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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Dritten, die ein berechtigtes Interesse geltend machen<br />

können, Einsicht gewährt wer<strong>de</strong>n. Für Protokolle,<br />

die VS-Vertraulich <strong>und</strong> höher eingestuft sind,<br />

gilt die Geheimschutzordnung <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages.<br />

II.<br />

Die Ausschußakten wer<strong>de</strong>n ebenfalls mit <strong>de</strong>m Vermerk<br />

„Nur für <strong>de</strong>n Dienstgebrauch" versehen. Der<br />

Vermerk verliert seine Gültigkeit am 31. Dezember<br />

2003. Danach kann Dritten, die ein berechtigtes Interesse<br />

geltend machen können, Einsicht gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies gilt nicht für Gutachten, Stellungnahmen, sonstige<br />

Ausarbeitungen <strong>und</strong> von dritter Seite zur Verfügung<br />

gestellte Unterlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung<br />

o<strong>de</strong>r unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Interessen<br />

<strong>de</strong>s Einsen<strong>de</strong>rs auch <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zugänglich<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n können.<br />

III.<br />

Die Originale <strong>de</strong>r zu Beweiszwecken beigezogenen<br />

Unterlagen Dritter wer<strong>de</strong>n an die herausgeben<strong>de</strong>n<br />

Stellen zurückgegeben.<br />

Je eine Kopie dieser Unterlagen verbleibt bei <strong>de</strong>n<br />

Akten <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses. Die Kopien<br />

können, soweit sie nicht allgemein zugängliche Unterlagen<br />

wie<strong>de</strong>rgeben, nur für Zwecke <strong>und</strong> auf Beschluß<br />

zuständiger parlamentarischer Gremien <strong>de</strong>s<br />

Deutschen B<strong>und</strong>estages eingesehen wer<strong>de</strong>n. Dritten<br />

soll die Einsichtnahme versagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vom Jahre 2015 an sollen die allgemeinen Vorschriften<br />

betreffend die Behandlung <strong>de</strong>s Archivguts<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages Anwendung fin<strong>de</strong>n.<br />

Inwieweit dabei nach <strong>de</strong>n Provenienzen <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Unterlagenbestän<strong>de</strong> zu differenzieren ist <strong>und</strong><br />

welche Vorschriften im einzelnen anzuwen<strong>de</strong>n<br />

sind, richtet sich nach <strong>de</strong>r dann bestehen<strong>de</strong>n<br />

Rechtslage.<br />

Ausfertigungen VS-Vertraulich <strong>und</strong> höher eingestufter<br />

Unterlagen sind mit Auflösung <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

<strong>de</strong>r Geheimschutzstelle <strong>de</strong>s<br />

Deutschen B<strong>und</strong>estages zurückzugeben. Auf ihre<br />

Behandlung ist die Geheimschutzordnung <strong>de</strong>s<br />

Deutschen B<strong>und</strong>estages anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

IV.<br />

Kopien <strong>de</strong>r unter III. Abs. 1 bis 3 genannten Unterlagen,<br />

die sich im Besitze <strong>de</strong>r Ausschußmitglie<strong>de</strong>r,<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>r Fraktionen <strong>und</strong> Gruppen im Untersuchungsausschuß<br />

befin<strong>de</strong>n, <strong>und</strong> nicht allgemein<br />

zugängliche Unterlagen wie<strong>de</strong>rgeben, sind<br />

an das Sekretariat zurückzugeben <strong>und</strong> dort zu vernichten.<br />

V.<br />

Die Bildplatten, auf <strong>de</strong>nen die beigezogenen Unterlagen<br />

<strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses gespeichert<br />

sind, sollen ebenfalls zu <strong>de</strong>n Akten <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Der Inhalt<br />

<strong>de</strong>r im Untersuchungsausschuß erstellten Verschlagwortungsdatenbank<br />

soll auf geeignete Datenträger<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n. Anschließend ist die<br />

