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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Er erwartet, daß die Ausstattung <strong>de</strong>s Sekretariats<br />

<strong>de</strong>m Zeitplan entsprechend unverzüglich beginnt<br />

<strong>und</strong> die Arbeitsplätze schnellstmöglich bereitgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Zugleich wird die IuK-Kommission <strong>de</strong>s Ältestenrates<br />

gebeten, die Voraussetzungen für die Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Systems durch die Fraktionen <strong>und</strong> Gruppen im<br />

Untersuchungsausschuß sowie die Ausschußmitglie<strong>de</strong>r<br />

zu ermöglichen."<br />

Die Konzeption in Ausschußdrucksache Nr. 53 hat die<br />

Speicherung (scannen) aller Dokumente auf optischen<br />

Platten (WORM) <strong>und</strong> folgen<strong>de</strong>, miteinan<strong>de</strong>r<br />

vernetzte Komponenten <strong>de</strong>s einzurichten<strong>de</strong>n DV-Systems<br />

vorgesehen:<br />

- Archivsystem für <strong>de</strong>n Zugriff auf die Dokumente in<br />

Originaldarstellung mit Hilfe von optischen Platten,<br />

- Erschließungssystem, an <strong>de</strong>m die Bearbeiter die<br />

Dokumente inhaltlich erschließen,<br />

- Datenbanksystem, das die Ergebnisse <strong>de</strong>r inhaltlichen<br />

Erschließung übernimmt <strong>und</strong> für Recherchen<br />

bereitstellt,<br />

- Recherchesystem, an <strong>de</strong>m Datenbankrecherchen<br />

ausgeführt <strong>und</strong> die gef<strong>und</strong>enen Zieldokumente in<br />

Originalform dargestellt wer<strong>de</strong>n können,<br />

- Drucksystem zum Ausdruck von Dokumenten,<br />

- Scannersystem zur optoelektronischen Erfassung<br />

von Dokumenten, die <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

unmittelbar zugehen,<br />

- Systemadministration zur Verwaltung <strong>de</strong>s Netzes,<br />

<strong>de</strong>s Betriebssystems <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Datenbank.<br />

Diese Systemarchitektur sollte gewährleisten, daß an<br />

<strong>de</strong>n Arbeitsplätzen je<strong>de</strong>rzeit auf die gescannten Dokumente<br />

zugegriffen wer<strong>de</strong>n konnte, um diese am<br />

Bildschirm anzuzeigen, sie auszudrucken, sie inhaltlich<br />

zu erschließen <strong>und</strong> mit Schlagworten zu versehen.<br />

Außer<strong>de</strong>m sollten die Ergebnisse ihrer Bearbeitung<br />

sofort für Recherchezwecke zur Verfügung stehen.<br />

Ferner hat <strong>de</strong>r Beschluß neben <strong>de</strong>r Ausstattung<br />

<strong>de</strong>s Ausschußsekretariats mit zunächst 22 Bildschirmarbeitsplätzen<br />

auch die Einrichtung von jeweils ein<br />

o<strong>de</strong>r zwei Arbeitsplätzen für die Fraktionen <strong>und</strong><br />

Gruppen mit Recherchemöglichkeit <strong>und</strong> Zugriff auf<br />

die Originaldokumente vorgesehen.<br />

Ausgenommen von <strong>de</strong>r Erfassung auf optischen Platten<br />

waren VS-VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher eingestufte<br />

Dokumente.<br />

Beson<strong>de</strong>re Probleme haben angesichts <strong>de</strong>r Sensibilität<br />

<strong>de</strong>r zu speichern<strong>de</strong>n Beweisunterlagen <strong>de</strong>r notwendige<br />

Datenschutz <strong>und</strong> die erfor<strong>de</strong>rliche Datensicherheit<br />

verursacht. Das B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz<br />

vom 20. Dezember 1990 fin<strong>de</strong>t auf <strong>de</strong>n parlamentarischen<br />

Bereich <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages <strong>und</strong> somit<br />

auch auf die Tätigkeit <strong>de</strong>r parlamentarischen Untersuchungsausschüsse<br />

nach Artikel 44 GG keine Anwendung.<br />

Das umfangreiche Aktenmaterial, das <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungsausschuß zu Beweiserhebungszwekken<br />

beizuziehen beabsichtigte, enthält auch Angaben<br />

über die persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> gesellschaftlichen Verhältnisse natürlicher<br />

Personen, die bei kontinuierlicher Erfassung, Speicherung<br />

<strong>und</strong> Zusammenführung ein außeror<strong>de</strong>ntliches<br />

