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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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B-Geschäfts mit einzubeziehen (161(a). Sitzung, Protokoll<br />

S. 78f). Vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß hat<br />

Hirt die Einschaltung <strong>de</strong>r Krupp-Han<strong>de</strong>l GmbH damit<br />

begrün<strong>de</strong>t, daß Geißel das Thema Warenlieferungen<br />

<strong>und</strong> sog. Vertrauensfirmen „als eine Art Geheimwissenschaft<br />

behan<strong>de</strong>lt" habe <strong>und</strong> es für die B<strong>und</strong>esregierung<br />

äußerst schwierig gewesen sei, zu erfahren,<br />

wer die Geschäfte abwickelte <strong>und</strong> wie dies geschah<br />

(151. Sitzung, Protokoll S. 102). Durch Einschalten <strong>de</strong>r<br />

Krupp-Han<strong>de</strong>l GmbH wollte man über die Abwicklungsmodalitäten<br />

Genaueres erfahren. Auch Rechtsanwalt<br />

Stange, <strong>de</strong>r mit Hirt zusammenarbeitete, hat<br />

vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß angegeben, das Informations<strong>de</strong>fizit<br />

seitens <strong>de</strong>s BMB sei <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong> für<br />

die Ablösung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Unternehmen gewesen. Im<br />

Auftrag <strong>de</strong>s BMB ließ sich Stange von <strong>de</strong>r Krupp-Han<strong>de</strong>l<br />

GmbH einen <strong>Bericht</strong> erstellen, aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r genaue<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Verhandlungen mit <strong>de</strong>r Intrac<br />

HGmbH <strong>und</strong> die Abwicklung <strong>de</strong>r Warenlieferungen<br />

zu ersehen war (133. Sitzung, Protokoll S. 271 ff.).<br />

Diese Begründung bleibt fraglich, da die B<strong>und</strong>esregierung<br />

über diese Aktion nicht informiert war <strong>und</strong> es<br />

auch keine Unstimmigkeiten in <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>und</strong><br />

Abrechnung <strong>de</strong>s sog. B-Geschäfts durch Essenstahl<br />

<strong>und</strong> Brenntag gab. Ungeklärt bleibt auch, warum die<br />

Diedrich Kieselhorst/Seefahrt-Ree<strong>de</strong>rei von diesem<br />

Austausch unberührt blieb.<br />

Nach <strong>de</strong>m Regierungswechsel 1983 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Übernahme<br />

<strong>de</strong>s Häftlingsfreikaufs durch Staatssekretär<br />

Rehlinger wur<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r die „alten" Unternehmen<br />

in die kommerzielle Abwicklung <strong>de</strong>s sog. B-Geschäfts<br />

einbezogen. Auch bei diesem Wechsel war das BMWi<br />

vorab nicht informiert wor<strong>de</strong>n.<br />

d) Devisenerwirtschaftung durch <strong>de</strong>n Bereich Kornmerzielle<br />

Koordinierung<br />

Empfänger <strong>de</strong>r Warenlieferungen war immer die Intrac<br />

HGmbH. Der bei <strong>de</strong>r Intrac HGmbH für die kommerzielle<br />

Abwicklung <strong>de</strong>r sog. Kirchengeschäfte zuständige<br />

Geschäftsführer, ursprünglich Helmut Franke,<br />

ab 1977 Günter Grötzinger, wur<strong>de</strong> durch Manfred<br />

Sei<strong>de</strong>l informiert, wenn die Höhe einer finanziellen<br />

Gegenleistung in Form von Warenlieferungen im<br />

Rahmen einer Freikaufsaktion festgelegt war.<br />

Die Intrac HGmbH spezifizierte die zu liefern<strong>de</strong>n Warenpositionen<br />

<strong>und</strong> leitete die Spezifikation zur Bestätigung<br />

an das Ministerium für Außenhan<strong>de</strong>l. Der Genehmigung<br />

durch das Ministerium folgten die Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>n jeweils für eine bestimmte Rohstoffart<br />

zuständigen sog. Vertrauensfirmen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Abschluß <strong>de</strong>r Liefervereinbarung. Geliefert wur<strong>de</strong> von<br />

<strong>de</strong>r Brenntag AG Erdöl, von <strong>de</strong>r Essener Stahl- <strong>und</strong><br />

Metallhan<strong>de</strong>lsgesellschaft mbH Silber <strong>und</strong> Kupfer<br />

<strong>und</strong> von <strong>de</strong>r Diedrich Kieselhorst KG/Seefahrt-Ree<strong>de</strong>rei<br />

GmbH Industriediamanten. Mit diesen Unternehmen<br />

stand die Intrac HGmbH nicht nur im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

sog. Kirchengeschäfte A <strong>und</strong> B in Geschäftskontakt,<br />

son<strong>de</strong>rn auch im „normalen" inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>l.<br />