Datenbank zu löschen.<br />

Für die Behandlung <strong>de</strong>r Bildplatten <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Datenträger<br />

mit <strong>de</strong>r Verschlagwortungsdatenbank gelten<br />

die unter III. ausgeführten Regelungen entsprechend."<br />

II. Vorbereitung <strong>de</strong>r Beweiserhebung<br />

1. Nichteinführung <strong>de</strong>s <strong>Bericht</strong>erstatterverfahrens<br />

Die SPD-Fraktion hat am 28. April 1992 (Ausschußdrucksache<br />

191) beantragt, zur Straffung <strong>de</strong>r Ausschußarbeit<br />

für noch näher zu bestimmen<strong>de</strong> Untersuchungskomplexe<br />

ein sog. <strong>Bericht</strong>erstattersystem einzuführen,<br />

ohne dieses näher zu beschreiben. Der Antrag<br />

ist in <strong>de</strong>r 61. Sitzung am 14. Mai 1992 vom Untersuchungsausschuß<br />

erörtert wor<strong>de</strong>n.<br />

Zur Begründung hat die Antragstellerin ausgeführt,<br />

die Einführung <strong>de</strong>s <strong>Bericht</strong>erstattersystems diene <strong>de</strong>r<br />

besseren Vorbereitung <strong>de</strong>r Sitzungen. Die <strong>Bericht</strong>erstatter<br />

sollten jeweils die Akten zu einem bestimmten<br />

Komplex auswerten <strong>und</strong> dann <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

eine Einführung in die Thematik geben.<br />

Demgegenüber haben Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Koalitionsfraktionen<br />

darauf verwiesen, daß innerhalb <strong>de</strong>r Fraktionen<br />

bereits ein <strong>Bericht</strong>erstattersystem eingerichtet<br />

wor<strong>de</strong>n sei. Dessen Aus<strong>de</strong>hnung auf <strong>de</strong>n gesamten<br />

Untersuchungsausschuß verspreche keine effektivere<br />

Arbeit.<br />

Wegen <strong>de</strong>r ein<strong>de</strong>utig erkennbaren ablehnen<strong>de</strong>n Haltung<br />

<strong>de</strong>r Ausschußmehrheit hat die SPD nicht ausdrücklich<br />

auf eine formelle Abstimmung über <strong>de</strong>n Antrag<br />

bestan<strong>de</strong>n .<br />

Die in <strong>de</strong>m Antragstext weiter enthaltenen Vorschläge<br />

zur Vorbereitung <strong>de</strong>r Beweiserhebung <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Abschlußberichts<br />

sind <strong>de</strong>shalb ebenfalls nicht abschließend<br />

behan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n. Sie sind aber <strong>de</strong>nnoch teilweise<br />

umgesetzt, teilweise sind sie vom Ältestenrat<br />

abgelehnt wor<strong>de</strong>n (so z.B. die Ausstattung aller Ausschußmitglie<strong>de</strong>r<br />

mit Bildschirmlesegeräten für <strong>de</strong>n<br />

Zugriff auf die Ausschußdatenbank <strong>und</strong> die Installation<br />

von Druckern bei <strong>de</strong>n Fraktionen <strong>und</strong> Gruppen).<br />

2. Obleute- <strong>und</strong> Mitarbeiterbesprechungen<br />

Obleutebesprechungen<br />

Zur Vorbereitung <strong>de</strong>r Entscheidungsfindung bei komplexen<br />

<strong>und</strong> umfangreichen Problemstellungen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r längerfristigen Festlegung <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r<br />

Beweiserhebungen hat <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>n Beratungen<br />

im Ausschußplenum sog. Obleutebesprechungen<br />

einberufen. An diesen nahmen außer <strong>de</strong>m<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Obleuten je ein benannter Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />

Fraktionen <strong>und</strong> Gruppen sowie zwei Mitarbeiter <strong>de</strong>s<br />

Sekretariats teil. Das in <strong>de</strong>r Geschäftsordnung <strong>de</strong>s<br />

Deutschen B<strong>und</strong>estages (GO-BT) nicht geregelte Institut<br />

<strong>de</strong>r Obleutebesprechung hat wegen seines informellen<br />

Rahmens <strong>und</strong> seines kleineren Teilnehmerkreises<br />

die intensive Diskussion schwieriger Verfahrens-<br />

<strong>und</strong> Sachfragen ermöglicht, <strong>de</strong>ren ausführli-

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