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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Bezug zum Bereich Kommerzielle Koordinierung aufweisen.<br />

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ermittelt<br />

in einem Verfahren gegen Gerhardt Ronneberger,<br />

<strong>de</strong>n ehemaligen Leiter <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbereichs 4 <strong>de</strong>s<br />

AHB Elektronik Export-Import, <strong>de</strong>r faktisch <strong>de</strong>m Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung unterstellt war (1<br />

Bt Js 323/90), wegen <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>r Untreue. Es<br />

sollen Warenbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Eltra (Electronic Trading),<br />

<strong>de</strong>r Rechtsnachfolgerin <strong>de</strong>s AHB Elektronik, in <strong>de</strong>n<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Rechtsnachfolge auch <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbereich<br />

4 wie<strong>de</strong>r eingeglie<strong>de</strong>rt war, „verschleu<strong>de</strong>rt"<br />

wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonst abhan<strong>de</strong>ngekommen sein.<br />

Der entstan<strong>de</strong>ne Scha<strong>de</strong>n beträgt ca. 53 Mio. DM.<br />

Das Verfahren läuft seit En<strong>de</strong> 1990. Eine Anklageschrift<br />

liegt nach Auskunft <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

noch nicht vor.<br />

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in einem Verfahren<br />

gegen Verantwortliche <strong>de</strong>s Kombinates Robotron,<br />

Verantwortliche <strong>de</strong>r zum Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

gehören<strong>de</strong>n Berliner Impo rt-Export-Gesellschaft<br />

mbH (BIEG) sowie Wolfgang Berghofer, ehemaliger<br />

Oberbürgermeister von Dres<strong>de</strong>n, <strong>und</strong> Christel<br />

Ra<strong>de</strong>macher, ehemalige Finanzstadträtin in Dres<strong>de</strong>n<br />

(1 Bt Js 20/91) wegen <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>r Untreue<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Umstellungsbetrugs in Millionenhöhe im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Währungsunion. Hintergr<strong>und</strong><br />

dabei sind Lieferungen von Embargowaren an Robotron<br />

aus <strong>de</strong>n Jahren 1988/89 über die <strong>de</strong>r ökonomischen<br />

Leitung <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

unterstellten Interport Industrievertretungen sowie<br />

<strong>de</strong>r Firmengruppe <strong>de</strong>s Österreichers Martin<br />

Schlaff.<br />

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ermittelte<br />

auch in zwei Verfahren gegen Michael Wischniewski,<br />

<strong>de</strong>n ehemaligen Geschäftsführer <strong>de</strong>r zum<br />

Bereich Kommerzielle Koordinierung gehören<strong>de</strong>n Unternehmen<br />

F.C. Gerlach, wegen Untreue (1 Bt Js 144/<br />

91, 1 Bt Js 29/92). Gegenstand bei<strong>de</strong>r Verfahren war<br />

<strong>de</strong>r Vorwurf, Michael Wischniewski habe Gel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

F.C. Gerlach auf private Konten im Ausland transferiert.<br />

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, es han<strong>de</strong>le<br />

sich dabei um Gel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland bzw. <strong>de</strong>r Treuhandanstalt, weil das Unternehmen<br />

F.C. Gerlach zum Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung gehört habe <strong>und</strong> damit ein Staatsunternehmen<br />

<strong>und</strong> keineswegs - wie von Wischniewski behauptet<br />

- ein Privatunternehmen gewesen sei. In bei<strong>de</strong>n<br />

Verfahren wur<strong>de</strong> Anklage beim Landgericht Berlin<br />

wegen Untreue erhoben. In <strong>de</strong>m einen Verfahren<br />

(1 Bt Js 144/91) lautete <strong>de</strong>r genaue Vorwurf <strong>de</strong>r Anklage,<br />

<strong>de</strong>r Angeschuldigte Wischniewski habe 1990 <strong>und</strong><br />

1991 als Inhaber <strong>de</strong>s Unternehmen F.C. Gerlach die<br />

Überweisung von insgesamt 16 Mio. USD <strong>und</strong> 25,1<br />

Mio. DM von Unternehmenskonten <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

