09.05.2013 Aufrufe

Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

ber bleibt aufgefor<strong>de</strong>rt, insoweit für eine umfassen<strong>de</strong><br />

Lösung zu sorgen. Die sollte bald geschehen.<br />

Die gr<strong>und</strong>sätzliche Zulässigkeit <strong>de</strong>r Parallelität von<br />

parlamentarischer Untersuchung <strong>und</strong> strafrechtlichem<br />

Ermittlungsverfahren gebietet gegenseitige<br />

Rücksichtnahme. Diese ist erfolgt. Gleichwohl sollte<br />

in Zukunft intensiver geprüft wer<strong>de</strong>n, ob Themen, die<br />

Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren<br />

sind, in <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r Untersuchungsausschüsse<br />

nicht ausgeklammert wer<strong>de</strong>n. Der Umfang<br />

von Untersuchungsaufträgen ist ohnehin meistens so,<br />

daß er nicht vollständig o<strong>de</strong>r nur unter großen Mühen<br />

erfüllt wer<strong>de</strong>n kann. Nicht übersehen wer<strong>de</strong>n darf<br />

auch, daß an<strong>de</strong>re staatliche Verfahren, wie z.B. Strafverfahren,<br />

zu Entscheidungen mit rechtlicher Verbindlichkeit<br />

führen, während die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Untersuchungsausschußverfahren<br />

im Politischen liegt.<br />

Unbefriedigend sind die Beugehaftverfahren gegen<br />

die ehemaligen DKP-Funktionäre Mies <strong>und</strong> F ritsch<br />

verlaufen, die sich als Zeugen vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

geweigert hatten, auszusagen. Die<br />

Ablehnung <strong>de</strong>r Anträge <strong>de</strong>s 1. Untersuchungsausschusses<br />

auf Anordnung <strong>de</strong>r Beugehaft gegen bei<strong>de</strong><br />

Personen durch das Landgericht Bonn schwächt das<br />

Instrumentarium von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen<br />

zur Aufklärung von politisch be<strong>de</strong>utsamen<br />

Vorgängen. Wenn das Landgericht es für<br />

die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung ausreichen<br />

läßt, daß die Zeugen nicht vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

in öffentlicher Verhandlung, son<strong>de</strong>rn<br />

statt <strong>de</strong>ssen erst in gerichtlichen Verfahren<br />

Grün<strong>de</strong> für die Zeugnisverweigerung im einzelnen<br />

konkret nachvollziehbar vortragen <strong>und</strong> glaubhaft machen,<br />

wird Untersuchungsausschüssen die Möglichkeit<br />

genommen, die Verweigerung <strong>de</strong>s Zeugnisses<br />

selbstverantwortlich zu prüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

als berechtigt anzuerkennen. Es bleibt daher zu hoffen,<br />

daß es sich hier um eine Einzelentscheidung han<strong>de</strong>lt,<br />

die sich in ähnlich gelagerten Fällen nicht wie<strong>de</strong>rholt.<br />

Erstaunlich war die Sachentscheidung <strong>de</strong>s Landgerichts<br />

Bonn auch <strong>de</strong>swegen, weil es - entgegen <strong>de</strong>r<br />

Auffassung <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses - allein<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Sachvortrages <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n benannten<br />

Zeugen in <strong>de</strong>n Beugehaftverfahren die Voraussetzungen<br />

für einen Anfangsverdacht hinsichtlich Steuer<strong>de</strong>likte,<br />

Verstoß gegen die Außenwirtschaftsverordnung<br />

sowie einer geheimdienstlichen Agententätigkeit bei<br />

bei<strong>de</strong>n Zeugen angenommen hat. Der Untersuchungsausschuß<br />

geht davon aus, daß sich die zuständigen<br />

Staatsanwaltschaften <strong>de</strong>r Konsequenzen aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r landgerichtlichen Entscheidungen annehmen.<br />

Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß <strong>de</strong>n Beschluß<br />

gefaßt hatte, bei Gericht Beugehaft gegen bei<strong>de</strong> Zeugen<br />

zu beantragen, sind aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r DKP<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s internationalen organisierten Kommunismus<br />

eine Vielzahl von Zuschriften beim Untersuchungsausschuß<br />

eingegangen. Damit sollte <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

wegen seines Beschlusses unter<br />

Druck gesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Briefeschreiber haben<br />

durch ihre For<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Vorwürfe bewiesen, daß<br />

sie - <strong>de</strong>r Tradition <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrolle <strong>de</strong>r SED in <strong>de</strong>r DDR<br />

folgend - auch für die DKP <strong>und</strong> ihre Funktionäre eine<br />

Son<strong>de</strong>rrolle letztlich außerhalb <strong>de</strong>r Rechtsordnung<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland reklamieren. Diese<br />

