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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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schußersuchens durch Gerichte o<strong>de</strong>r in schriftlichem<br />

Verfahren befragt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Rechtliches Gehör ist ab 24. März 1994 gewährt wor<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> zwar in <strong>de</strong>r Weise, daß <strong>de</strong>n in Frage kommen<strong>de</strong>n<br />

natürlichen o<strong>de</strong>r juristischen Personen die<br />

sie betreffen<strong>de</strong>n Ausführungen im Sekretariatsentwurf<br />

in Kopie übermittelt wor<strong>de</strong>n sind. In mehreren<br />

Fällen ist von <strong>de</strong>n Empfängern o<strong>de</strong>r ihren Rechtsbeistän<strong>de</strong>n<br />

um eine Verlängerung <strong>de</strong>r 2-Wochen-Frist<br />

gebeten wor<strong>de</strong>n. Als Begründung dafür ist teilweise<br />

angeführt wor<strong>de</strong>n, daß die Frist nicht ausreiche, um<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Sachverhaltsermittlungen anzustellen,<br />

teilweise ist darauf verwiesen wor<strong>de</strong>n, daß die Betroffenen<br />

abwesend seien. Einige Schreiben zur Eröffnung<br />

<strong>de</strong>s rechtlichen Gehörs sind trotz Benachrichtigung<br />

durch die Post von <strong>de</strong>n Adressaten nicht abgeholt<br />

wor<strong>de</strong>n. Es ist auch vorgekommen, daß die<br />

Adressaten verstorben, mit unbekannter Anschrift<br />

verzogen o<strong>de</strong>r die angeschriebenen Unternehmen im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister gelöscht waren.<br />

Der Untersuchungsausschuß hat sich mit diesen Fällen<br />

in seiner 180. Sitzung am 13. April 1994 beschäftigt<br />

<strong>und</strong> dazu folgen<strong>de</strong>n Beschluß gefaßt:<br />

„Beschluß<br />

über die Berücksichtigung von Fristen bei <strong>de</strong>r Gewährung<br />

<strong>de</strong>s rechtlichen Gehörs<br />

1. Eine angemessene Fristverlängerung ist zu gewähren,<br />

wenn <strong>de</strong>r Betroffene glaubhaft macht,<br />

daß es ihm innerhalb <strong>de</strong>r vorgesehenen Frist nicht<br />

möglich ist, ausreichend Stellung zu nehmen.<br />

2. Eine Fristverlängerung wird auch gewährt, wenn<br />

<strong>de</strong>r Betroffene von seinem Wohnsitz abwesend ist<br />

<strong>und</strong> keine Gelegenheit hat, innerhalb <strong>de</strong>r Frist zu<br />

antworten.<br />

3. Wenn ein Empfänger verstorben ist, die Sendung<br />

mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Schreiben <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

trotz Benachrichtigung nicht<br />

abgeholt hat o<strong>de</strong>r mit unbekannter Anschrift verzogen<br />

ist, wird die Gewährung <strong>de</strong>s rechtlichen Gehörs<br />

als erledigt betrachtet. Das gleiche gilt, wenn<br />

ein angeschriebenes Unternehmen im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

gelöscht ist. Rechtzeitig eingehen<strong>de</strong> Stellungnahmen<br />

von Verwandten eines verstorbenen<br />

Adressaten o<strong>de</strong>r ehemaliger Geschäftsführer gelöschter<br />

Unternehmen wer<strong>de</strong>n wie sonstige Stellungnahmen<br />

behan<strong>de</strong>lt.<br />

4. Stellungnahmen, die nach <strong>de</strong>m 16. Mai 1994 eingehen,<br />

wer<strong>de</strong>n nicht mehr berücksichtigt.<br />

5. Der Vorsitzen<strong>de</strong> wird ermächtigt, die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Entscheidungen nach Maßgabe vorstehen<strong>de</strong>r<br />

Kriterien zu treffen."<br />

Eine Liste <strong>de</strong>r natürlichen <strong>und</strong> juristischen Personen,<br />

<strong>de</strong>nen rechtliches Gehör gewährt wor<strong>de</strong>n ist sowie<br />

<strong>de</strong>rjenigen, die in diesem Rahmen Stellung genommen<br />

haben, ist im Anhang beigefügt.<br />

Weiterhin ist eine Übersicht über die Behandlung <strong>de</strong>r<br />

eingegangenen Antworten durch <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß<br />

beigefügt .<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

c) Berücksichtigung <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s rechtlichen<br />

Gehörs eingegangenen Stellungnahmen<br />

Der Untersuchungsausschuß hat die im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

rechtlichen Gehörs eingegangenen Stellungnalunen<br />

berücksichtigt, in<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Abschlußberichts<br />

entsprechend geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r ergänzt hat, die<br />

