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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Der inner<strong>de</strong>utsche Han<strong>de</strong>l war vor allem von <strong>de</strong>m<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r strikten Bilateralität bestimmt. Der Güter-<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungsaustausch sollte sich langfristig<br />

ausgleichen. Bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 60er Jahre bestand die<br />

B<strong>und</strong>esregierung aus politischen, aber auch aus wirtschaftlichen<br />

Grün<strong>de</strong>n sogar auf einem ausgeglichenen<br />

Verhältnis zwischen <strong>de</strong>n sog. harten Waren <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>n sog. weichen Waren. Bei ersteren han<strong>de</strong>lte es<br />

sich, wenn die DDR lieferte, um Bergbau- <strong>und</strong> Mineralölerzeugnisse<br />

, forstwirtschaftliche Erzeugnisse,<br />

Maschinen <strong>und</strong> Rohstoffe sowie, wenn die west<strong>de</strong>utsche<br />

Wirtschaft <strong>de</strong>r Lieferant war, um Eisen- <strong>und</strong><br />

Stahlerzeugnisse, Nichteisenmetalle, Bergbauerzeugnisse,<br />

elektrotechnische Erzeugnisse <strong>und</strong> Maschinen.<br />

Unter sog. weichen Waren subsumierte man in<br />

<strong>de</strong>r Hauptsache Agrarerzeugnisse, Lebensmittel <strong>und</strong><br />

Textilien. Die B<strong>und</strong>esregierung wollte durch die Klassifizierung<br />

<strong>de</strong>r Waren <strong>und</strong> ihre Kontingentierung verhin<strong>de</strong>rn,<br />

daß die DDR ausschließlich 'ha rte' Waren bezog<br />

<strong>und</strong> dafür „weiche" Waren lieferte. Diese aus politischem<br />

Kalkül entstan<strong>de</strong>nen Han<strong>de</strong>lshemmnisse<br />

wur<strong>de</strong>n seit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 60er Jahre zwar nach <strong>und</strong> nach<br />

weitgehend aufgegeben, aber wert- <strong>und</strong> mengenmä<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

-schaft zuständig, die für<br />

ßige weitergelten<strong>de</strong>m Beschränkungen b<strong>und</strong>es<strong>de</strong>utschen Recht; nach bestan<strong>de</strong>n In- sowohl bei Erzeugkrafttreten<br />

<strong>de</strong>s Außenwirtschaftsgesetzes von 1961 nissen <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft wie <strong>de</strong>r Landwirt-<br />

wur<strong>de</strong> ihre Wirkung jedoch auf <strong>de</strong>n Interzonenhan<strong>de</strong>l schaft fort. Erklärtes Ziel <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung blieb<br />

mit <strong>de</strong>r DDR begrenzt. Die alliierten Bestimmungen trotz <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>lsver-<br />

waren dirigistischer Natur. Sie verboten gr<strong>und</strong>sätzkehrs eine auf Ausgleich <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz gerichlich<br />

alle Han<strong>de</strong>ls-, Dienstleistungs- <strong>und</strong> Devisengetete inner<strong>de</strong>utsche Han<strong>de</strong>lspolitik.<br />

schäfte über die Zonengrenze zwischen West- <strong>und</strong><br />

Ost-Deutschland hinweg, soweit sie nicht durch alliierte<br />

Kontrollinstanzen - bis 1954/55 - <strong>und</strong> später<br />

durch west<strong>de</strong>utsche Zentralbank- <strong>und</strong> Regierungsstellen<br />

genehmigt wur<strong>de</strong>n. Für die Kontrolle <strong>und</strong><br />

Steuerung <strong>de</strong>s Warenverkehrs über die Zonengrenze<br />

hinweg war seit 1955 das B<strong>und</strong>esministerium für Wi rt<br />

Genehmigungskompetenz<br />

<strong>de</strong>n kommerziellen <strong>und</strong> nichtkommerziellen Zahlungs-<br />

<strong>und</strong> Kapitalverkehr lag bei <strong>de</strong>r Deutschen B<strong>und</strong>esbank.<br />

Der kommerzielle Zahlungsverkehr im inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>l wur<strong>de</strong> ausschließlich auf <strong>de</strong>m Verrechnungswege<br />

vollzogen <strong>und</strong> erfolgte zentral durch<br />

staatliche Stellen. Das Einziehen von For<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>und</strong> die Begleichung von Verbindlichkeiten erfolgte<br />

im Rahmen eines bilateralen Clearing- o<strong>de</strong>r Verrechnungsverfahrens,<br />

das in <strong>de</strong>r Verfügungsgewalt <strong>de</strong>r<br />

ehemaligen Staatsbank <strong>de</strong>r DDR <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Deutschen<br />

B<strong>und</strong>esbank lag. Bei<strong>de</strong> Notenbanken führten Verrechnungskonten<br />

<strong>de</strong>r Zentralbank <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite.<br />

Die Zahlungen von Beziehern aus <strong>de</strong>r DDR, die auf<br />

Die vertragliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls mit <strong>de</strong>r DDR Leistungen aus <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

bis zu <strong>de</strong>ren Untergang bil<strong>de</strong>te das „Berliner Abkom- o<strong>de</strong>r Berlin (West) beruhten, waren bei <strong>de</strong>r Staatsmen",<br />

das „Abkommen über <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l zwischen bank <strong>de</strong>r DDR in Mark <strong>de</strong>r DDR zu leisten, worauf<br />