Auch im sog. B-Geschäft trat, wie im sog. Kirchengeschäft<br />

A, die Beson<strong>de</strong>rheit auf, daß die sog. Vertrauensfirmen<br />

nicht die eigentlichen Lieferanten waren.<br />

Sie schlossen zwar mit <strong>de</strong>r Intrac HGmbH Lieferverträge,<br />

mußten aber die von <strong>de</strong>r Intrac HGmbH bestell<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag — 12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

ten Rohstoffe von Vorlieferanten beziehen. Diese Vorlieferanten<br />

lieferten die Waren an die Intrac HGmbH,<br />

hatten aber keine vertraglichen Beziehungen zu ihr.<br />

Die Intrac HGmbH behielt sich das Recht vor, diese<br />

Vorlieferanten selbst zu bestimmen. Auf diese Weise<br />

war es möglich, das Liechtensteiner Unternehmen<br />

Elmsoka Establishment Internationale Import-Export<br />

Han<strong>de</strong>ls-Gesellschaft als Vorlieferant für Erdöl <strong>und</strong><br />

Industriediamanten zu benennen.<br />

Seit Gründung <strong>de</strong>r Elmsoka Establishment Internationale<br />

Import-Export Han<strong>de</strong>ls-Gesellschaft 1963 war<br />

die Intrac HGmbH zu 50 % an ihr beteiligt, ab 1983<br />

war die Elmsoka eine h<strong>und</strong>ertprozentige Tochtergesellschaft<br />

<strong>de</strong>r Intrac HGmbH. Die Geschäftstätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Elmsoka wur<strong>de</strong> über die Muttergesellschaft abgewickelt<br />

(vgl. Zweiter Teilbericht, BT-Drucksache 12/<br />

3920, S. 30). Aus diesem Gr<strong>und</strong> wur<strong>de</strong>n die Lieferverträge<br />

zwischen Brenntag AG <strong>und</strong> Elmsoka o<strong>de</strong>r Kie-<br />

selhorst/Seefahrt-Ree<strong>de</strong>rei <strong>und</strong> Elmsoka über die In<br />

trac HGmbH geschlossen, die somit gleichzeitig Lieferant<br />

<strong>und</strong> Empfänger <strong>de</strong>r Waren war.<br />

Bis 1967 wur<strong>de</strong>n die Warenlieferungen nicht vermarktet,<br />

son<strong>de</strong>rn in die sog. materielle Staatsreserve<br />

eingestellt. Erst mit Gründung <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Aufgabe, Devisen zu<br />

erwirtschaften, wur<strong>de</strong>n die Warenlieferungen in <strong>de</strong>r<br />

DDR o<strong>de</strong>r international vermarktet.<br />

Ab ca. 1970 veranlaßte Manfred Sei<strong>de</strong>l, daß die börsenfähigen<br />

Rohstoffe gar nicht mehr in die DDR geliefert,<br />

son<strong>de</strong>rn sofort an <strong>de</strong>r Börse durch Intrac HGmbH<br />

weiterveräußert wur<strong>de</strong>n. Erleichtert wur<strong>de</strong> diese Art<br />

<strong>de</strong>r Devisenerwirtschaftung dadurch, daß Rohstoffe<br />

an <strong>de</strong>n Märkten in <strong>de</strong>r Regel mit Konnossement o<strong>de</strong>r<br />

-<br />

Lagerschein gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, so daß eine Übereignung<br />

<strong>de</strong>r Papiere genügte, um daraus frei konvertierbare<br />

Devisen zu erwirtschaften.<br />

Die Intrac HGmbH berechnete für ihre Tätigkeit bei<br />

<strong>de</strong>r Vermarktung in <strong>de</strong>r Regel Provisionen zwischen<br />

0,75 % <strong>und</strong> 0,85 %. Außer<strong>de</strong>m stellte sie ihre Aufwendungen<br />

in Rechnung. So wur<strong>de</strong>n z. B. aus <strong>de</strong>r Vermarktung<br />

von Kupfer <strong>und</strong> Erdöl im Werte von ca. 30<br />

Mio. DM nach Abzug von Provisionen <strong>und</strong> Aufwendungen<br />

ca. 29,5 Mio. DM als Erlös ausgewiesen (Dokument-Nr.<br />

688-689).<br />

Lieferung von Erdöl<br />

Wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Intrac HGmbH Rohöl geor<strong>de</strong>rt, so<br />

mußte dies aus verarbeitungstechnischen Grün<strong>de</strong>n<br />

aus <strong>de</strong>r UdSSR stammen, aus <strong>de</strong>ren För<strong>de</strong>rung die<br />

DDR ihren gesamten Bedarf gegen Bezahlung in sog.<br />

Transfer-Rubel <strong>de</strong>ckte. Die Geschäftskonstruktion<br />

war dann so, daß die Brenntag AG einen Liefervertrag<br />

mit <strong>de</strong>r Elmsoka als Vorlieferant schloß, in <strong>de</strong>m sich<br />

Elmsoka verpflichtete, Erdöl in einer bestimmten<br />

Menge zu einem bestimmten Preis an die Intrac<br />

HGmbH ex Pipeline Schwedt zu liefern. Dafür berechnete<br />

Elmsoka 0,25 % Provision (84. Sitzung (II),<br />

Protokoll S. 8). Da Elmsoka als Briefkastenfirma <strong>de</strong>r<br />

Intrac HGmbH fungierte, mußte keine Warenliefe<br />

rung stattfin<strong>de</strong>n. Die Intrac HGmbH bestätigte lediglich<br />

<strong>de</strong>r Brenntag AG <strong>de</strong>n Empfang <strong>de</strong>s Rohöls, das<br />

nicht von <strong>de</strong>r Elmsoka, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>r Intrac<br />

HGmbH gegen sog. Transfer-Rubel aus <strong>de</strong>r UdSSR

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