Wissen ermöglichten, daß erhebliche Macht<br />

über die Betroffenen verliehen hat. Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts müssen<br />

parlamentarische Untersuchungsausschüsse über die<br />

in Art. 44 Abs. 2 Satz 2 GG aufgerichteten Schranken<br />

hinaus die Gr<strong>und</strong>rechte, insbeson<strong>de</strong>re das Gr<strong>und</strong>recht<br />

<strong>de</strong>r informationellen Selbstbestimmung, beachten<br />

(vgl. BVerfGE 67, 142 f).<br />

Da das Beweiserhebungsrecht <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>rechtliche Datenschutz<br />

sich auf einer Ebene gegenüberstehen, müssen die<br />

bei<strong>de</strong>n im Spannnungsverhältnis stehen<strong>de</strong>n Rechte<br />

einan<strong>de</strong>r so zugeordnet wer<strong>de</strong>n, daß bei<strong>de</strong> soweit wie<br />

möglich ihre Wirkung entfalten können (vgl. BVerfGE<br />

77,47).<br />

Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß in seinem<br />

oben genannten Beschluß vom 21. Juni 1991 bereits<br />

unterstrichen hatte, daß die Belange <strong>de</strong>s Datenschutzes<br />

bei <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>s DV-Systems zur Aktenauswertung<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollten, hat <strong>de</strong>r Ältestenrat<br />

in seinem Beschluß vom 26. September 1991<br />

die Zugriffsmöglichkeiten auf die Datenbanken <strong>de</strong>s 1.<br />

Untersuchungsausschusses im einzelnen festgelegt,<br />

auch die Zugriffsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Fraktionen auf<br />

die in <strong>de</strong>n Räumen <strong>de</strong>s Ausschußsekretariats zu installieren<strong>de</strong>n<br />

Datenbanken. Im übrigen sind die technischen<br />

Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>s Datenschutzes<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Datensicherheit in einem umfangreichen,<br />

knapp 90 Seiten umfassen<strong>de</strong>n Sicherheitskonzept<br />

festgelegt wor<strong>de</strong>n, das die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Einzelheiten hinsichtlich <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>r Räume<br />

<strong>de</strong>s Sekretariats <strong>und</strong> <strong>de</strong>r diesbezüglichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an die Ersteller <strong>de</strong>s DV-Systems enthielt (Dokument-Nr.<br />

5).<br />

Für die Erfassung <strong>und</strong> Bearbeitung <strong>de</strong>r Dokumente<br />

im Ausschußsekretariat ist die befristete Einstellung<br />

von 20 hierfür qualifizierten Mitarbeitern beantragt<br />

wor<strong>de</strong>n. Angesichts <strong>de</strong>r großen Aktenmenge ist für<br />

<strong>de</strong>n Scannvorgang die Beauftragung eines hierauf<br />

spezialisierten Dienstleistungsunternehmens vorgesehen<br />

wor<strong>de</strong>n, wobei hier die Belange <strong>de</strong>s Datenschutzes<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Datensicherheit in beson<strong>de</strong>rer Weise<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n mußten.<br />

Gestützt auf das Angebot <strong>de</strong>r Siemens AG, ist in <strong>de</strong>n<br />

durch die Unterabteilung ZI <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>estagsverwaltung<br />

erarbeiteten Beschlußvorschlag folgen<strong>de</strong> zeitliche<br />

Planung für die Realisierung <strong>de</strong>s DV-Projekts eingeflossen:<br />

Fünf Wochen nach Auftragsvergabe sollte<br />

es möglich sein, Dokumente an <strong>de</strong>n Bildschirmarbeitsplätzen<br />

aufzurufen <strong>und</strong> auszudrucken. Weitere<br />

sieben Wochen sind für die Erarbeitung <strong>de</strong>r Verschlagwortungs-<br />

<strong>und</strong> Recherchekomponenten vorgesehen<br />

gewesen. Nach Angaben <strong>de</strong>s Anbieters sollte<br />

das DV-System zwölf Wochen nach Auftragsvergabe<br />

in seiner vollen Funktionalität einsatzbereit sein.<br />

(Ausschußdrucksache Nr. 53)<br />

Der Ältestenrat <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages hat am<br />

26. September 1991 dieses Vorhaben gebilligt <strong>und</strong><br />

entschie<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß zur Unterstützung<br />

seiner Aktenauswertung mit <strong>de</strong>m dafür erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

technischen System auszustatten.

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