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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag je<strong>de</strong>nfalls keine ausdrückliche<br />

Erwähnung.<br />

Statt<strong>de</strong>ssen hieß es in § 3 zum Unternehmensgegenstand:<br />

„1. Das Unternehmen befaßt sich mit:<br />

- <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>und</strong> Geschäftsdurchführung<br />

von Import- <strong>und</strong> Exportgeschäften sowie aller<br />

mit diesem Zweck in Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n<br />

Transaktionen<br />

- <strong>de</strong>r Finanzierung von Investitionen zur Rationalisierung<br />

von Produktionskapazitäten <strong>und</strong> zur<br />

Einführung neuer Technologien<br />

- Kapitalbeteiligungen an Unternehmen im In<strong>und</strong><br />

Ausland<br />

- <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

von Vermögenswerten jeglicher Art, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Immobilien.<br />

2. Darüber hinaus befaßt sich die Gesellschaft mit<br />

Operationen, die direkt o<strong>de</strong>r indirekt <strong>de</strong>m Geschäftszweck<br />

för<strong>de</strong>rlich sind."<br />

Der kommissarische Leiter <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung, Dr. Karl-Heinz Gerstenberger,<br />

<strong>und</strong> die BHFG vereinbarten am 29. März 1990, <strong>de</strong>r<br />

BHFG treuhän<strong>de</strong>risch die Vermögensrechte an <strong>de</strong>n<br />

zum ehemaligen Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

gehören<strong>de</strong>n, im Ausland befindlichen Holding-<br />

Gesellschaften sowie Beteiligungen einschließlich<br />

Treuhandvermögen zu übertragen. Außer<strong>de</strong>m sollte<br />

die Rückführung dieses Vermögens <strong>und</strong> seine vollständige<br />

Abführung an die staatlichen Institutionen<br />

unverzüglich eingeleitet wer<strong>de</strong>n. Gr<strong>und</strong>lage dieser<br />

Vereinbarung war eine notarielle Vereinbarung zwischen<br />

<strong>de</strong>r Anstalt zur treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung<br />

<strong>de</strong>s Volkseigentums, <strong>de</strong>r Deutschen Han<strong>de</strong>lsbank AG<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Ministerium für Außenwirtschaft vom selben<br />

Tag.<br />

Nach <strong>de</strong>r Vereinbarung war zum Zweck <strong>de</strong>r Rückführung<br />

<strong>de</strong>s Vermögens <strong>und</strong> seiner vollständigen Abführung<br />

an die zuständigen staatlichen Institutionen<br />

durch die BHFG in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Anstalt zur<br />

treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung <strong>de</strong>s Volkseigentums<br />

eine Organgesellschaft zu grün<strong>de</strong>n (Dokument-Nr.<br />

759).<br />

Gründung <strong>de</strong>r Büro-Vermietung GmbH, Berlin<br />

(BVG)<br />

Nicht präzise klären konnte <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß,<br />

warum eine Gesellschaft mit <strong>de</strong>m Namen Büro-Vermietung<br />

GmbH, Berlin (BVG) gegrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>,<br />

die unter an<strong>de</strong>rem das Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung in <strong>de</strong>r Wallstraße verwaltete.<br />

Die BVG wur<strong>de</strong> am 6. März 1990 gegrün<strong>de</strong>t,<br />

also bereits vor <strong>de</strong>r Entscheidung über die Gründung<br />

<strong>de</strong>r BHFG.<br />

Die Geschäftsanteile in Höhe von 20.000 Mark <strong>de</strong>r<br />

DDR wur<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag zu 25%<br />

von <strong>de</strong>r Internationalen Han<strong>de</strong>lszentrum GmbH Berlin<br />

gehalten, zu 75% von <strong>de</strong>m Mitarbeiter <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung <strong>und</strong> OibE, Günter<br />

Pioch. Pioch war gleichzeitig Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

BVG, <strong>und</strong> zwar zusammen mit Manfred Möller, ebenfalls<br />

Mitarbeiter <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

(Dokument-Nr. 760).<br />

Die BVG hatte ihren Sitz im Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s früheren<br />