Stellungnahme als Anhang <strong>de</strong>m <strong>Bericht</strong> beigefügt hat<br />

o<strong>de</strong>r sie lediglich zur Kenntnis genommen hat.<br />

Der Text <strong>de</strong>s Abschlußberichtsentwurfs ist geän<strong>de</strong>rt<br />

o<strong>de</strong>r ergänzt wor<strong>de</strong>n, wenn in <strong>de</strong>r Stellungnahme Beweise<br />

o<strong>de</strong>r überzeugen<strong>de</strong> Ausführungen enthalten<br />

waren, aus <strong>de</strong>nen sich ergeben hat, daß die bisherigen<br />

Ausführungen unrichtig o<strong>de</strong>r ergänzungsbedürftig<br />

gewesen sind.<br />

Die Stellungnahmen sind <strong>de</strong>m <strong>Bericht</strong> als Anhang<br />

beigefügt wor<strong>de</strong>n, wenn sie wesentliche Gegenvorstellungen<br />

o<strong>de</strong>r Ergänzungen enthalten haben, die<br />

<strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß jedoch nicht überzeugt<br />

haben.<br />

Nur zur Kenntnis genommen hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

solche Stellungnahmen, die er als unbeachtlich<br />

bewertet hat. Dazu zählten Ergänzungswünsche,<br />

die für die Darstellungen im Abschlußbericht<br />

keine Be<strong>de</strong>utung gehabt haben o<strong>de</strong>r lediglich die<br />

Mitteilung enthalten haben, die angeschriebene natürliche<br />

o<strong>de</strong>r juristische Person sehe davon ab, sich zu<br />

äußern. Außer<strong>de</strong>m ist auf eine Wie<strong>de</strong>rgabe <strong>de</strong>r Stellungnahme<br />

auch dann verzichtet wor<strong>de</strong>n, wenn<br />

durch nachträgliche Än<strong>de</strong>rungen im Text <strong>de</strong>s Entwurfs<br />

<strong>de</strong>s Abschlußberichts die Stellungnahme gegenstandslos<br />

gewor<strong>de</strong>n war.<br />

3. Feststellung <strong>de</strong>s Abschlußberichts<br />

Am 6. Mai 1994 haben die <strong>Bericht</strong>erstatter <strong>de</strong>r Fraktionen<br />

<strong>und</strong> Gruppen ihre Abschlußberichtsentwürfe<br />

vorgelegt.<br />

Dem <strong>Bericht</strong> <strong>de</strong>r <strong>Bericht</strong>erstatterin Abg. Ing rid Köppe,<br />

Bündnis 90/Die Grünen, waren sieben VS-Vertraulich<br />

eingestufte Anlagen beigefügt; <strong>de</strong>r <strong>Bericht</strong> selbst enthielt<br />

zahlreiche, zum Teil mehrere Seiten umfassen<strong>de</strong><br />

wörtliche Zitate aus VS-Vertraulich <strong>und</strong> höher eingestuften<br />

Unterlagen, die <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

im Zuge seiner Beweiserhebung beigezogen hatte.<br />

Der Ausschußvorsitzen<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>swegen veranlaßt,<br />

daß <strong>de</strong>r <strong>Bericht</strong>, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Ausschußsekretariat in offener<br />

Fassung zugegangen war, als GEHEIM eingestuft<br />

wor<strong>de</strong>n ist.<br />

In <strong>de</strong>r 183. Ausschußsitzung am 18. Mai 1994 ist erstmals<br />

über die vorliegen<strong>de</strong>n Abschlußberichtsentwürfe<br />

beraten wor<strong>de</strong>n. Abg. Andrea Le<strong>de</strong>rer, <strong>Bericht</strong>erstatterin<br />

<strong>de</strong>r Gruppe PDS/LL, hat aufgr<strong>und</strong> dieser Beratungen<br />

am 19. Mai 1994 Än<strong>de</strong>rungen ihres Entwurfs<br />

vorgelegt; Neuformulierungen einiger Teile <strong>de</strong>s<br />

Ausschußberichtsentwurfs sind nach Abstimmung<br />

zwischen <strong>de</strong>n Fraktionen am 26. Mai 1994 erfolgt.<br />

Eine Ergänzung <strong>de</strong>s Dritten Teils (Bewertungen) Abschnitt<br />

B <strong>de</strong>s Ausschußberichtsentwurfs hat <strong>de</strong>r <strong>Bericht</strong>erstatter<br />

<strong>de</strong>r SPD-Fraktion, Abg. Dr. Andreas von<br />

Bülow, am 27. Mai 1994 als Tischvorlage verteilen lassen.

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