Briefe legen Zeugnis dafür ab, daß die DKP <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re<br />

kommunistische Parteien <strong>de</strong>n <strong>de</strong>mokratisch verfaßten<br />

Rechtsstaat zu akzeptieren nicht bereit sind.<br />

Unbefriedigend ist ferner die nach wie vor bestehen<strong>de</strong><br />

Zersplitterung <strong>de</strong>s Rechtsschutzes in Bezug auf<br />

Handlungen von Unterschungsausschüssen, die beispielsweise<br />

Zeugen dazu zwingt, gegen die Verhängung<br />

von Ordnungsgel<strong>de</strong>rn verwaltungsgerichtlichen<br />

Rechtsschutz zu suchen, während die Anordnung<br />

<strong>de</strong>r Beugehaft bei <strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen Gerichten<br />

zu beantragen <strong>und</strong> von diesen zu entschei<strong>de</strong>n ist. Unbefriedigend<br />

ist auch, daß die Rechtsbehelfsmöglichkeiten<br />

bei Klagen gegen die Verhängung von Ordnungsgel<strong>de</strong>rn<br />

weitergehend sind als beispielsweise<br />

bei freiheitsentziehen<strong>de</strong>n Maßnahmen wie <strong>de</strong>r Verhängung<br />

von Beugehaft. Der Untersuchungsausschuß<br />

befürwortet die Konzentration aller etwaigen<br />

gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

bei einem obersten B<strong>und</strong>esgericht.<br />

Befremdlich wirkte <strong>de</strong>r Versuch <strong>de</strong>r Abgeordneten<br />

Köppe (Bündnis 90/Die Grünen) im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Erörterung ihrer Kontakte zum „Insi<strong>de</strong>rkomitee<br />

zur Aufarbeitung <strong>de</strong>r Geschichte <strong>de</strong>s MfS" <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Frage, ob diese Anlaß für in Richtung BND zielen<strong>de</strong><br />

Aktivitäten <strong>de</strong>r Abgeordneten Köppe gewesen seien,<br />

<strong>de</strong>m Abgeordneten Hörster (CDU/CSU) gerichtlich<br />

eine ihm von <strong>de</strong>r Abgeordneten Köppe unterstellte<br />

- nachweislich von ihm aber nicht gemachte -<br />

Äußerung in einer nichtöffentlichen Beratungssitzung<br />

untersagen zu lassen. Die Klage <strong>de</strong>r Abgeordneten<br />

Köppe wur<strong>de</strong> rechtkräftig abgewiesen.<br />

Ein schwerer Vorwurf ist gegen die SPD-B<strong>und</strong>estagsfraktion<br />

zu erheben: Trotz <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s Geschäftsordnungsausschusses<br />

über die unzulässige<br />

Vermischung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft im Untersuchungsausschuß<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Rechtsanwaltstätigkeit für einen<br />

Zeugen im Untersuchungsausschuß durch <strong>de</strong>n Obmann<br />

<strong>de</strong>r SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß,<br />

Rechtsanwalt Dr. von Bülow, hat die SPD-B<strong>und</strong>estagsfraktion<br />

ihn auf diesem Posten belassen. Für ein Auswechseln<br />

wäre um so mehr Anlaß gewesen, als für<br />

Mitglie<strong>de</strong>r von Untersuchungsausschüssen als politischen<br />

Gremien naturgemäß die Regelungen über<br />

richterliche Befangenheit nicht gelten können. Die<br />

handfeste Verquickung von Abgeordnetentätigkeit<br />

im Untersuchungsausschuß <strong>und</strong> Rechtsanwaltstätigkeit<br />

für einen Zeugen durch <strong>de</strong>n SPD-Abgeordneten<br />

Dr. von Bülow - <strong>und</strong> zwar wohl speziell im Hinblick<br />

auf <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß - überschreitet unter<br />

<strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>s Ansehens <strong>de</strong>s Parlamentes<br />

ganz allgemein <strong>und</strong> einer ordnungsgemäßen Ausschußarbeit<br />

im beson<strong>de</strong>ren das Maß <strong>de</strong>s Hinnehmbaren.<br />

Die Frage, ob <strong>de</strong>r Abgeordnete Dr. von Bülow möglicherweise<br />

nicht nur Parlamentsrecht, son<strong>de</strong>rn auch<br />

Rechtsanwaltspflichten im Verhältnis zu seinem Mandanten<br />

verletzt hat, war allerdings we<strong>de</strong>r vom Geschäftsordnungsausschuß<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

noch vom Untersuchungsausschuß zu prüfen,<br />

weil dies nicht in die parlamentarischen Zuständigkeiten<br />

fällt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!