Bereichs Kommerzielle Koordinierung, Wallstraße 17-<br />

22, in Berlin (Ost). Die Gesellschaft beschäftigte En<strong>de</strong><br />

1990 17 Mitarbeiter mit <strong>de</strong>r Aufgabe, eine Reihe von<br />

Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäu<strong>de</strong>n zu verwalten, darunter<br />

das Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

<strong>und</strong> 24 Einfamilienhäuser. Immobilien wur<strong>de</strong>n<br />

nach Mitteilung <strong>de</strong>r Treuhandanstalt nicht verkauft,<br />

obwohl noch zu Zeiten <strong>de</strong>r Regierung Modrow Veräußerungen<br />

an „verdiente" Parteimitglie<strong>de</strong>r empfohlen<br />

wor<strong>de</strong>n seien. Am 15. Mai 1991 ging die BVG durch<br />

einen entsprechen<strong>de</strong>n Vertrag in <strong>de</strong>r BHFG auf.<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>r BHFG<br />

Der Untersuchungsausschuß hat im Rahmen <strong>de</strong>r Beweiserhebung<br />

festgestellt, daß mit <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r<br />

BHFG offensichtlich <strong>de</strong>r Zweck verfolgt wur<strong>de</strong>, ehemalige<br />

Mitarbeiter <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

weiter beschäftigen zu können. Nicht nur<br />

die Konzeption für die Gründung einer Nachf olgegesellschaft<br />

für <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung,<br />

<strong>de</strong>r BHFG, <strong>und</strong> <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

sprachen dafür, auch die Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />

BHFG in <strong>de</strong>r Folgezeit stützt diese Auffassung.<br />

Die Staatsanwaltschaft bei <strong>de</strong>m Kammergericht Berlin<br />

kam nach Auswertung von Geschäftsunterlagen<br />

<strong>de</strong>r BHFG zu <strong>de</strong>m Ergebnis, daß die Gesellschaft <strong>de</strong>n<br />

vom Ministerrat <strong>de</strong>r DDR erhaltenen Auftrag, nämlich<br />

die Abwicklung <strong>de</strong>r restlichen Aufgaben <strong>de</strong>r in Liquidation<br />

befindlichen Unternehmen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung vorzunehmen, nicht in ausreichen<strong>de</strong>m<br />

Maße erfüllte (Dokument-Nr. 761).<br />

In einem entsprechen<strong>de</strong>n <strong>Bericht</strong> <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

vom 11. Februar 1991 wird die BHFG „als quasi<br />

Nachfolgeorganisation <strong>de</strong>s Bereiches KoKo <strong>und</strong><br />

Zwangsgründung <strong>de</strong>r Regierung Modrow aufgr<strong>und</strong><br />

eines Vorschlages von Personen" bezeichnet, „die<br />

auch in <strong>de</strong>r Vergangenheit enge Verbindung zu <strong>de</strong>n<br />

'Strukturen' in <strong>de</strong>r DDR hielten". In <strong>de</strong>m <strong>Bericht</strong> hieß<br />

es weiter:<br />

„Aus <strong>de</strong>r Übersicht <strong>de</strong>r Beweismittel wird <strong>de</strong>utlich,<br />

daß entgegen <strong>de</strong>m ursprünglich formulierten Auftrag<br />

weniger liquidiert wur<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn vielmehr<br />

versucht wur<strong>de</strong>/wird, in neugebil<strong>de</strong>te Betriebe einzudringen<br />

<strong>und</strong> Einflußmöglichkeiten zu eröffnen<br />

bzw. auszubauen. Das wird <strong>de</strong>utlich an einer Reihe<br />

von Firmenneugründungen, die ebenfalls von <strong>de</strong>r<br />

Treuhandanstalt vorgenommen wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Durch Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n Gesellschaftsverhältnissen<br />

mehrerer GmbHs wird ferner <strong>de</strong>r Versuch<br />

unternommen, im Einzelfall die Treuhandanstalt zu<br />

unterlaufen. "<br />

Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrem Vermerk ebenfalls<br />

fest:<br />

„Mit geringen Abstrichen sind auch nicht die von<br />

<strong>de</strong>r Regierung Modrow eingesetzten DM<br />

300.000.000,-, die aus <strong>de</strong>n Vermögensteilen Koko<br />

an die BHFG gingen, für Strukturverän<strong>de</strong>rungen in

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