<br />

<strong>der</strong> Mediendienste-Staatsvertrag insoweit nicht „zurückgehalten“ hätte, wäre eine definitiv<br />

unklare Rechtslage entstanden.<br />

6) vom 22. Juli 1997, BGBl. I S. 1870<br />

1. Akt.-Liefg. August 98 © <strong>Kompendium</strong> <strong>der</strong> <strong>Verkehrstelematik</strong>

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