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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

sierten. Zuständig für Deponie- bzw. Sicherheitsfragen<br />

war <strong>de</strong>r Sicherheitsbeauftragte <strong>de</strong>s Bezirkswirtschaftsrates<br />

Rostock. Dieser berichtete <strong>de</strong>r Bezirksverwaltung<br />

<strong>de</strong>s MfS in Rostock, die wie<strong>de</strong>rum die HA<br />

XVIII/3 informierte (Dokument-Nr. 445).<br />

Aber auch die AG BKK interessierte sich für Deponiegefahren<br />

<strong>und</strong> Havarien <strong>und</strong> versuchte, auf <strong>de</strong>n Betriebsdirektor<br />

<strong>de</strong>r Deponie Schönberg <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen<br />

Mitarbeiter Einfluß zu nehmen (Dokument-Nr. 460).<br />

Durch Inoffizielle Mitarbeiter war <strong>de</strong>m MfS zugetragen<br />

wor<strong>de</strong>n, daß im Apri11989 in drei Fällen kontaminiertes<br />

Wasser in das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Deponie versickert sei. In einem<br />

Fall trage dieser unkontrollierte Ablauf kontaminierter<br />

Gewässer <strong>de</strong>n Charakter einer Havarie. Über<br />

diese Vorkommnisse hätte <strong>de</strong>r Direktor <strong>de</strong>s VEB Deponie<br />

Schönberg, Rudoll Kenner, pflichtwidrig nicht informiert.<br />

Da davon auszugehen sei, daß das unkontrollierte<br />

Ablaufen kontaminierter Sickerwässer eine erhebliche<br />

Umweltbelastung darstelle, die - nach Ansicht<br />

<strong>de</strong>s MfS - unter <strong>de</strong>n konkreten politischen Bedingungen<br />

mit erheblichen negativen politischen Auswirkungen<br />

verb<strong>und</strong>en sein könnte, bestehe die Zielsetzung,<br />

mittels einer „operativen Maßnahme", daß Rudolf<br />

Kenner seinen Informationspflichten nachkomme.<br />

Hauptamtliche Mitarbeiter <strong>de</strong>s MfS führten daraufhin<br />

Gespräche mit Rudolf Kenner. Rudolf Kenner bestätigte<br />

dabei, daß es im April 1989 zu mehreren Vorkommnissen<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Behandlung schadstoffhaltigen<br />

Sickerwassers gekommen war.<br />

Im einzelnen führte er aus:<br />

Mitte April 1989 hätte er die Entscheidung getroffen,<br />

daß ca. 300 bis 500 cbm ungereinigtes Wasser aus<br />

<strong>de</strong>m Becken 3 in die Vorflut gepumpt wur<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m<br />

infolge starker Regenfälle ein Wasseranstieg zu<br />

verzeichnen war. Im Jahre 1988 sei das Becken 15<br />

dreimal <strong>und</strong> 1989 einmal übergelaufen. Zu <strong>de</strong>n Auswirkungen<br />

dieser Vorkommnisse seien von ihm keine<br />

Untersuchungen veranlaßt wor<strong>de</strong>n.<br />

Auch nach <strong>de</strong>m ersten Überlaufen von belastetem Deponiewasser<br />

aus <strong>de</strong>m Becken 15 seien keine Maßnahmen<br />

zur zukünftigen Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>ra rtiger Vorkommnisse<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n.<br />

En<strong>de</strong> April 1989 sei ein Durchbruch an <strong>de</strong>r Böschung<br />

<strong>de</strong>s Beckens 9, in <strong>de</strong>m sich ebenfalls stark belastetes<br />

Deponiewasser befand, erfolgt. Zur abgeflossenen<br />

Menge <strong>de</strong>s stark belasteten Deponiewassers könne er<br />

aber keine Angaben machen (Dokument-Nr. 461).<br />

Den Unterlagen <strong>de</strong>r AG BKK ist nicht zu entnehmen,<br />

ob diese Informationen zu konkreten Maßnahmen<br />

führten.<br />

Rudolf Kenner hat in seiner Stellungnahme zum<br />

rechtlichen Gehör Schwierigkeiten mit größeren<br />

Mengen Sickerwasser eingeräumt. Er habe jedoch<br />

die mit <strong>de</strong>n Entscheidungen zur Deponie Schönberg<br />

befaßte Kontrollgruppe (vgl. zweiter Teil, C. III. 3. b)<br />

Einrichtung, Ausstattung <strong>und</strong> Betrieb <strong>de</strong>r Deponie)<br />

