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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

nen. Diese Provisionen waren für die Händler in <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Kosten <strong>und</strong> konnten gewinn- <strong>und</strong><br />

damit steuermin<strong>de</strong>rnd geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

<strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Provisionen wur<strong>de</strong> vom Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung darauf geachtet, daß<br />

die Provisionshöhe einer Betriebsprüfung durch die<br />

Finanzbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

standhielt. Die Provisionen stellten in <strong>de</strong>r Dienstleistungsbilanz<br />

einen Dienstleistungsexport <strong>de</strong>r DDR<br />

dar, <strong>de</strong>r die „inner<strong>de</strong>utsche Zahlungsbilanz" für die<br />

DDR-Seite verbesserte. Im Gegenzug konnte die<br />

DDR dann Waren- o<strong>de</strong>r Dienstleistungen aus <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland im Rahmen <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>ls auf Basis von Verrechnungseinheiten<br />

beziehen.<br />

An<strong>de</strong>rerseits waren die Gehälter <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r west<strong>de</strong>utschen Händler, z. B. <strong>de</strong>r sog. Parteifirmen<br />

in <strong>de</strong>r Regel an die Höhe <strong>de</strong>r erwirtschafteten<br />

Gewinne gekoppelt, d.h. die Geschäftsführer erhielten<br />

durch Anwendung <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Bereich Kommer-<br />

zielle Koordinierung vorgegebenen Provisionsrege<br />

lung weniger Gehalt. Da die Geschäftsführer jedoch<br />

oft in enger Beziehung zur DDR o<strong>de</strong>r DKP stan<strong>de</strong>n,<br />

sollten diese Gehaltsverluste zumin<strong>de</strong>st teilweise<br />

kompensiert wer<strong>de</strong>n. Die Geschäftsführer erhielten<br />

<strong>de</strong>shalb aus <strong>de</strong>n Provisionen zusätzliche Prämien, die<br />

sie zum Teil an die Abteilung Verkehr <strong>de</strong>s ZK <strong>de</strong>r SED<br />

o<strong>de</strong>r als Spen<strong>de</strong>n an die DKP weiterleiten mußten<br />

(vgl. Erster Teilbericht, BT-Drucksache 12/3462, Dokument-Nr.<br />

150, S. 1156) .<br />

Steuerliche Kürzungsansprüche im inner<strong>de</strong>utschen<br />

Warenverkehr<br />

Der Warenaustausch zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

Staaten wur<strong>de</strong> durch das Berliner Abkommen beson<strong>de</strong>rs<br />

begünstigt. Zu diesem Zweck wur<strong>de</strong>n im Umsatzsteuerrecht<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

Kürzungsansprüche festgelegt. Beim Bezug von Waren<br />

aus <strong>de</strong>r DDR in die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

betrug <strong>de</strong>r Kürzungsanspruch <strong>de</strong>s Importeurs 11%<br />

<strong>de</strong>s tatsächlich bezahlten Warenwertes (bei Lebensmitteln<br />

5,5%); bei Lieferungen in die DDR wur<strong>de</strong> die<br />

zu entrichten<strong>de</strong> Mehrwertsteuer von 14% auf 7% (bei<br />

Lebensmitteln <strong>und</strong> Druckerzeugnissen von 6% auf<br />

3%) ermäßigt (Dokument-Nr. 605). Daher konnten die<br />

Waren aus <strong>de</strong>r DDR wegen <strong>de</strong>s im Vergleich zum Ausland<br />

geringeren Steuersatzes billiger bezogen wer<strong>de</strong>n,<br />

was die Kosten für die abnehmen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />

senkte <strong>und</strong> bei Wie<strong>de</strong>rverkäufen Wettbewerbsvorteile<br />

darstellte.<br />

Zahlungsziele<br />

Bei <strong>de</strong>r Beschaffung von Waren im inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>l traten gesteuerte Unternehmen als Käufer gegenüber<br />

<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m westlichen Ausland auf <strong>und</strong> übernahmen<br />

die Bezahlung <strong>de</strong>r Rechnungen mit <strong>de</strong>n üblichen Zahlungszielen.<br />

Ihrerseits gewährten diese gesteuerten<br />

Unternehmen <strong>de</strong>n Endabnehmern in <strong>de</strong>r DDR allerdings<br />

weitaus längere Zahlungsziele. Diese Praxis<br />

kam einer Kreditvergabe durch die gesteuerten Unternehmen<br />

nahe <strong>und</strong> vergrößerte so <strong>de</strong>n Kreditrahmen<br />

<strong>de</strong>r DDR in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

ohne in <strong>de</strong>r offiziellen Statistik als Verschuldung <strong>de</strong>r<br />

