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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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stän<strong>de</strong> <strong>und</strong> Antiquitäten aus <strong>de</strong>m Bestand <strong>de</strong>r Kunst<br />

<strong>und</strong> Antiquitäten GmbH auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esgerichtshofs vom 22. September<br />

1988 IV ZR/263/87 beurteilt wer<strong>de</strong>n (NJW 1989,<br />

S. 1353 f.).<br />

Der B<strong>und</strong>esgerichtshof hat in dieser Entscheidung auf<br />

<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Parteivortrags geurteilt, daß <strong>de</strong>r<br />

frühere Besitzer von Antiquitäten sein Eigentum an<br />

diesen mit <strong>de</strong>r Beschlagnahme durch die Steuerorgane<br />

<strong>de</strong>r DDR <strong>und</strong> die anschließen<strong>de</strong> Weiterveräußerung<br />

an die Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH endgültig<br />

verloren habe. Deshalb stehe ihm gegen <strong>de</strong>n Neubesitzer<br />

ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht<br />

zu. Die nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s DDR-Rechts erfolgte<br />

Enteignung sei rechtswirksam. Ihr könne auch in<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland nicht die Anerkennung<br />

nach <strong>de</strong>m „ordre public" <strong>de</strong>s Artikel 30 Einführungsgesetz<br />

zum Bürgerlichen Gesetzbuch versagt<br />

wer<strong>de</strong>n. Denn es lägen keine Anhaltspunkte für eine<br />

offensichtliche Verletzung elementarer rechtsstaatlicher<br />

Gr<strong>und</strong>sätze vor.<br />

Der Untersuchungsausschuß hat bei seiner Beweiserhebung<br />

festgestellt, daß die Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

GmbH im Wege planmäßiger Enteignung von Sammlern<br />

für Zwecke <strong>de</strong>s Exports in <strong>de</strong>n Besitz von Kunstgegenstän<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> Antiquitäten gelangte. Als Mittel<br />

für diese Art <strong>de</strong>r Devisenbeschaffung dienten Steuerstrafverfahren,<br />

die dazu führten, daß die Sammler um<br />

ihren gesamten Kunst- <strong>und</strong> Antiquitätenbesitz gebracht<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Das planvolle Vorgehen ergibt sich bereits aus <strong>de</strong>m<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Jahresabschlußberichts aus <strong>de</strong>m Jahre<br />

1973, <strong>de</strong>m Gründungsjahr <strong>de</strong>r Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

GmbH (Dokument-Nr. 204). In diesem heißt es,<br />

daß die Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH, ein privatrechtlich<br />

organisiertes Unternehmen, eine politische<br />

Aufgabenstellung wahrzunehmen hätte, was weiter<br />

wie folgt präzisiert wur<strong>de</strong>: „Schwerpunkt <strong>de</strong>r politisch-i<strong>de</strong>ologischen<br />

Arbeit war die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

mit <strong>de</strong>r politischen Aufgabenstellung <strong>de</strong>r<br />

GmbH, einen Beitrag für die Herstellung sozialistischer<br />

Beziehungen <strong>und</strong> Bedingungen im Kunsthan<strong>de</strong>l<br />

<strong>de</strong>r DDR zu leisten <strong>und</strong> auch auf diesem Gebiet<br />

das Außenhan<strong>de</strong>lsmonopol zu sichern. "<br />

Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus Punkt 5<br />

<strong>de</strong>s Jahresabschlußberichts: Ergebnisse bei <strong>de</strong>r Mitwirkung<br />

zur Durchsetzung <strong>und</strong> Sicherung <strong>de</strong>s Außenhan<strong>de</strong>lsmonopols.<br />

Dort wur<strong>de</strong> angeführt, daß die<br />

Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH alle Voraussetzungen<br />

dafür habe, durch eine zielstrebige Tätigkeit alle Aktivitäten<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Kunsthan<strong>de</strong>ls zu kontrollieren.<br />

U.a. könne sie eine Reihe von Staatsorganen<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel einschalten, Schwarzhan<strong>de</strong>l, Spekulation<br />

<strong>und</strong> Schmuggel von Kunstgegenstän<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Gebrauchtwaren<br />

einzuschränken.<br />

Diese Formulierung be<strong>de</strong>utet, daß ein nach privatrechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen geführtes Unternehmen<br />

staatliche Strafverfolgungsaufgaben im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Kunsthan<strong>de</strong>ls übernommen hatte.<br />

Gemäß §§ 87, 89 StPO <strong>de</strong>r DDR hatte aber die Initiative<br />

zur Auf<strong>de</strong>ckung von angeblichem Schwarzhan<strong>de</strong>l,<br />

