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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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gen <strong>de</strong>n Feind" betrachtet (Erster Teilbericht, BT-<br />

Drucksache 12/3462, Dokument-Nr. 110, S. 766).<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>r IM wur<strong>de</strong> durch zahlreiche Befehle<br />

<strong>und</strong> Weisungen, insbeson<strong>de</strong>re aber durch gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong><br />

Richtlinien geregelt, die etwa alle zehn Jahre<br />

erneuert wur<strong>de</strong>n. Die Entwicklung dieser Richtlinien<br />

läßt erkennen, daß sich das Ziel <strong>de</strong>s Einsatzes von IM<br />

im Laufe <strong>de</strong>r Zeit än<strong>de</strong>rte. Während <strong>de</strong>r Einsatz von<br />

IM bis Anfang <strong>de</strong>r 70er Jahre vor allem <strong>de</strong>r aktiven<br />

Bekämpfung <strong>de</strong>s vermeintlichen äußeren Fein<strong>de</strong>s<br />

diente, war die IM-Arbeit ab Mitte <strong>de</strong>r 70er Jahre immer<br />

stärker auf die „vorbeugen<strong>de</strong> scha<strong>de</strong>nsabwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Arbeit nach innen" ausgerichtet. Wichtigste<br />

Aufgabe <strong>de</strong>r IM wur<strong>de</strong> die Klärung <strong>de</strong>r Frage „wer ist<br />

wer ?" , d.h. die umfassen<strong>de</strong> Kategorisierung <strong>de</strong>r gesamten<br />

DDR-Bevölkerung hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit<br />

für die SED <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Staat. Gemäß dieser Kategorisierung<br />

wur<strong>de</strong> zwischen „Fein<strong>de</strong>n", Personen mit<br />

„feindlich-negativer Haltung", Personen, die zum<br />

„Feind" wer<strong>de</strong>n könnten, Personen, die sich vom<br />

„Feind" mißbrauchen lassen könnten , Personen mit<br />

„schwanken<strong>de</strong>r Haltung" <strong>und</strong> Personen, „auf die sich<br />

Partei <strong>und</strong> Staat je<strong>de</strong>rzeit verlassen können" , unterschie<strong>de</strong>n.<br />

Das MfS suchte die IM im Regelfall gezielt aus. Einer<br />

For<strong>de</strong>rung Mielkes entsprechend sollte <strong>de</strong>r Einsatz<br />

<strong>de</strong>r IM nicht nur do rt, wo sich gera<strong>de</strong> günstige Bedingungen<br />

anboten, son<strong>de</strong>rn zielgerichtet erfolgen. Vor<br />

<strong>de</strong>r Werbung <strong>de</strong>s IM sollten klare Vorstellungen über<br />

die an <strong>de</strong>n IM zu stellen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen bestehen.<br />

Zur Überprüfung <strong>de</strong>r Eignung einer Person als IM<br />

wur<strong>de</strong> zunächst eine umfangreiche Aufklärungs- <strong>und</strong><br />

Prüfungsphase eingeleitet, für die man einen sog. IM-<br />

Vorlauf (IMV) anlegte. Während dieses IM-Vorlaufs<br />

fan<strong>de</strong>n Kontaktgespräche mit <strong>de</strong>n Kandidaten statt,<br />

die zum Teil bereits <strong>de</strong>n Charakter einer „inoffiziellen<br />

Zusammenarbeit" hatten. Der Kandidat erhielt im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Vorlaufs einen Decknamen, <strong>de</strong>r ihm jedoch<br />

nicht bekannt war. Unter diesem Decknamen<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vorlauf-Akte alle <strong>Bericht</strong>e, auch über<br />

seine Person, abgelegt. Diese <strong>Bericht</strong>e sind jedoch<br />

nicht mit späteren IM-<strong>Bericht</strong>en gleichzusetzen.<br />

Nur ein Teil <strong>de</strong>r IM-Vorläufe en<strong>de</strong>te mit einer Werbung<br />

als IM, da <strong>de</strong>r Kandidat gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit<br />

hatte, eine endgültige Zusammenarbeit mit<br />

<strong>de</strong>m MfS zu verweigern. Zu einer Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>m MfS kam es auch nicht, wenn <strong>de</strong>r Kandidat<br />

zu einer solchen nicht geeignet war. 1m Zusammmenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Werbung erfolgte in <strong>de</strong>r Regel eine<br />

schrifliche Erklärung <strong>de</strong>s IM, in <strong>de</strong>r er sich zur Geheimhaltung,<br />

zur Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m MfS <strong>und</strong><br />

zur Lieferung von <strong>Bericht</strong>en verpflichtete. Als Teil <strong>de</strong>r<br />

Verpflichtungserklärung wählte sich <strong>de</strong>r IM im Normalfall<br />

einen Decknamen. Es war keine Seltenheit,<br />

daß ein Deckname mehrfach vergeben wur<strong>de</strong>. Beson<strong>de</strong>rs<br />

bei Personen in höheren beruflichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />

Stellungen erfolgte die Verpflichtung<br />

teilweise lediglich per Handschlag. Eine weitere Art<br />

<strong>de</strong>r Verpflichtung war gemäß <strong>de</strong>r Richtlinie Nr. 1/58<br />

das „allmähliche Heranziehen zur Mitarbeit". Diese<br />

Verpflichtungsart wur<strong>de</strong> vor allem dann gewählt,<br />

wenn <strong>de</strong>r Kandidat einer Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m<br />

