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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Das an die B<strong>und</strong>esminister Dr. Schäuble <strong>und</strong> Genscher<br />

gerichtete Schreiben wur<strong>de</strong> zwar in Fotokopie<br />

auch an Staatsminister Dr. Stavenhagen geschickt.<br />

Da <strong>de</strong>r zuständige Abteilungsleiter im B<strong>und</strong>eskanzleramt,<br />

Ministerialdirigent Dr. Jung, dieses Schreiben<br />

in seinem Panzerschrank aufbewahrte <strong>und</strong> nicht an<br />

Staatsminister Dr. Stavenhagen weiterleitete, erfuhr<br />

dieser von <strong>de</strong>r Ausstellung <strong>de</strong>r Decknamenpapiere<br />

erst im Sommer 1991.<br />

Die Nichtweiterleitung <strong>de</strong>s Schreibens war allerdings<br />

nicht Gr<strong>und</strong> für die sachlich unzutreffen<strong>de</strong> Antwort<br />

von Dr. Stavenhagen auf die Schriftliche Anfrage <strong>de</strong>s<br />

MdB Peter Conradi an die B<strong>und</strong>esregierung vom 14.<br />

Februar 1990 zu <strong>de</strong>n „Gutmann-Papieren", da die<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s Staatsministers Dr. Stavenhagen<br />

vom 13. März 1990 datiert, mithin noch vor Abfassung<br />

<strong>de</strong>s Schreibens vom 28. März 1990 erfolgte. Dr. Stavenhagen<br />

hatte in <strong>de</strong>r Stellungnahme u. a. versichert,<br />

„daß Herrn Schalck-Golodkowski 'Hilfe' in <strong>de</strong>r von<br />

Ihnen [MdB Conradi] geschil<strong>de</strong>rten A rt we<strong>de</strong>r angeboten<br />

noch geleistet wur<strong>de</strong>".<br />

Mit dieser Antwort ergänzte Staatsminister Dr. Stavenhagen<br />

<strong>de</strong>n für ihn vorbereiteten Antwortvorschlag<br />

<strong>de</strong>s BND vom 9. März 1990, in <strong>de</strong>m auf die angefragte<br />

Hilfestellung <strong>de</strong>s BND nicht eingegangen, son<strong>de</strong>rn<br />

auf die in diesen Fällen übliche Stellungnahme verwiesen<br />

wur<strong>de</strong>, daß Erklärungen über die Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>s Dienstes nur vor <strong>de</strong>n dafür zuständigen parlamentarischen<br />

Gremien, in diesem Fall <strong>de</strong>r Parlamentarischen<br />

Kontrollkommission (PKK), abgegeben wür<strong>de</strong>n.<br />

Staatsminister Dr. Stavenhagen hat vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

ausgesagt, er habe davon ausgehen<br />

müssen, daß er „zumin<strong>de</strong>st ein<strong>de</strong>utig informiert<br />

wor<strong>de</strong>n wäre, wenn trotz <strong>de</strong>r klaren Weisung<br />

befragen ja, betreuen nein hier eine erhebliche Hilfe<br />

geleistet wor<strong>de</strong>n wäre" (35. Sitzung, Protokoll S. 156).<br />

Die Information über die Ausstellung <strong>de</strong>r sog. Gutmann-Papiere<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Sprechzettel für Dr.<br />

Wieck für die PKK-Sitzung am 14. März 1990 aufgenommen.<br />

Ob die Unterrichtung <strong>de</strong>r PKK erfolgt ist,<br />

konnte seitens <strong>de</strong>s BND hausintern nicht geklärt wer<strong>de</strong>n;<br />

ein Protokoll <strong>de</strong>r Sitzung liegt <strong>de</strong>m BND nicht<br />

vor. Dr. Wieck bek<strong>und</strong>ete vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß,<br />

daß nach seiner Erinnerung dieser Punkt<br />

nicht zum Vortrag gekommen sei, weil sich <strong>de</strong>r Anlaß<br />

dafür nicht mehr geboten habe. In <strong>de</strong>m vom Dienst<br />

vorbereiteten Papier sei jedoch vollständig über <strong>de</strong>n<br />

Vorgang informiert wor<strong>de</strong>n.<br />

Außer <strong>de</strong>r vom BND veranlaßten Ausstellung <strong>de</strong>r sog.<br />

Gutmann-Papiere gab es nach Feststellung <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

keine weiteren Zusagen von<br />

Vergünstigungen o<strong>de</strong>r Unterstützungen.<br />

Eine solche Zusage ist insbeson<strong>de</strong>re nicht durch <strong>de</strong>n<br />

BND-Präsi<strong>de</strong>nten Dr. Wieck an Dr. Schalck-Golodkowski<br />

gemacht wor<strong>de</strong>n. Dr. Schalck-Golodkowski<br />

hat zwar ausgesagt, Dr. Wieck habe ihm in <strong>de</strong>m Gespräch<br />

am 16. März 1990 anläßlich <strong>de</strong>s gemeinsamen<br />

Aben<strong>de</strong>ssens versichert: „Mit <strong>de</strong>m wir Kontakt hatten,<br />