<strong>de</strong>n Währungsgebieten <strong>de</strong>r Deutschen Mark [DM] dann ein von <strong>de</strong>n Vertragspartnern vereinbarter ent-<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Währungsgebieten <strong>de</strong>r Deutschen Mark <strong>de</strong>r sprechen<strong>de</strong>r Betrag von <strong>de</strong>r Staatsbank <strong>de</strong>r DDR <strong>de</strong>n<br />

Deutschen Notenbank [DM-Ost]" von 1951 (in <strong>de</strong>r Konten <strong>de</strong>r Deutschen B<strong>und</strong>esbank in Verrechnungs-<br />

Fassung vom 16. August 1960) mit seinen Anlagen, einheiten (VE) gutgeschrieben wur<strong>de</strong>. Befand sich<br />

Verordnungen, Durchführungsverordnungen <strong>und</strong> an- <strong>de</strong>r Bezieher in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, galt<br />

<strong>de</strong>ren Bestimmungen. Die Währungsgebietsklausel sinngemäß das gleiche. Der Bezug <strong>und</strong> die Lieferung<br />

umging die völkerrechtliche Anerkennung <strong>de</strong>r DDR <strong>de</strong>r in zwei Gruppen unterteilten han<strong>de</strong>lsfähigen Wa-<br />

<strong>und</strong> bot zugleich die Möglichkeit, Berlin, in <strong>de</strong>m die ren, <strong>de</strong>r volkswirtschaftlich beson<strong>de</strong>rs wichtigen<br />

vier Siegermächte ihre Hoheitsrechte nicht wie in <strong>de</strong>n „harten" Waren <strong>und</strong> <strong>de</strong>r „weichen" Waren, wur<strong>de</strong><br />

drei Westzonen <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r Ostzone an die <strong>de</strong>utschen über jeweils unterschiedliche Unterkonten, Unter-<br />

Nachfolgestaaten abgetreten hatten, automatisch in konto 1 <strong>und</strong> 2, verrechnet. Die bei<strong>de</strong>n Unterkonten<br />

<strong>de</strong>n Wirtschaftsverkehr einzubeziehen. Das Berliner wur<strong>de</strong>n 1975 zu einem Unterkonto 1/2 zusammenge-<br />

Abkommen, welches in <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>lagenvertrag von legt. Auf einen internen Ausgleich <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kon-<br />

1972 übernommen wur<strong>de</strong>, schrieb <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rcharakter<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Beziehungen zwischen <strong>de</strong>r<br />

ten, nicht <strong>de</strong>r Lieferungen -<strong>und</strong><br />

Bezüge insgesamt,<br />

verzichtete die B<strong>und</strong>esregierung allerdings bereits<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> <strong>de</strong>r DDR fest. Die seit 1967. Über das Unterkonto 3 wur<strong>de</strong>n bis 1990 alle<br />

rechtlichen <strong>und</strong> institutionellen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Re- Zahlungen abgewickelt, die für Dienstleistungen ergelungen<br />

<strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsverkehrs folgten. Im Rahmen dieses inner<strong>de</strong>utschen Verrech-<br />

än<strong>de</strong>rten sich bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 80er Jahre nicht.<br />

nungsverkehrs gab es die Möglichkeit einer zinslosen<br />

Kontoüberziehung, <strong>de</strong>n sog. Swing, zuletzt bis zu ei-<br />

b) Son<strong>de</strong>rbedingungen <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Wirtner vereinbarten Höhe von 850 Mio. DM. Da nur die<br />

schaftsverkehrs<br />

DDR diese Möglichkeit regelmäßig in Anspruch<br />

nahm, stellte <strong>de</strong>r sog. Swing einen zinslosen Dauerkredit<br />

für die DDR dar. Über das Son<strong>de</strong>rkonto „S"<br />

konnte die DDR zu<strong>de</strong>m gegen Barzahlung von DM je<strong>de</strong>rzeit<br />

unabhängig von <strong>de</strong>n Warenlisten Güter aller<br />

Art aus <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland beziehen,<br />

soweit diese nicht han<strong>de</strong>lspolitischen Beschränkungen<br />

unterlagen. Der komplizierte Zahlungs- <strong>und</strong> Verrechnungsverkehr<br />

hatte für die DDR vor allem zur<br />

Folge, daß sie für ihre Verkäufe in die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland keine frei konvertierbare Währung erhielt,<br />

son<strong>de</strong>rn eine Gutschrift in Verrechnungseinheiten,<br />

die sie wie<strong>de</strong>rum nur für Käufe in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland nutzen konnte. Die Verrechnungseinheiten,<br />

die die DDR in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland verdiente, mußte sie dort auch wie<strong>de</strong>r<br />

ausgeben.<br />

Da zwischen <strong>de</strong>n Währungen <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

Staaten keine marktmäßig begrün<strong>de</strong>te o<strong>de</strong>r durch<br />

zwischenstaatliche Vereinbarungen geregelte Wechselkursrelation<br />

bestand, wur<strong>de</strong>n die inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>lsgeschäfte in <strong>de</strong>r Regel auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r west<strong>de</strong>utschen<br />

Marktpreise abgeschlossen. Durch <strong>de</strong>n<br />

Verrechnungsverkehr verwan<strong>de</strong>lte sich eine bei <strong>de</strong>r

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