F.C. Gerlach auf eigene Privatkonten veranlaßt,<br />

obwohl das Vermögen <strong>de</strong>s Unternehmens ehemals<br />

zum Vermögen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

gehörte, <strong>und</strong> es nach <strong>de</strong>ssen Auflösung <strong>und</strong> mit<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Beitritts <strong>de</strong>r DDR zur B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung unterlag,<br />

er also nicht mehr verfügungsbefugt war.<br />

Mit <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>r Verhandlungsunfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Angeschuldigten Wischniewski zog die Staatsan-<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

waltschaft beim Landgericht Berlin jedoch im März<br />

1993 die Anklagen wie<strong>de</strong>r zurück <strong>und</strong> stellte die Verfahren<br />

gegen ihn ein. Sie stützte sich dabei auf das<br />

Gutachten eines Krankenhausarztes, in <strong>de</strong>ssen Behandlung<br />

sich Wischniewski befand. Auf Weisung<br />

<strong>de</strong>r übergeordneten Staatsanwaltschaft bei <strong>de</strong>m Kammergericht<br />

Berlin sind die Ermittlungsverfahren jedoch<br />

wie<strong>de</strong>r aufgenommen <strong>und</strong> eine erneute Begutachtung<br />

<strong>de</strong>r Verhandlungsfähigkeit von Michael Wischiewski,<br />

diesmal beim Institut für Gerichtsmedizin,<br />

veranlaßt wor<strong>de</strong>n.<br />

Gegen Waltraud Lisowski, ehemalige Leiterin <strong>de</strong>r Abteilung<br />

Firmen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung,<br />

Dr. Wilhelm Schwettmann, Walter Welker <strong>und</strong><br />

Bert Günzburger, alle drei ehemalige Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>s zur Abteilung Firmen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung gehören<strong>de</strong>n West-Berliner Unternehmens<br />

Wittenbecher <strong>und</strong> Co. Han<strong>de</strong>lsgesellschaft<br />

mbH ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen <strong>de</strong>s<br />

Verdachts <strong>de</strong>r Untreue gemäß § 161 a DDR-StGB a.F.<br />

Dabei ging es um mehrere strafrechtlich relevante<br />

Sachverhalte:<br />

Untersucht wur<strong>de</strong> zum einen <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Wittenbecher im Mai 1990. Die Beschuldigten<br />

Dr. Schwettmann <strong>und</strong> Welker hielten Stammkapitalanteile<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens. Sie hatten bereits früher<br />

Stammkapitalanteile verkauft <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Erlös jeweils<br />

an <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung abgeführt.<br />

Im Mai 1990 verkauften sie die restlichen Anteile.<br />

Eine Abführung <strong>de</strong>s Erlöses erfolgte jedoch<br />

nicht. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob die Beschuldigten<br />

Dr. Schwettmann <strong>und</strong> Welker die Stammkapitalanteile<br />

nur treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung hielten <strong>und</strong> daher verpflichtet<br />

gewesen wären, <strong>de</strong>n Erlös aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r<br />

Anteile an <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

bzw. - da dieser im Mai 1990 nicht mehr existierte - an<br />

<strong>de</strong>n Staat zu zahlen. Dabei wur<strong>de</strong> auch geprüft, ob<br />

<strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Anteile unter Wert erfolgte.<br />

Weiterhin ging die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang<br />

<strong>de</strong>m Vorwurf nach, die Beschuldigte Lisowski<br />

habe es als Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Effect Vermögensverwaltungsgesellschaft<br />

mbH, die im Frühjahr<br />

1990 zur Liquidierung <strong>de</strong>r Unternehmen <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n<br />

war, unterlassen, das Geld von <strong>de</strong>n Beschuldigten<br />

Schwettmann <strong>und</strong> Welker einzufor<strong>de</strong>rn.<br />

Zum an<strong>de</strong>ren ging es bei <strong>de</strong>n Ermittlungen um zwei<br />

Darlehen, die 1989 beim Jahresabschluß <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Wittenbecher unter „Sonstige Verbindlichkeiten"<br />

verzeichnet waren. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um<br />

Darlehen <strong>de</strong>r Beschuldigten Schwettmann <strong>und</strong> Welker,<br />

die auf diese Weise an sie ausgezahlte Gewinnanteile<br />

in das Unternehmen haben zurückfließen lassen.<br />

Der Verbleib dieser Gel<strong>de</strong>r war unklar.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> die Gewährung eines Darlehens in<br />

Höhe von 500.000,- DM durch <strong>de</strong>n Beschuldigten<br />

Schwettmann an einen Dortm<strong>und</strong>er Verlag im Jahre<br />

1989 untersucht. Geprüft wur<strong>de</strong>, ob dieses Geld aus<br />

<strong>de</strong>m Bereich Kommerzielle Koordinierung stammt,<br />

<strong>de</strong>r Beschuldigte Schwettmann also darüber gar nicht<br />

frei verfügen konnte. Der Verbleib <strong>de</strong>s Gel<strong>de</strong>s war unklar.

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