<strong>de</strong>n lassen wir nicht fallen" (12. Sitzung, Protokoll<br />

S. 36). Dr. Schalck-Golodkowski hat diese Bemerkung<br />

dahingehend interpretiert, daß er sich in allen<br />

Fragen <strong>und</strong> Sorgen an <strong>de</strong>n BND wen<strong>de</strong>n könne.<br />

Dr. Wieck hat jedoch bek<strong>und</strong>et, daß er in <strong>de</strong>m Gespräch<br />

we<strong>de</strong>r diese Formulierung gebraucht noch<br />

eine generelle Hilfezusage an Dr. Schalck-Golodkowski<br />

gemacht habe. Dr. Schalck-Golodkowski habe allerdings<br />

darum gebeten, nach Beendigung <strong>de</strong>r Befragung<br />

<strong>de</strong>n Kontakt zum BND nicht abbrechen zu müssen,<br />

son<strong>de</strong>rn auch in Zukunft eine Kontaktperson zu<br />

bekommen. Diesem Wunsch habe er zugestimmt. (14.<br />

Sitzung, Protokoll S. 88)<br />

Die Erklärung Dr. Wiecks ist plausibel. Es ist nicht<br />

auszuschließen, daß Dr. Schalck-Golodkowski die Zusicherung<br />

eines Ansprechpartners überinterpretiert<br />

hat. Der Zeuge Dr. Wieck ist auch glaubwürdig. Es ist<br />

nicht ersichtlich, aus welchem Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Zeuge das<br />

Risiko eingehen sollte, sich durch eine Falschaussage<br />

strafbar zu machen. Insbeson<strong>de</strong>re schei<strong>de</strong>t eine<br />

Schutzbehauptung aus, da feststeht, daß nach <strong>de</strong>m<br />

16. März 1990 - mit Ausnahme <strong>de</strong>r bereits erwähnten<br />

Decknamenpapiere - keine Unterstützung Dr.<br />

Schalck-Golodkowskis erfolgte; dies hat nicht zuletzt<br />

Dr. Schalck-Golodkowski selbst vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

mehrfach erklärt. Es wäre zu<strong>de</strong>m wi<strong>de</strong>rsinnig,<br />

wenn <strong>de</strong>r BND nach Abschluß <strong>de</strong>r Hauptbefragung<br />

eine Zusicherung gegeben hätte, die er bis<br />

dahin bewußt vermie<strong>de</strong>n hatte.<br />

Zur Frage <strong>de</strong>r sog. Schützen<strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong><br />

Der Untersuchungsausschuß ist auch <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

immer wie<strong>de</strong>r aufgestellten Behauptung<br />

nachgegangen, daß „Schützen<strong>de</strong> Hän<strong>de</strong>" eine konsequente<br />

Aufklärung <strong>und</strong> Verfolgung möglicher Straftaten<br />

von Dr. Schalck-Golodkowski beeinträchtigt<br />

hätten.<br />

Der Untersuchungsausschuß hat zu Beginn seiner Tätigkeit<br />

dieses Thema in einer informatorischen Anhörung<br />

<strong>de</strong>r Senatorin für Justiz Berlin, Prof. Dr. Jutta<br />

Limbach, am 19. Juni 1991 angesprochen <strong>und</strong> es bei<br />

Vernehmungen <strong>und</strong> Anhörungen abgefragt. Er hat es<br />

erneut mit Beweisbeschluß 12-396 vom 2. März 1994<br />

aufgegriffen.<br />

Der Generalstaatsanwalt bei <strong>de</strong>m Kammergericht<br />

Berlin hat auf die entsprechen<strong>de</strong> Frage im Beweisbeschluß<br />

erwi<strong>de</strong>rt, daß die Staatsanwaltschaft (Arbeitsgruppe<br />

Regierungskriminalität) „in <strong>de</strong>n gegen Dr.<br />

Schalck-Golodkowski geführten Ermittlungsverfahren<br />

von keinen Weisungen an die Ermittlungsbehör<strong>de</strong>,<br />

insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf etwaige Zusagen<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung, <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esnachrichtendienstes<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer staatlicher Stellen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es bzw.<br />

<strong>de</strong>s 1. Untersuchungsausschusses an Dr. Schalck-Golodkowski,<br />

beeinflußt wor<strong>de</strong>n" sei.<br />

Der Generalb<strong>und</strong>esanwalt hat dazu ausgeführt: „In<br />

<strong>de</strong>m Ermittlungsverfahren gegen Dr. Schalck-Golodkowski<br />

[wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit<br />

u.a.] sind <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esanwaltschaft zu keiner<br />

Zeit Weisungen erteilt wor<strong>de</strong>n".<br />

Nach <strong>de</strong>n Auskünften, die <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

erhalten hat, weiterhin weil die Arbeitsgruppe<br />

Regierungskriminalität Angklage gegen Dr. Schalck-<br />

Golodkowski erhoben hat, <strong>und</strong> da weitere Ermittlungsverfahren<br />

gegen diesen anhängig sind, ist <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungsausschuß zu <strong>de</strong>r Auffassung gelangt,

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