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Kompendium der Verkehrstelematik - Technische Hochschule Wildau

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07210 Verkehrsdatenerfassung<br />

Seite 16<br />

Bezogen auf die Energieversorgung handelt es sich auf <strong>der</strong><br />

Erfassungsseite um ein autarkes System, das durch Batterien<br />

und/o<strong>der</strong> Solarstrom versorgt wird und folglich nicht<br />

auf bestehende Stromversorgungsnetze zurückgreifen muß.<br />

Der gepufferte Solarstrom versorgt sämtliche Komponenten<br />

des Detektorsystems, im wesentlichen sind dies die Verarbeitungseinheit,<br />

die die Daten sammelt und verdichtet, sowie<br />

das Kommunikationsmodem. Beide Komponenten wurden<br />

extrem stromsparend konzipiert, so daß beispielsweise<br />

in den lichtintensiven Monaten nur 1/10 <strong>der</strong> generierten<br />

elektrischen Energie zur Erfassung und Übertragung sämtlicher<br />

Daten benötigt wird.<br />

Durch die autarke Auslegung <strong>der</strong> Detektorsysteme kann zusätzlich<br />

<strong>der</strong> Wartungsaufwand sehr gering gehalten werden.<br />

3.1.2.2 Umfang des Roll-Outs<br />

Nach Informationen von <strong>der</strong> Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

werden über 80 % aller Verkehrsstörungen auf den insgesamt<br />

ca. 11.200 Autobahnkilometern durch Verkehrsbelastungen<br />

nahe an bzw. über <strong>der</strong> Kapazitätsgrenze <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Autobahn verursacht. Jeweils 10 % <strong>der</strong> Staus ergeben<br />

sich durch Unfälle bzw. Baustellen.<br />

Daraus ergibt sich, daß 90 % aller Verkehrsstörungen auf<br />

ungefähr 6.000 Autobahnkilometern entstehen. Um das relevante<br />

Straßennetz abbilden und gleichzeitig Aussagen<br />

über unmittelbare Alternativstrecken, also freie Autobahnen,<br />

die sich in <strong>der</strong> Nähe befinden, treffen zu können, muß in<br />

einem ersten Schritt von einer Gesamtstrecke von 8.000 km<br />

ausgegangen werden, die mit Hilfe <strong>der</strong> Detektortechnik betrachtet<br />

wird.<br />

Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, daß die Entfernung zwischen zwei<br />

Meßpunkten ca. 3,5 km betragen soll, werden ca. 2.500<br />

Meßstandorte (Brücken und Son<strong>der</strong>erfassungsstellen) benötigt.<br />

© <strong>Kompendium</strong> <strong>der</strong> <strong>Verkehrstelematik</strong> 2. Akt.-Liefg. November 98

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