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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Vernehmungs-/Anhör-<br />

personen<br />

Aussagegen. erteilen<strong>de</strong> Stelle Sitzung/Datum<br />

Dr. Lutz Stavenhagen B<strong>und</strong>esregierung 35/5.Dez.1991<br />

Heinz König Finanzamt Mag<strong>de</strong>burg II 36/11.Dez.1991<br />

Manfred Kittlaus Polizeipräsi<strong>de</strong>nt in Berlin 54/13.März1992<br />

Uwe Schmidt Polizeipräsi<strong>de</strong>nt in Berlin 54/13.März1992<br />

Ludwig A. Rehlinger B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>s Innern 69/3.Juni1992<br />

Dr. Karl-Heinz Neukamm Evangelische Kirche in Deutschland 70/4.Juni1992<br />

Dr. Hans-Jochen Vogel B<strong>und</strong>eskanzleramt 74/25.Juni1992<br />

Senat von Berlin<br />

Ludwig Geißel Diakonisches Werk <strong>de</strong>r EKD 95/29.Okt.1992<br />

Reymar v. We<strong>de</strong>l Evangelische Kirche in Deutschland 97/4.Nov.1992<br />

Evangelische Kirche in Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Ernst Stern B<strong>und</strong>eskanzleramt 120/3.März1993<br />

Dr. Thomas G<strong>und</strong>elach B<strong>und</strong>eskanzleramt 121/4.März1993<br />

Edgar Hirt B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>s Innern 121/4.März1993<br />

151/29.Sept.1993<br />

Dr. Phillip Jenninger Auswärtiges Amt 121/4.März1993<br />

Dr.Hermann Freiherr v.Richthofen Auswärtiges Amt 121/4.März1993<br />

E<strong>de</strong>lgart Orth Evangelische Kirche in Deutschland schriftl.Befrag<br />

Karl-Heinz Prosch Innenminister <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Schleswig-Holstein 123/10.März1993<br />

Dr. Franz Rösch B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft 135/12.Mai1993<br />

Manfred Wünsche Treuhandanstalt 143/24.Juni1993<br />

Claus Ahrend B<strong>und</strong>esamt 158/28. Okt.1993<br />

für Verfassungsschutz<br />

Treuhandanstalt<br />

Dr. Manfred Stolpe Evangelische Kirche in 165/20.Nov.1993<br />

Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg<br />

MR Klaus Plewa B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>s Innern 164a/25.Nov.1993<br />

MR'n Gabriele<br />

Teichmann-Schulz B<strong>und</strong>esrechnungshof 164a/25.Nov.1993<br />

10. Geltendmachung von Zeugnis- <strong>und</strong> Auskunftsverweigerungsrechten<br />

Zahlreiche Zeugen haben unter Berufung auf gegen<br />

sie eingeleitete Ermittlungsverfahren die Auskunft<br />

auf einzelne Fragen verweigert. In einigen Fällen haben<br />

Zeugen die Auskunft auf nahezu alle ihnen gestellten<br />

Fragen verweigert. Der Untersuchungsausschuß<br />

hat <strong>de</strong>n Zeugen dann ein solch umfassen<strong>de</strong>s<br />

Auskunftsverweigerungsrecht zugestan<strong>de</strong>n, wenn<br />

gegen diese Zeugen ein Ermittlungsverfahren wegen<br />

geheimdienstlicher Agententätigkeit bzw. Lan<strong>de</strong>sverrat<br />

eingeleitet wor<strong>de</strong>n war. Bei <strong>de</strong>n vom Untersuchungsausschuß<br />

vernommenen Zeugen ist in<br />

<strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>ren berufliche Tätigkeit Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Vernehmung gewesen. Hat sich <strong>de</strong>r Verdacht <strong>de</strong>r<br />

geheimdienstlichen Agententätigkeit bzw. <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverrats<br />

auf diese berufliche Tätigkeit erstreckt,<br />

hat es in <strong>de</strong>r Regel kaum Fragebereiche gegeben,<br />

auf die sich das Auskunftsverweigerungsrecht nach<br />

§ 55 StPO nicht auswirkte. In solchen Fällen erstarkt<br />

das Auskunftsverweigerungsrecht <strong>de</strong>s § 55 StPO<br />

nämlich zu einem umfassen<strong>de</strong>n Aussageverweigerungsrecht.<br />

Aber auch dann, wenn gegen die Zeugen Ermittlungsverfahren<br />

o<strong>de</strong>r Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

wegen an<strong>de</strong>rer Sachverhalte anhängig waren, ist die<br />

Aufklärungsmöglichkeit <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

regelmäßig beschränkt gewesen. Im Ergebnis<br />

haben die zahlreichen Fälle von Parallelität von<br />

Ermittlungsverfahren <strong>und</strong> Untersuchungsverfahren<br />

zu empfindlichen Aufklärungs<strong>de</strong>fiziten beim Untersuchungsausschuß<br />

geführt. Dies hat insbeson<strong>de</strong>re gegolten,<br />

wenn sich aus diesen Grün<strong>de</strong>n Personen in<br />

ehemals exponierten Ämtern <strong>und</strong> Funktionen <strong>de</strong>r<br />

DDR, namentlich <strong>de</strong>s MfS, <strong>de</strong>r Beantwortung <strong>de</strong>r Fragen<br />

<strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses haben entziehen<br />

können.<br />

Die für die Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung<br />

beson<strong>de</strong>rs nachteilige Tatsache, daß häufig Ermittlungsverfahren<br />

gegen Ausschußzeugen eröffnet<br />

wur<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß <strong>de</strong>ren<br />

Vernehmungen terminiert hatte, mag auf einem zufälligen<br />

Zusammentreffen beruhen.<br />

Am <strong>de</strong>utlichsten <strong>und</strong> wohl auch am folgenschwersten<br />

für die Aufklärungsbemühungen ist diese Problematik<br />

bei <strong>de</strong>r Vernehmung <strong>de</strong>s ehemaligen Leiters <strong>de</strong>r<br />

Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), Markus Wolf,<br />

zutage getreten.<br />

Bereits im Vorfeld <strong>de</strong>r Vernehmung dieses Zeugen<br />

hatte <strong>de</strong>ssen Rechtsbeistand mitgeteilt, daß sich sein<br />

Mandant auf ein umfassen<strong>de</strong>s Auskunftsverweigerungsrecht<br />

berufen wer<strong>de</strong> <strong>und</strong> beantragt, von <strong>de</strong>ssen<br />

Vernehmung abzusehen.<br />

Der Untersuchungsausschuß hat das in seiner 79. Sitzung<br />

am 17. September 1992 abgelehnt. Er ist sich<br />

aber dabei durchaus bewußt gewesen, daß angesichts<br />

<strong>de</strong>s nach Auskunft <strong>de</strong>s Generalb<strong>und</strong>esanwalts gegen<br />

diesen Zeugen eingeleiteten Ermittlungsverfahrens

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