DDR ausgewiesen zu wer<strong>de</strong>n. Dadurch wirkte die<br />

Kreditwürdigkeit <strong>de</strong>r DDR besser als sie tatsächlich<br />

war.<br />

Konventionalstrafen<br />

Lieferungen seitens <strong>de</strong>r gesteuerten Unternehmen in<br />

die DDR wur<strong>de</strong>n auf einen bestimmten Termin vereinbart,<br />

mit <strong>de</strong>r Koppelung an eine hohe Vertragsstrafe<br />

im Falle <strong>de</strong>r Nichteinhaltung <strong>de</strong>s Liefertermins.<br />

Zweck dieser Konventionalstrafe war dabei nicht, Anreiz<br />

für die pünktliche Lieferung zu sein, son<strong>de</strong>rn ihre<br />

Bezahlung war von Anfang an vorgesehen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

vereinbarte Liefertermin entsprach realiter <strong>de</strong>m Zahlungstermin<br />

für die Konventionalstrafe. Das Warengeschäft<br />

wur<strong>de</strong> quasi unabhängig von <strong>de</strong>r Konventionalstrafen-Vereinbarung<br />

durchgeführt o<strong>de</strong>r sogar unterlassen,<br />

so daß es sich <strong>de</strong> facto um ver<strong>de</strong>ckte, gewinnmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Geldtransfers <strong>de</strong>r gesteuerten Unternehmen<br />

in die DDR han<strong>de</strong>lte.<br />

Scheinarbeitsverhältnisse<br />

Unter Scheinarbeitsverhältnissen bei gesteuerten Unternehmen<br />

beschäftigte Personen waren in Wirklichkeit<br />

zu großen Teilen o<strong>de</strong>r ausschließlich für die DKP<br />

tätig. Ihre Gehälter für diese Scheinarbeitsverhältnisse<br />

überstiegen in <strong>de</strong>r Regel diejenigen für die<br />

hauptamtliche Tätigkeit in <strong>de</strong>r DKP bei weitem <strong>und</strong><br />

kamen letztlich <strong>de</strong>r DKP zugute. Beispiele waren führen<strong>de</strong><br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s DKP-Vorstan<strong>de</strong>s bzw. <strong>de</strong>ren<br />

Mitarbeiter, die bei West-Berliner gesteuerten Unternehmen<br />

offiziell beschäftigt waren, aber schon aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s Wohnsitzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

-<br />

Tätigkeit in DKP-Gruppen<br />

im B<strong>und</strong>esgebiet dort nicht tätig sein konnten. Im<br />

Fall <strong>de</strong>r Chemo-Plast Han<strong>de</strong>lsgesellschaft mbH han<strong>de</strong>lte<br />

es sich zum Beispiel um: Heinz-Jürgen Nieth,<br />

Mitarbeiter <strong>de</strong>s DKP-Vorstan<strong>de</strong>s, Gerda Mies, Mitglied<br />

<strong>de</strong>s Bezirksvorstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r DKP in Rheinland<br />

Westfalen, Hans-Jürgen Kölling, Kraftfahrer <strong>de</strong>s<br />

DKP-Vorsitzen<strong>de</strong>n Herbert Mies.<br />

Im genannten Fall wur<strong>de</strong> nach einer Betriebsprüfung<br />

bei <strong>de</strong>r Fa. Chemo-Plast im Jahre 1982 gegen <strong>de</strong>n Geschäftsführer<br />

ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es<br />

wur<strong>de</strong> gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von 300 Tagessätzen<br />

zu je 300,- DM, insgesamt also 90.000,-<br />

DM, erlassen. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Beschuldigte ursprünglich<br />

einen Antrag auf St<strong>und</strong>ung <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s<br />

Strafbefehls gestellt hatte, hat er <strong>de</strong>n Betrag dann jedoch<br />

kurz nach Rechtskraft <strong>de</strong>s Strafbefehls in voller<br />

Höhe bezahlt. Der Untersuchungsausschuß hat nicht<br />

feststellen können, ob <strong>de</strong>m Beschuldigten <strong>de</strong>r Betrag<br />

von seiten Dritter erstattet wor<strong>de</strong>n ist. Als Folge kam<br />

es in <strong>de</strong>r revidierten Fassung <strong>de</strong>r sog. Internen Ordnung<br />

von 1983 zur Aufnahme einer Regelung, nach<br />

<strong>de</strong>r fingierte Arbeitsverhältnisse zwischen DKP-<br />

Funktionären <strong>und</strong> sog. Parteifirmen dahingehend<br />

überprüft wer<strong>de</strong>n sollten, ob die Funktionäre tatsächlich<br />

Arbeitsleistungen in <strong>de</strong>n Betrieben erbrachten.<br />

An<strong>de</strong>rnfalls sollten sie aus <strong>de</strong>n Arbeitsverhältnissen<br />

entlassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Insgesamt waren <strong>de</strong>m BfV im Jahr 1982 50 Scheinar<br />

beitsverhältnisse bekannt. Die durchschnittliche Ver<br />

gütung betrug 80.000,- DM pro Jahr, d.h. min<strong>de</strong>stens

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