MfS zunächst ablehnend gegenüberstand. Falls Werbungen<br />

unter Druck o<strong>de</strong>r unter sonstigen beson<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag — 12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

Bedingungen erfolgten, wur<strong>de</strong> dies im Normalfall<br />

schriftlich vermerkt.<br />

Je<strong>de</strong>r IM war zur <strong>Bericht</strong>erstattung gegenüber seinem<br />

Führungsoffizier in mündlicher, vorwiegend<br />

aber in schriftlicher Form verpflichtet. Der Führungsoffizier<br />

fertigte daraufhin einen sog. Treffbericht an.<br />

Es kam vor, das solche Treffberichte stark subjektiv<br />

gefärbt waren. In vielen Fällen wur<strong>de</strong> ein IM im Laufe<br />

seiner Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m MfS von unterschiedlichen<br />

Führungsoffizieren <strong>und</strong> Diensteinheiten<br />

geleitet.<br />

Der Einsatz von IM im Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

war ab Gründung <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung (AG BKK) im MfS 1983<br />

gemäß MfS-Befehl Nr. 14/83 vom 1. September 1983<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nur durch diese möglich, <strong>de</strong>r Einsatz<br />

von IM o<strong>de</strong>r GMS durch an<strong>de</strong>re Diensteinheiten <strong>de</strong>s<br />

MfS gr<strong>und</strong>sätzlich unzulässig. Über Ausnahmen entschied<br />

<strong>de</strong>r Stellvertreter Mielkes, Generalleutnant<br />

Rudi Mittig. Alle IM, die bis 1983 durch die HA XVIII<br />

<strong>de</strong>s MfS in <strong>de</strong>r Zentrale <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung geführt wor<strong>de</strong>n waren, mußten mit<br />

Gründung <strong>de</strong>r AG BKK an diese übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Während die HA XVIII/3 dieser For<strong>de</strong>rung weitgehend<br />

entsprach, führte die HA XVIII/8, die für die Absicherung<br />

<strong>de</strong>r Embargogeschäfte <strong>de</strong>s Bereichs Kornmerzielle<br />

Koordinierung zuständig war, ihre IM selbst<br />

weiter.<br />

Die AG BKK setzte im gesamten Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung En<strong>de</strong> 1989 etwa 180 IM ein. Bis<br />

zur Übergabe <strong>de</strong>r Außenhan<strong>de</strong>lsbetriebe <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung an die AG BKK<br />

1986 führte die Hauptabteilung XVIII/3 einen Großteil<br />

dieser IM. Gemäß einer handschriftlichen Zusammenstellung<br />

<strong>de</strong>r AG BKK vom 3. November 1987 entsprach<br />

die damalige Zahl von 143 IM etwa 6,9% <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigten im Bereich Kommerzielle Koordinierung.<br />

Davon arbeiteten im Sicherungsbereich 1, wie<br />

er zu diesem Zeitpunkt bestand, d.h. in <strong>de</strong>r Zentrale<br />

<strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung, 25 IM, im<br />

Sicherungsbereich 2, <strong>de</strong>r die Außenhan<strong>de</strong>lsbetriebe<br />

Intrac HGmbH, forum HGmbH, Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

GmbH, BERAG, Delta GmbH <strong>und</strong> Günther Forgber<br />

umfaßte, 55 IM <strong>und</strong> sechs GMS; im damaligen Sicherungsbereich<br />

3, d.h. in <strong>de</strong>r Transinter GmbH einschließlich<br />

<strong>de</strong>r IHZ GmbH, <strong>de</strong>r BIEG mbH <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

IMES GmbH, arbeiteten 63 IM <strong>und</strong> fünf GMS. Die<br />

Konzentration von IM <strong>de</strong>r AG BKK war mit 12 % aller<br />

dort Beschäftigten im Sicherungsbereich 1 am höchsten<br />

(Dokument-Nr. 92). Im Sicherungsbereich 2 waren<br />

zu diesem Zeitpunkt 35 IM für an<strong>de</strong>re Diensteinheiten<br />

erfaßt, im Sicherungsbereich 3 lag diese Zahl<br />

bei 79. Allein in <strong>de</strong>r IMES GmbH arbeiteten nach Erkenntnissen<br />

<strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses En<strong>de</strong><br />

1988 14 IM für die AG BKK. Der Großteil dieser Mitarbeiter<br />

wur<strong>de</strong> zumin<strong>de</strong>st zeitweise durch Stefan Mohrmann<br />

<strong>und</strong> Wolfgang Habenicht geführt. Ein weiterer<br />

wichtiger Führungsoffizier, vor allem für die Zeit vor<br />

<strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>r IMES GmbH von <strong>de</strong>r HA XVIII/3 an<br />

die AG BKK, war Klaus Köhler.<br />

Ausnahmeentscheidungen für <strong>de</strong>n Einsatz von IM im<br />

Bereich Kommerzielle Koordinierung durch an<strong>de</strong>re<br />

Diensteinheiten <strong>de</strong>s MfS wur<strong>de</strong>n in erster Linie für<br />

die HVA getroffen. Dies geschah insbeson<strong>de</strong>re dann,

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