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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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sengeschäfte <strong>und</strong> -ströme innerhalb <strong>und</strong> außerhalb<br />

<strong>de</strong>r DDR verb<strong>und</strong>en, <strong>de</strong>ren Abwicklung über mehr<br />

als 1.000 Konten <strong>de</strong>s Bereichs <strong>und</strong> seiner Unternehmen<br />

bei Banken in <strong>de</strong>r DDR, in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland <strong>und</strong> im westlichen Ausland erfolgte.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r DDR-Verfassung verankerten<br />

staatlichen Außenhan<strong>de</strong>ls- <strong>und</strong> Valutamonopols bil<strong>de</strong>te<br />

neben <strong>de</strong>r Erlaubnis zum Betrieb eines außerplanmäßigen<br />

Außenhan<strong>de</strong>ls <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bereich übertragene,<br />

zum Besitz konvertierbarer Devisen berechtigen<strong>de</strong><br />

Status <strong>de</strong>s Devisenauslän<strong>de</strong>rs die wesentliche<br />

institutionelle Gr<strong>und</strong>lage für eine autonome Devisenwirtschaft<br />

<strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung.<br />

Die Übertragung dieses Status im Jahre 1972 leitete<br />

gleichzeitig <strong>de</strong>n Prozeß <strong>de</strong>r Herauslösung <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung aus <strong>de</strong>n staatlichen<br />

Weisungs- <strong>und</strong> Kontrollmechanismen ein, <strong>de</strong>r<br />

mit <strong>de</strong>r Unterstellung <strong>de</strong>s Bereichs <strong>und</strong> seines Leiters,<br />

Dr. Schalck-Golodkowski, unter das Mitglied <strong>de</strong>s Politbüros<br />

<strong>de</strong>s ZK <strong>de</strong>r SED, Dr. Günter Mittag, im Jahre<br />

1976 seinen Abschluß fand. Das Fehlen staatlicher<br />

Kontrolle hatte zur Folge, daß <strong>de</strong>r Bereich keine konsolidierten<br />

Bilanzen erstellte, gelten<strong>de</strong> Vorschriften<br />

zu Buch- <strong>und</strong> Kassenführung mißachtete <strong>und</strong> teilweise<br />

auch Geschäftsunterlagen entwe<strong>de</strong>r überhaupt<br />

nicht anfertigte o<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>ne zum Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Verschleierung von Geschäftsvorgängen vernichtete.<br />

Vom 2. Januar bis zum 9. Februar 1990 wur<strong>de</strong> erstmals<br />

für <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

eine Finanzrevision durch das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

<strong>und</strong> Preise durchgeführt. Bis dahin erfolgte die<br />

Kontrolle <strong>de</strong>s Bereichs gemäß einer Verfügung <strong>de</strong>s<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ministerrats vom 14. September<br />

1972 ausschließlich durch <strong>de</strong>n Leiter <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung, Dr. Schalck-Golodkowski.<br />

Überprüft wur<strong>de</strong>n durch die Valutakontrollgruppe<br />

die Hauptabteilungen I <strong>und</strong> II sowie die Abteilung<br />

Firmen.<br />

Zusammenfassend stellte die Finanzrevision fest, daß<br />

im Bereich Kommerzielle Koordinierung gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong><br />

Rechtsvorschriften zur Rechnungsführung <strong>und</strong><br />

Statistik nicht angewen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n.<br />

„Das betrifft vor allem:<br />

- innerbetriebliche Regelungen zur Kassenführung<br />

<strong>und</strong> zum Nachweis <strong>de</strong>r Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

sowie <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten,<br />

- <strong>de</strong>n Ausweis <strong>de</strong>r finanziellen Prozesse in einem einheitlichen<br />

<strong>und</strong> in sich geschlossenen Rechnungswesen,<br />

- die Dokumentation <strong>de</strong>r finanziellen Vorgänge<br />

durch ordnungsgemäße Belege,<br />

- die Kontrolle in bezug auf die vollständige Realisierung<br />

<strong>de</strong>r Valutaerlöse aus Geldanlagen <strong>und</strong> Beteiligungen<br />

im Ausland" (Dokument-Nr. 705).<br />

Im einzelnen wur<strong>de</strong> festgestellt, „daß Kassenführung<br />

<strong>und</strong> Belegwesen in keiner Weise <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Regelungen (Anordnung über die<br />

Ordnungsmäßigkeit <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Datenschutz im Rechnungswesen<br />

<strong>und</strong> Statistik vom 6.8.1985, Gbl. I Nr. 23/<br />

85) [entsprachen]. So erfolgten z.B. Auszahlungen anhand<br />

von Vermerken, mündlichen Weisungen bzw.<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