über diese Schwierigkeiten informiert. Die <strong>Bericht</strong>e,<br />

auf die sich die gegen ihn vom MfS erhobenen Vorwürfe<br />

stützen, seien von Personen verfaßt wor<strong>de</strong>n, die<br />

für die technischen Zusammenhänge nur bedingt<br />

o<strong>de</strong>r gar nicht kompetent waren (vgl. Anhang II,<br />

RG 62),<br />

Darüber hinaus leiteten die unmittelbar mit <strong>de</strong>m<br />

Müllhan<strong>de</strong>l beschäftigten Diensteinheiten <strong>de</strong>s MfS,<br />

die HA XVIII/3 <strong>und</strong> die AG BKK, ihre Erkenntnisse<br />

über die politischen Entwicklungen auf west<strong>de</strong>utscher<br />

Seite an die HVA weiter.<br />

Die Unterlagen <strong>de</strong>r AG BKK lassen auch <strong>de</strong>n Schluß<br />

zu, daß die HVA eigenständig versuchte, die im Müllhan<strong>de</strong>l<br />

bestehen<strong>de</strong>n Geschäftsbeziehungen zur Informationsbeschaffung<br />

zu nutzen. So wird in einem <strong>Bericht</strong><br />

eine durch die Abteilung II <strong>de</strong>r HVA vorgenommene<br />

„Kontaktaufnahme zum H. zur Leipziger Frühjahrsmesse<br />

1987" genannt, <strong>de</strong>r sich im selben Jahr<br />

weitere Treffen anschlossen. Es ging <strong>de</strong>r HVA um<br />

„Informationsinteressen zur FDP-Politik". „Wegen<br />

ablehnen<strong>de</strong>n Auftretens <strong>de</strong>s H. " sei <strong>de</strong>r Kontakt - so<br />

die MfS-Darstellung - dann abgebrochen wor<strong>de</strong>n<br />

(Dokument-Nr. 462).<br />

f) Monopolstellung <strong>de</strong>s Hanseatischen Baustoffkontors<br />

(HBK)<br />

Untrennbar verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>m Müllexport in die<br />

DDR war von Anfang an das west<strong>de</strong>utsche Entsorgungsunternehmen<br />

Hanseatisches Baustoffkontor<br />

(HBK) GmbH aus Bad Schwartau. Die Gesellschaft<br />

wur<strong>de</strong> von Adolf Hilmer zusammen mit Rudolf Lü<strong>de</strong>mann<br />

<strong>und</strong> Bruno Bielefeld am 3. März 1979 gegrün<strong>de</strong>t<br />

(Dokument-Nr. 463). Schon am 23. April 1979 schloß<br />

das HBK einen Vertrag über die Verbringung von<br />

Bauschutt auf die Deponie Schönberg (Dokument-Nr.<br />

464).<br />

Das Monopol für die Verbringung von Müll auf die<br />

Deponie Schönberg erlangte die Hanseatische Baustoffkontor<br />

GmbH durch die Vertragsschlüsse mit <strong>de</strong>r<br />

Intrac HGmbH. Der Vertrag vom 12. März 1981 bestimmte,<br />

daß die Intrac HGmbH <strong>de</strong>m HBK das Exklusivrecht<br />

für die Ablagerung von Abfallstoffen aus <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland auf <strong>de</strong>r Deponie Schönberg<br />

einräumt. Die Intrac HGmbH verpflichtete sich<br />

dabei, alle Anfragen von Dritten über die Verbringung<br />

von Abfallstoffen an das HBK zu übergeben. Im<br />

Gegenzug verpflichtete sich das HBK, alle ihm angebotenen<br />

bzw. verfügbaren <strong>de</strong>poniefähigen Abf allstoffe<br />

ausschließlich <strong>de</strong>r Intrac HGmbH zur Verbringung<br />

auf die Deponie Schönberg anzudienen. Der Intrac<br />

HGmbH sollte dabei das Recht verbleiben, Angebote<br />

zurückzuweisen. Die Dauer <strong>de</strong>r Vereinbarung wur<strong>de</strong><br />

zunächst auf zehn Jahre, vom 1. Januar 1981 bis zum<br />

31. Dezember 1990, begrenzt, wobei ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen wur<strong>de</strong>, daß eine Verlängerung<br />

dieser Vereinbarung angestrebt wer<strong>de</strong> (Dokument-<br />

-Nr. 465).<br />

Zusätzlich wur<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>r Intrac HGmbH <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m HBK ein Rahmenvertrag über die Verbringung<br />

von Abfallstoffen auf die Deponie Schönberg am<br />

1. Juli 1981 geschlossen (Dokument-Nr. 465). Der<br />

Rahmenvertrag enthält die generellen Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Abschlusses, <strong>de</strong>r Realisierung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abrechnung<br />

von Verträgen zur Übernahme von Abfallstoffen.<br />

Sowohl zum Vertrag vom 12. März 1981 als auch<br />

zum Rahmenvertrag vom 1. Juli 1981 wur<strong>de</strong>n Ergänzungen<br />

vereinbart, die im wesentlichen die Verlängerung<br />

<strong>de</strong>r Vertragslaufzeit betreffen. In <strong>de</strong>r 1. Vereinbarung<br />

zum Vertrag vom 12. März 1981 wur<strong>de</strong> die

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