Spekulation <strong>und</strong> Schmuggel von <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

auszugehen.<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

Gleiches galt nach § 204 AO (Abgabenordnung) <strong>de</strong>r<br />

DDR für die in diesem Zusammenhang tätigen Steuerorgane<br />

<strong>de</strong>r DDR. Nach dieser Vorschrift hatten die<br />

Räte <strong>de</strong>r Kreise, Abteilung Finanzen, die steuerpflichtigen<br />

Fälle zu erforschen <strong>und</strong> die tatsächlichen <strong>und</strong><br />

rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Steuerpflicht<br />

<strong>und</strong> die Bemessung <strong>de</strong>r Steuer wesentlich<br />

waren.<br />

Der Untersuchungsausschuß ist zu <strong>de</strong>r Überzeugung<br />

gelangt, daß <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong> für diese herausgehobene<br />

Stellung eines privatrechtlich organisierten Unternehmens<br />

bei <strong>de</strong>r Auf<strong>de</strong>ckung angeblicher Delikte in<br />

Bezug auf Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten darin zu sehen war,<br />

daß eine planmäßige <strong>und</strong> flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Enteignung<br />

<strong>de</strong>r Kunstsammler gewährleistet sein sollte.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, war eine Vielzahl von IM<br />

<strong>de</strong>s MfS bei <strong>de</strong>r Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH eingesetzt.<br />

Diese sollten alle Aktivitäten <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

auf <strong>de</strong>m Antiquitätensektor <strong>de</strong>r DDR ausforschen. In<br />

herausgehobener Position für die Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

GmbH <strong>und</strong> gleichzeitig für das MfS o<strong>de</strong>r die<br />

Volkspolizei waren tätig<br />

- <strong>de</strong>r Generaldirektor <strong>de</strong>r Gesellschaft Joachim Farken,<br />

unter <strong>de</strong>m Decknamen „Hans Borau",<br />

- <strong>de</strong>r Schätzer <strong>de</strong>r Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH<br />

Siegfried Brachhaus, unter <strong>de</strong>m Decknamen<br />

„ Reinhard Winkler" , <strong>und</strong><br />

- Gernot Haubold, ehemaliger Staatsanwalt <strong>und</strong> Leiter<br />

<strong>de</strong>r Abteilung Inlandsbeziehungen <strong>de</strong>r Kunst<br />

<strong>und</strong> Antiquitäten GmbH, <strong>de</strong>ssen Deckname <strong>de</strong>m<br />

Untersuchungsausschuß nicht bekannt gewor<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

Der Enteignung <strong>de</strong>r Kunstsammler ging eine <strong>de</strong>taillierte<br />

<strong>Bericht</strong>erstattung über <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>r Sammlungen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Sammlungen enthaltenen<br />

Kunstgegenstän<strong>de</strong> <strong>und</strong> Antiquitäten voraus.<br />

Dies ergibt sich u.a. aus <strong>de</strong>n <strong>Bericht</strong>en, die Siegfried<br />

Brachhaus über <strong>de</strong>n Kunstsammler Dr. Peter Garcke<br />

verfaßte. Brachhaus ging dabei soweit, daß er seine<br />

persönliche Unterstützung bei <strong>de</strong>r Durchsuchung <strong>de</strong>r<br />

Wohnung von Dr. Peter Garcke anbot.<br />

Daß die Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH die eigentlich<br />

treiben<strong>de</strong> Kraft bei <strong>de</strong>r planmäßigen Erfassung <strong>und</strong><br />

Enteignung <strong>de</strong>r Kunstsammler war, wird nicht nur aus<br />

<strong>de</strong>n Ausführungen <strong>de</strong>s Entwurfs zum Jahresabschlußbericht<br />

1973 <strong>de</strong>utlich, son<strong>de</strong>rn darüber hinaus<br />

auch aus einem Vorschlag, <strong>de</strong>r von Brachhaus <strong>de</strong>m<br />

Leiter <strong>de</strong>r für die Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH zuständigen<br />

Hauptabteilung I <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung, Manfred Sei<strong>de</strong>l, unterbreitet<br />

wur<strong>de</strong> (Dritter Teilbericht, BT-Drucksache 12/4500,<br />

Dokument-Nr. 28, S. 217).<br />

Brachhaus schlug vor, eine „Tauschzentrale" in Berlin<br />

zu errichten. Diese sollte aber nicht vorwiegend <strong>de</strong>r<br />

Beschaffung von Antiquitäten für die Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

GmbH dienen, son<strong>de</strong>rn vielmehr zu <strong>de</strong>m<br />

Zweck errichtet wer<strong>de</strong>n, arglose Kunstsammler in die<br />

Falle zu locken. Deshalb heißt es auch in <strong>de</strong>r unterbreiteten<br />

Geschäftskonzeption:<br />

„Im Interesse <strong>de</strong>r Erfassung breitester Kreise von<br />

Sammlern ist es notwendig, dieser Tauschzentrale

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