Absprachen. Ebenso fehlen z.T. Angaben zum Verwendungszweck<br />

<strong>und</strong> Quittungen über <strong>de</strong>n Empfang<br />

<strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>r sowie Bestätigungen <strong>de</strong>r sachlichen <strong>und</strong><br />

rechnerischen Richtigkeit <strong>de</strong>r Zahlungsvorgänge".<br />

Das Fehlen wichtiger Geschäftsunterlagen läßt sich<br />

zum Teil dadurch erklären, daß Sei<strong>de</strong>l im Bereich <strong>de</strong>r<br />

sog. HVA-Firmen mündlich Weisung erteilt haben<br />

soll, sämtliche Geschäftsunterlagen nach Abschluß<br />

eines je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres zu vernichten. Nach Aussagen<br />

<strong>de</strong>r Zeugen Alfred Blume <strong>und</strong> Ruth Lerche vor<br />

<strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft bei <strong>de</strong>m Kammergericht Berlin<br />

galt diese Anweisung zumin<strong>de</strong>st für die Unternehmen<br />

Asimex <strong>und</strong> Carnet. Anzunehmen ist aber, daß es<br />

ähnliche Anweisungen auch für die übrigen sog.<br />

HVA-Firmen gab, da bei sämtlichen sog. HVA-Firmen<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Nachweise fehlten (Dokument-Nr.<br />

706). Ebenso gab es auch im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rbeschaffung für die Nomenklatura ausdrückliche<br />

Anweisung von höchster Stelle (Dr. Mittag <strong>und</strong><br />

Honecker), alle Belege zu vernichten. Insofern konnte<br />

<strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß eine Reihe von finanziellen<br />

Transaktionen nicht mehr nachvollziehen.<br />

Außer<strong>de</strong>m fehlte ein zusammengefaßter Nachweis<br />

über For<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten, was beispielsweise<br />

die Ausreichung von Krediten <strong>und</strong> Darlehen<br />

betrifft. Die Finanzrevision hob hervor, daß nicht<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n könne, inwieweit die noch<br />

ausstehen<strong>de</strong>n Darlehen zulasten <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung zustehen<strong>de</strong>n Gewinne<br />

aus <strong>de</strong>n Kapitalbeteiligungen gewährt wor<strong>de</strong>n waren.<br />

Ebenso war nach <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>de</strong>r Valutakontrollgruppe<br />

kein lückenloser Nachweis über <strong>de</strong>n<br />

vollständigen Eingang <strong>de</strong>r Zinserlöse vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Über die von Sei<strong>de</strong>l, Leiter <strong>de</strong>r Hauptabteilung I, vorwiegend<br />

an Mitarbeiter <strong>de</strong>s Bereichs ausgereichten<br />

zinslosen Kredite zum Erwerb von Häusern, Pkw usw.<br />

wur<strong>de</strong>n bis auf Ausnahmen keine ordnungsgemäßen<br />

Verträge o<strong>de</strong>r Vereinbarungen gef<strong>und</strong>en. Als „Kreditverträge"<br />

dienten Sei<strong>de</strong>l lediglich formlose Notizzettel<br />

o<strong>de</strong>r Zahlungsanweisungen. Eine geschlossene<br />

Rechnungsführung gab es nicht, so daß die Überprüfung<br />

<strong>de</strong>r Geldflüsse im wesentlichen nur anhand <strong>de</strong>r<br />

auf <strong>de</strong>n Bankkonten nachgewiesenen Zahlungsvorgänge<br />

stichprobenhaft vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

konnte.<br />

Ferner waren kontrollfähige lückenlose Nachweise<br />

we<strong>de</strong>r über die Höhe <strong>de</strong>r Kapitalbeteiligungen <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung an ausländischen<br />

Gesellschaften <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Sicherheiten noch über die<br />

Höhe <strong>de</strong>r Gewinnansprüche aus diesen Beteiligungen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r daraus vereinnahmten Valutaerlöse vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Als eine mögliche Ursache dafür sah die Valutakontrollgruppe<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Finanzen <strong>und</strong><br />

Preise <strong>de</strong>r DDR die Tatsache an, daß es keine Ordnung<br />

darüber gab, zu welchen Stichtagen die Unternehmen<br />

bestimmte Unterlagen an <strong>de</strong>n Bereich zu liefern hatten.<br />

Zeitnahe Kontrollen <strong>de</strong>r Bilanzen <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Unternehmen wur<strong>de</strong>n zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>r Abteilung Firmen<br />

unter Waltraud Lisowski nicht durchgeführt.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong> ein erheblicher Teil <strong>de</strong>s für die<br />

Arbeit <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses relevanten<br />

Aktenbestan<strong>de</strong>s bereits En<strong>de</strong> 1989 in einer großangelegten<br />

Aktion vernichtet, so daß zur <strong>Bericht</strong>erstattung

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